Kann eine Versicherung bei einem beschädigten Schrank nur den Zeitwert erstatten?
Ich habe auf einer Geburtstagsfeier bei einem Bekannten durch eine Unachtsamtkeit mit einem Stuhl einen Griff aus einer Einbau-Schrankwand herausgebrochen. Die Schrnkwand ist auch Raumteiler, mit Echtholz-Furnier und rund 40 Jahre als. Der KVA für die Reparatur lautet über rd. 400 €, meine Haftpflicht will aber nur den Zeitwerk von 200 € ersetzen. Ist das in Ordnung? Das ist doch kein Auto mit Verschleiß, sondern ein nach wie vor wertvolles. gepflegtes Möbelstück, das zudem noch maßgefertigt ist/war.
7 Antworten
der Zeitwert, ist hier nicht, der Punkt, sondern die Reparaturkosten >Die Frage Wiederbeschaffungswert stellt sich auch nicht, da sie in keinem Verhältnis zum Schaden steht.< (ist wie beim Auto,) sind die Kosten höher beim Schrank, bekommt man den "Zeitwert" was ist dein Eigentliches Problem ?, jede Vers. Handelt so, das mit der Scheibe ist kein Vergleich
Es ist nicht in § 823 BGB kodiert, dass nur der Zeitwert zu ersetzen ist. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf sachgerechte Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit .
Ein Haftpflichtversicherer wehrt in erster Linie Ansprüche ab, indem er sich vor den eigenen VN stellt und entweder die Anspüche
befriedigt oder
teilweise befriedigt
oder ablehnt.
Die Meinung des Haftpflichtversicherer ist die eine Sache, der Schadenverursacher wird immer direkt in Anspruch genommen. Also kann es sein, dass Sie auf die restlichen € 200 verklagt werden.
Schön wäre es, wenn der Neuwert ersetzt würde. Mehr als den Zeitwert bekommt man nicht.
Kurze Antwort, ja sie kann. Wenn der Geschädigte damit nicht einverstanden ist kann er Klagen.
Hallo akino47,
da es sich in Ihrem Fall nicht um eine allgemeine Frage zur privaten Haftpflichtversicherung, sondern um einen konkreten Schadenfall handelt, kann ich die Frage aus rechtlichen Gründen leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt