Fristlose Kündigung Wohnung Kinder lärm?
Halloo,
Meine Schwester ist im Oktober in eine neue Wohnung gezogen, seid dem Beschweren sich die Nachbarn TÄGLICH bei der Wohn Gesellschaft. Es wurden täglich protokolle geführt in denen die Nachbarn alles mögliche auf geschrieben haben ( fangen spielen, Spielzeug rum geschmissen, gegen wand gehauen ect..)
Die Kinder sind 10 Monate und Das andere grade 2 Jahre alt geworden.
Heute kam die Krönung, fristlose Kündigung, in 10 Tagen soll der Schlüssel abgegeben werden.
Der Brief kam von einem Anwalt der Wohn Gesellschaft.
Muss die Wohnung tatsächlich in 10 Tagen geräumt werden oder bestehen noch andere Chancen diese Zeit zu verlängern?
9 Antworten
Bei fristloser Kündigung ist eine Frist von 7-14 Tagen zulässig. Deine Schwester sollte sich sofort an einen Anwalt wenden, der kann sie rechtlich beraten und vielleicht zwischen deiner Schwester und der Wohnungsgesellschaft vermitteln und eine zufriedenstellend Lösung für beide finden.
Sicherlich besteht die Möglichkeit doch noch zu gewinnen, aber wenn die Wohnungsgesellschaft schon einen Anwalt vorschickt werden die auch ihre Mittel einsetzen ;-)
In diesem Sinne: Beginnt zu Packen.
Es besteht vielleicht die Chance in einem anderen Umfeld mit etwas mehr Zügelung der leiben Kleinen einen Neubeginn zu starten.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, braucht die Dame nicht nur gute Nerven wegen des Lärms der eigenen Kinder.
Erhebliche Belästigung der Hausbewohner - Wer seine Mitbewohner belästigt, riskiert eine fristlose Kündigung, wenn er dadurch nachhaltig den Hausfrieden stört (AG Berlin-Wedding, Urteil vom 25. Juni 2013, Az. 7 C 148/12). Auch wenn ein Mieter mehrfach täglich Tauben füttert, kann das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (AG Nürnberg, Urteil vom 8. April 2016, Az. 14 C 7772/15).
Andauernde Lärmbelästigung - Andauernder Lärm kann den Hausfrieden stören und zur fristlosen Kündigung berechtigen (LG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2010, Az. 67 S 382/09). Normale Wohngeräusche und Lärm von Kindern müssen aber alle Nachbarn ertragen. Deshalb darf ein Vermieter nicht fristlos kündigen (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. September 2005, Az. 33 C 3943/04).
deswegen kann in der Regel kaum gekündigt werden. ob die Kündigung rechtens ist, muss ein Anwalt entscheiden.
weiterer Ärger wird nicht ausbleiben.
sollte sie nicht ausziehen, wird der Anwalt die Zwangsräumung beantragen wollen. bis das soweit kommt, kann viel Zeit vergehen. 3 Monate, bei Überlastung auch länger.
Der Anwalt kann nichts entscheiden.
Hat sie denn vorher eine förmliche Abmahnung erhalten? Wie hat sie darauf reagiert?
Wenn gar nicht, ist das natürlich NICHT gut. Dann muss sie spätestens JETZT zum Anwalt.
"Normale " Spielgeräusche müssen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus hinnehmen.
Wenn das Haus nicht richtig schallisoliert ist, ist das nicht die Schuld des Mieters.