Angst vorm Randalieren - Mieter rauswerfen?
Meine Mieter hat ein Kind. Es ist 17, meist aggressiv und nicht gut auf mich als Vermieter zu sprechen: Beleidigungen, auch offen ins Gesicht, kommen. Zudem wird gegen mich als Mieter gewettert.
Letztens hat das Kind mit Sachen in der Wohnung geworfen, laut Angaben des Vaters. Die Decke (über mir ist die Wohnung) wackelte, es wurde rumgeschrien, sodass man es auch auf der Straße hören könnte.
Ich will nicht, dass das Kind alleine zuhause bleibt, aus Angst, dass die Wohnung weiterhin verwüstet werden könnte bzw. Wutanfälle passieren. Kann ich da präventiv vorgehen und juristische Schritte einleiten, um das Mietverhältnis zu kündigen? Gespräche mit Eltern bringen vermehrt nichts. Ich musste sogar einmal die Polizei rufen, aus Sorge, dass schlimmeres passiert.
5 Antworten
Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich. Beschädigungen der Mietsache sind nicht nachgewiesen. Lärmen ist eine Mangel, der gegen die Hausordnung verstößt. Dazu kannst als Vermieter ohne Anwalt eine Abmahnung der Mieter vornehmen. Beleidigungen sind Straftatbestände und sollten angezeigt werden. Der Beleidiger ist strafmündig. Die Eltern als Mieter können auch hier abgemahnt werden. Allerdings sind in jedem Fall Zeugen erforderlich. Jede Ruhestörung der Polizei melden. Zivilrechtlich kannst du auf Unterlassung klagen.
Die ordentliche Kündigung nach §573a BGB solltest duandrohen, falls sich diese Vorfälle wiederholen. Spätestens nach der 2. berechtigten Abmahnung kannst du fristlos kündigen.
Als Vermieter hast Du das Recht, dein Eigentum zu schützen. Als erstes würde ich die Familie schriftlich (unter Zeugen) abmahnen. Dadurch gehst Du auf Nummer sicher,sollte die Familie gegen eine spätere Kündigung klagen.
Was die Verwüstungen der Wohnung angeht, kannst Du die Wiederherstellung verlangen. Ansonsten hast Du für die Wiederherstellung nach der Kündigung /Auszug der Wohnung immernoch die Kaution. Mache von der Zerstörung / Verwüstung aber vorher Fotos. Zwecks Nachweispflicht bei Klage
ich meinte natürlich NACH dem Auszug!
Kündige ihnen die Wohnung. Sie stören den Hausfrieden. Lass dich von einem Anwalt beraten.
Rausschmeisen, aber lasse die Kündigung einen Anwalt schreiben, er hat die besseren Argumente !
Gibt es außer der Wohnung in der Du selbst wohnst und die in dem der Mieter wohnt weitere Wohnungen in dem Haus?
Nein, es gibt nur zwei Wohnungen insgesamt.
Dann kannst Du von deinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. Nachteil, die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Monate.
BGB § 573aErleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter
selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der
Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im
Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom
Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Vorausgesetzt der Mieter erlaubt das.