wer muss die kaputte balkontür reparieren?
wenn die balkontür kaputt gegangen ist (schließmechanismus), muss dann der mieter den schaden beheben oder der vermieter (weil es ein verschleißschaden ist)?
12 Antworten
Der VM ist zuständig. Es handelt sich hier um üblichen Verschleiss. Im Gegensatz zur Türklinke ist der Schließmechanismus nicht im Sinne der Bagatellklausel ( Kleinreparatur ) dem täglichen Zugriff ausgesetzt. Der Mieter hat also keine Kosten zu tragen.
Also wenn der Vermieter irgendwas bezahlen muss, dann natürlich nur wenn ihr die Tür gut behandelt habt. Bei uns steht da z.b. an der seite, dass man min. einmal im jahr ölen muss (was natürlich niemand hier im hause jemals machen würde...)! Und wenn dann jemand fragt, was ihr zur Pflege der tür getan habt und ihr nichts antworten könnt, ist ja wohl auch klar, dass die ölung nicht erfolgt ist.
Bei schimmelbefall ist das zumindest ähnlich, da ist der Herr Handwerker gleich mit Thermo- und Hygrometer gekommen und da die Räume an jenem Tag 4°C zu kalt waren, fielen alle Kosten auf uns!
das steht im Mietvertrag,..evtl.eine Klausel,mit einer Summe vo ca.150€ welche der Mieter zu tragen hat.
wie alt ist die tür? wie ist es passiert? ist es eigenverschulden oder nicht das ist die frage ! bei auskünften denke daran : die gedanken sind frei also nutze diese auch
Das kommt darauf an,was in deinem Mievertrag steht. Danach könnte der Mieter Reparauren bis zu einem bestimmten Bertag slbst bezahlen müssen.