Miete kürzen/Mindern weil keine Gartennutzung möglich ist?

10 Antworten

Also wenn mich nicht alles täuscht obliegt die Pflege eines mitvermieteten Garten den Mietern. Dabei gehts um die ganz normalen einfachen Gartenarbeiten. Rasenmähen, Unkraut und so.

Gibts dafür einen hausmeister, dann besteht ja im Regelfall eine Regelung und auch eine Abrechnung.

Also: mal genau in den Mietvertrag schauen.

meini77  10.05.2016, 10:15

Also wenn mich nicht alles täuscht obliegt die Pflege eines mitvermieteten Garten den Mietern.

woher weißt Du das? Kennst Du den Mietvertrag?

qugart  10.05.2016, 10:16
@meini77

Bitte komplette Antwort lesen. Dann wirds klar.

Lass Dich von der Alten doch nicht mobben. Als Vermieter würde ich einfach sagen, "Sie dürfen da rein, die Alte hat nichts zu sagen. Wenn sie sich beschweren will, dann soll sie es bei mir tun.

Sagen Sie mir Bescheid, wenn sie sich trotzdem nochmal bei Ihnen beschwert und sie bekommt eine Abmahnung."

Eine Mietminderung würde ich deshalb keinesfalls hinnehmen, denn schließlich ist mein Haus kein Kindergarten, wo immer zwei Erzieher rumrennen und aufpassen müssen. Erwachsene Menschen können ihre Angelegenheiten auch unter sich vernünftig regeln.

Was die langjährige Dauer des Mietverhältnisses anbelangt: Es ist gar nicht so sicher, dass der Vermieter so sehr an der alten Frau hängt. Stelle Dir mal folgende Situation vor:

Vor 30 Jahren wurde ein Mietvertrag geschlossen. In der Zwischenzeit wurde versäumt, die Miete immer an die neueste Marktsituation anzupassen und somit liegt sie vielleicht weit unter dem, was eine Neuvermietung bringen würde. Zudem ist es nicht unproblematisch, wenn man in einem MFH Mieter hat, die zusammen gehören und eng zusammen halten.

Außerdem ist es nicht unbedingt vorteilhaft, wenn man Mieter im Haus hat, die womöglich bis zum Lebensende drin wohnen.

Lass Dich davon nicht beeindrucken.

Natürlich erscheinst Du jetzt erst einmal als Eindringling in ihr Revier. Besser wäre es allemal, sich mit den beiden Damen mal zusammen zu setzen und zu überlegen, wie man den Garten auf Vordermann bringt. Natürlich unter Einbeziehung des Vermieters. Und vielleicht kann man sich auch einig darüber werden, wie man die gemeinsame Nutzung künftig gestalten will. Ein Versuch ist es allemal wert.

dort steht auch im Mietvertrag etwas von Gemeinsamer Garten aller Mieter usw drin..

Was genau steht drin?

Um wie viel % könnte ich auch Rückwirkend die Miete Mindern?

Miete kann erst ab dem Zeitpunkt gemindert werden ab dem der Vermieter über den Mangel informiert wurde.

In welcher Höhe? Darüber informiere Dich bei einem Fachanwalt für Mietrecht.

Die ältere Dame hat doch gar nichts zu sagen. Wenn in deinem Mietvertrag die Gartennutzung erlaubt ist, würde ich persönlich deren Ansage komplett ignorieren. Sollte sie dann wieder was zu meckern haben, würde ich auf meinen Mietvertrag verweisen und sie auffordern sich doch einfach mal beim Vermieter/Hausverwaltung zu beschweren. Der ist ihr Vertragspartner, nicht du. Der ist auch dein Vertragspartner, nicht sie. Ende - Aus!

Ich bin derselben Meinung. Wenn im Mietvertrag steht, dass man den Garten nutzen darf, sollte man das auch tun ohne irgendwelche Konsequenzen davontragen zu müssen. Wie lange wohnst du da schon? Wenn sie sich ständig um den Garten gekümmert hat und kein anderer, sieht sie es als "ihren" an aber rein rechtlich gesehen stimmt das natürlich nicht. Es könnte sein, dass sie eine höhere Miete zahlt, um den Garten für sich allein zu nutzen, dann müsste aber die "Gemeinsame Gartennutzung" aus dem Mietvertrag gestrichen werden. Kümmer dich einfach um den Garten, geh hin mähe das Gras etc. Mehr außer meckern kann sie ja wohl nicht, denn du bist im Recht.
LG

steff92222 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 09:41

also sie zahlt nicht mehr an miete, das weiß ich. Klar, aber ich kaufe doch keinen Rasenmäher um am ende alles ordentlich zu machen und dann darf mein kind trotzdem nicht rein. weißt wie ich das meine?