Seit Mai ist das Licht vor dem Haus defekt, können wir als Mieter nun die Miete mindern?
Hallo, vor unserem Haus ist seit Mai das Licht der Außenanlagen defekt. Haben dies mehrfach bei der Hausverwaltung sowie unserem Vermieter reklamiert. Unser Vermieter hat sich auch mehrfach bei der Hausverwaltung beschwert doch es passiert einfach nichts... Wir wohnen in einer sehr dunklen Straße, sodass es vor unserer Haustür nun komplett dunkel ist und natürlich auch die Gefahr im Winter besteht, dass jemand ausrutscht oder ähnliches.. Können wir nun die Mieter mindern, nachdem nichts passiert? Wenn ja, wie hoch.
Viele Grüße
7 Antworten
Wir wohnen in einer sehr dunklen Straße, sodass es vor unserer Haustür nun komplett dunkel ist und natürlich auch die Gefahr im Winter besteht, dass jemand ausrutscht oder ähnliches
Sofern die Verkehrssicherheit gefährdet ist, würde ich mich mal an das Ordnungsamt wenden.
Die Möglichkeit einer Mietminderung sehe ich nicht wirklich.
Weiterhin stellt sich natürlich die Frage, auf welchem Grundstück sich die Außenbeleuchtung befindet. Ist diese vielleicht sogar städtisch?
Schriftlich mit Fristsetzung und Zugangsnachweis beim Vermieter reklamiert? Mit Mietminderung wäre ich da vorsichtig - kann leicht ins Auge gehen, wenn man es nicht richtig macht. Falls wirklich gemindert wird, hat man immer noch kein Licht - und das ist doch das Wesentliche, oder?
Bei Hausverwaltungen hilft oft nur nerven, nerven, nerven......
Was ist denn das für eine Hausverwatltung, der würde ich ja mal das Entgelt kürzen. Mach alles Schriftlich, und dann kürze die Miete - oder aber, was besser ist. Beauftragt eine Firma, wenn der Vermieter/ die Hausverwaltung nicht innerhalb einer sehr kurzen, schriftlich zu setzenden Frist reagiert und setzt die Kosten von der nächsten Miete ab.... Das hilft allen am besten.
Es ist Gefahr in Verzug. Setzt dem Vermieter eine kurze Frist und kündigt eine Mietminderung an, sofern bis dahin nichts passiert ist. Fordert den Vermieter auf, im Rahmen der Ersatzvornahme unmittelbar selbst einen Elektriker zu beauftragen und die Rechnung dann der Hausverwaltung vorzulegen.
Sollte dadurch auch nichts passieren, könnt auch ihr Mieter die Ersatzvornahme beauftragen und vorerst auch bezahlen. (Legt zusammen.)
Dann die Rechnung bei der Hausverwaltung einreichen, die froh sein müßte, wenn sich jemand kümmert und nicht erst ein Haftpflichtschaden entsteht.
Davon gehe ich aus. Also, dass das Licht zur Wohnanlage gehört, denn man hat sich bei Vermieter und Hausverwaltung beschwert, nicht aber bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Und wenn es wirklich so wäre, dass es sich um öffentliche Straßenbeleuchtung handelt, die hier nicht mehr funktioniert, wäre die Hausverwaltung erst recht gefordert, eine eigene Beleuchtung zu installieren.
Das setzt natürlich voraus, dass sich die Außenbeleuchtung im Eigentum des Vermieters befindet. Das geht aus der Fragestellung gar nicht hervor. Ich "besitze" beispielsweise direkt neben einem meiner Grundstücke eine öffentliche Beleuchtung.
Die vom Fragesteller formulierte Aussage, der defekten Beleuchtung der Außenbereich ist mir hier zu schwammig.