Kann eine Versicherung bei einem beschädigten Schrank nur den Zeitwert erstatten?

7 Antworten

der Zeitwert, ist hier nicht, der Punkt, sondern die Reparaturkosten >Die Frage Wiederbeschaffungswert stellt sich auch nicht, da sie in keinem Verhältnis zum Schaden steht.< (ist wie beim Auto,) sind die Kosten höher beim Schrank, bekommt man den "Zeitwert" was ist dein Eigentliches Problem ?, jede Vers. Handelt so, das mit der Scheibe ist kein Vergleich

Es ist nicht in § 823 BGB kodiert, dass nur der Zeitwert zu ersetzen ist. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf sachgerechte Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit .

Ein Haftpflichtversicherer wehrt in erster Linie Ansprüche ab, indem er sich vor den eigenen VN stellt und entweder die Anspüche

befriedigt oder

teilweise befriedigt

oder ablehnt.

Die Meinung des Haftpflichtversicherer ist die eine Sache, der Schadenverursacher wird immer direkt in Anspruch genommen. Also kann es sein, dass Sie auf die restlichen € 200 verklagt werden.

Schön wäre es, wenn der Neuwert ersetzt würde. Mehr als den Zeitwert bekommt man nicht.

Kurze Antwort, ja sie kann. Wenn der Geschädigte damit nicht einverstanden ist kann er Klagen.

Hallo akino47,

da es sich in Ihrem Fall nicht um eine allgemeine Frage zur privaten Haftpflichtversicherung, sondern um einen konkreten Schadenfall handelt, kann ich die Frage aus rechtlichen Gründen leider nicht beantworten.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt