Kann eine Versicherung bei einem beschädigten Schrank nur den Zeitwert erstatten?
Ich habe auf einer Geburtstagsfeier bei einem Bekannten durch eine Unachtsamtkeit mit einem Stuhl einen Griff aus einer Einbau-Schrankwand herausgebrochen. Die Schrnkwand ist auch Raumteiler, mit Echtholz-Furnier und rund 40 Jahre als. Der KVA für die Reparatur lautet über rd. 400 €, meine Haftpflicht will aber nur den Zeitwerk von 200 € ersetzen. Ist das in Ordnung? Das ist doch kein Auto mit Verschleiß, sondern ein nach wie vor wertvolles. gepflegtes Möbelstück, das zudem noch maßgefertigt ist/war.
7 Antworten
der Zeitwert, ist hier nicht, der Punkt, sondern die Reparaturkosten >Die Frage Wiederbeschaffungswert stellt sich auch nicht, da sie in keinem Verhältnis zum Schaden steht.< (ist wie beim Auto,) sind die Kosten höher beim Schrank, bekommt man den "Zeitwert" was ist dein Eigentliches Problem ?, jede Vers. Handelt so, das mit der Scheibe ist kein Vergleich
Es ist nicht in § 823 BGB kodiert, dass nur der Zeitwert zu ersetzen ist. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf sachgerechte Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit .
Ein Haftpflichtversicherer wehrt in erster Linie Ansprüche ab, indem er sich vor den eigenen VN stellt und entweder die Anspüche
befriedigt oder
teilweise befriedigt
oder ablehnt.
Die Meinung des Haftpflichtversicherer ist die eine Sache, der Schadenverursacher wird immer direkt in Anspruch genommen. Also kann es sein, dass Sie auf die restlichen € 200 verklagt werden.
Das was du Schreiber steht aber auch nicht so im Gesetzestext. Im Zweifel entscheidet ein Gericht wie der Schaden zu bewerten ist und welcher Schadenersatz angemessen ist.
Wenn der Anspruchsteller der Meinung ist, einen höheren Anspruch zu haben, muss er klagen. Dann vertritt die Haftpflichtversicherung ihren VN als passive Rechtsschutzversicherung.
Schön wäre es, wenn der Neuwert ersetzt würde. Mehr als den Zeitwert bekommt man nicht.
Das Ding ist 40 Jahre alt und der Zeitwert geht eher gegen null. Wenn er dem Besitzer wirklich so wertvoll erscheint, hätte er spezielle Versicherung für den Schrank abschliessen müssen, die den Neuwert im Schadensfall ersetzt.
sondern ein nach wie vor wertvolles. gepflegtes Möbelstück,
Kunstwerke können eventuell ihren Wert behalten oder sogar im Wert steigen, aber Möbel sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs und verlieren an Wert.
Wo steht das mit dem Zeitwert? in § 823 BGB?
Die Zeitwertentschädigung ergibt sich aus dem Bereicherungsverbot. Der Geschädigte darf durch die Regulierung nicht besser gestellt werden, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Aber, aber Herr Hans. Sie sollten Anspruchsgrundlagen aus der Sachversicherung und der Haftpflichtversicherung sauber trennen.
Kurze Antwort, ja sie kann. Wenn der Geschädigte damit nicht einverstanden ist kann er Klagen.
Hallo akino47,
da es sich in Ihrem Fall nicht um eine allgemeine Frage zur privaten Haftpflichtversicherung, sondern um einen konkreten Schadenfall handelt, kann ich die Frage aus rechtlichen Gründen leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt
Vielen Dank, aber es ging mir auch nur um eine Art "Regel", ob in solchen Fällen immer nach diesem Prinzip ein Schaden erstattet wird. Einer meiner Söhne hat mal im Haus der Schwiegereltern eine Fensterscheibe zerstört, dieselbe Haftpflicht hat ohne Wenn und Aber die kompletten Reparaturkosten erstattet, obwohl es sich um ein altes Fenster handelte. Ich kann das nicht nachvollziehen, warum einfach ein imaginärer Zeitwert festgelegt wird. Die Frage Wiederbeschaffungswert stellt sich auch nicht, da sie in keinem Verhältnis zum Schaden steht. Regelt das jede Versicherung nach eigenem Ermessen? Gibt es darüber keine Grundsatzurteile bei vermutlich einer großen Anzahl von Streitfällen? MfG
es geht nich tum einen neuen schrank, sondern lediglich um die reparatur eines der elemente, bei dem der herausgebrochene griff mit seiner schraube das holz fast wie ein einschußloch herausgedrückt hat.