Mietrecht: Kaninchen im Garten
Wir halten seit 7 Jahren Kaninchen in einem Außenstall im Garten hinter dem Haus. Der Hausverwaltung ist dieser Umstand von Anfang an bekannt. Es gab nie eine Beanstandung. Die anderen Mieter im Haus haben nichts gegen die Kaninchenhaltung, die artgerecht ist, da das Kaninchen zwei Etagen im Stall zur Verfügung und ausreichend Auslauf hat. Eine Überprüfung durch den Tierschutzbund hat bereits stattgefunden und war äußerst positiv. Nun hat die Hausverwaltung ein Ultimatum (ohne Angabe von Gründen) gesetzt, dass das Kaninchen innerhalb weniger Tage aus dem Garten verschwinden soll. Als Begründung wird lediglich angegeben, dass ich die Fläche des Gartens nicht gemietet hätte. Kann die Hausverwaltung das Entfernen des Kaninchens fordern? Gibt es nicht so etwas wie Gewohnheitsrecht?
7 Antworten
Leider sind die Überprüfungen unseres "Tierschutzverbands" nicht beruhigend. Pro Kaninchen 3m² Grundfläche und es sind soziale Tiere sie brauchen mindestens einen Partner.
So leid mir das für dich tut aber es ist besser das Kaninchen in gute Hände zu geben da du es alleine in einem scheinbar zu kleinen Stall hälst, Etagen zählen nicht. Denk an das Wohl des Tieres :-/ ich weiß es ist hart.
Verstehe tut mir leid. Entscheidet euch möglichst bald damit das Kaninchen nicht all zu lange alleine ist, aber schön dass du dir soweit Gedanken gemacht hast.
also mit dem garten bin ich unsicher, aber der lange zeitraum ist ein starkes argument für dich, was sie auf jeden fall nicht können ist, die die hasen komplett zu verbieten. kleintiere dürfen auch gegen die meinung des vermieters gehalten werden, du musst nur aufpassen dass du keine gründe dagegen lieferst, z.b. andere nachbarn belästigen weil stroh auf deren balkon fällt...
Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Wenn die Gartenfläche, auf der sich die Kaninchen befinden, definitiv nicht zur Mietsache gehörten, dann müsst ihr die Kaninchenhaltung entfernen. Ist der Garten allerdings zur Allgemeinnutzung im MV enthalten und die anderen Mieter haben nichts dagegen einzuwenden, dann frage ich mich wirklich wieso auf einmal nach 7 Jahren ein Verbot ausgesprochen wird. Hat vielleicht die Hausverwaltung gewechselt?
oder ein neuer Mieter, dem das ein Dorn im Auge is.
Kein Mieter ist dagegen, und die Hausverwaltung hat nicht gewechselt. Ganz im Gegenteil, wir haben gemeinschaftlich bei unserer Herbst-Garten-Aktion einen neuen Stall installiert.
Entschuldige, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die alte Hausverwaltung auf einmal aus heiterem Himmel nach so langer Zeit ein Verbot ausspricht. Da MUSS was vorgefallen sein, bzw. Beschwerden eingegangen sein. Vielleich hilft mal ein Gespräch mit der Hausverwaltung und eine Unterschriftsliste der restlichen Mieter.
Wenn du "zwei Etagen im Stall" schreibst, meinst du bestimmt diese 2-stöckigen Holzkäfige, die man kaufen kann oder? Das wäre/ist allerdings nicht artgerecht! Wenn schon ein Garten vorhanden ist, kann man doch ein sehr großes Gehege hinbauen...
Dein Vermieter ist im Recht! Und so etwas wie Gewohnheitsrecht gibts nicht!
Tut mir leid, aber du hast den Teil des Gartens nicht gemietet - und ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Ich kann zwar nicht verstehen, warum die Hausverwaltung jetzt so agiert - aber es ist nun mal so. Kannst du nicht nochmal mit denen reden, um zu erfahren, was die Gründe nun wirklich sind?
Das Kaninchen hat einen Auslauf! Unser zweites Kaninchen ist vor ein paar Wochen gestorben. Daher ist es nun allein. Es soll noch einen "Kameraden" bekommen, allerdings ist es in dieser ungeklärten Situation jetzt schwierig, noch ein zweites Kaninchen anzuschaffen, wenn nicht klar ist, ob es bleiben darf.