Waschkeller nicht zugänglich - Mietkürzung möglich?
Guten Tag,
Ich habe da einmal eine Frage ... Also vor heute genau 2 Monaten ist ein Trockner in unserem Waschkeller ( Mehrfamilienhaus mit knapp 20 Parteien ) abgebrannt. Seit dem ist der Waschkeller nicht mehr zugänglich und wird noch immer saniert ... Ich sehe es langsam nicht mehr ein.
Wie sieht es mit einer Mietkürzung aus ? Funktioniert das und wenn ja wie viel kann ich kürzen ? Miete sind 430€ und Nebenkosten 100€.
MfG und danke schon einmal :)
7 Antworten
Was ist denn nun Dein wirkliches Problem? Der Waschkeller wird doch saniert, was gibt es denn hier zu mosern. Handwerker stehen nicht auf Zuruf bereit und sicherlich hatte der Vermieter auch einiges mit seiner Versicherung zu klären (Schadensermittlung, Angebote einholen etc.)
Erwachsene und logisch denkende Menschen kommen nicht auf die Idee in diesem banalen Fall eine Mietminderung ins Auge zu fassen. Erwachsene und logisch denkende Menschen nehmen die Kommunikation mit dem Vermieter auf und sprechend die Problematik ab,
Das Landgericht Köln hat bei einem Nutzungsverbot von Waschküche, Trockenraum und Garten ein 20%iges Mietminderungsrecht gebilligt, das Amtsgericht Brühl billigte für eine Nutzungsentziehung des zugesicherten Wasch- und Trockenraums 10% Mietminderung und das Amtsgericht Köln billigte für eine nicht funktionsfähige Waschmaschine im Haus wiederum gerade mal 5% Mietminderung. Wie lange die Problematik da im Einzelfall schon bestanden hat, bevor eine Mietminderung berechtigt ist geht aus der Mietminderungstabelle jedoch nicht hervor, ein Fachanwalt für Mietrecht berät Dich da aber sicher gerne.
Einfach mindern klappt jedoch so oder so nicht, Du musst den Vermieter vorher schriftlich auffordern, den Mangel zu beseitigen und ihm eine angemessene Frist (mindestens 14 Tage, bei so einem Schaden eher mehr) zugestehen. Erst wenn diese nicht eingehalten wird darf die Miete gemindert werden.
Bitte schaue zuvor in die mietvertraglichen Vereinbarungen, ob für das Ding auch wirklich Miete abverlangt wird. Nur dann kann gemindert werden mit bis zu 25%, so lese ich die Literatur.
Ich sehe es langsam nicht mehr ein.
Was genau? Dass der Waschkeller saniert wird oder dass die Sanierung nicht innerhalb von 3 Tagen gemacht war? Ist der Waschkeller überhaupt Bestandteil deines Mietvertrages? Ich vermute mal, dass der Waschkeller ein Gemeinschaftsraum ist, dessen Nutzung dir gestattet wurde.Die Mietkürzung wäre also ziemlich gering. Ob man sich wegen zweieurofuffzich mit dem Vermieter anlegen sollte?
Steht der Waschkeller im Mietvertrag? Nur dann besteht überhaupt die Möglichkeit einer Mietminderung. Ist er im Mietvertrag aufgeführt und nun nicht nutzbar, ist das ein Vertragsbruch des Vermieters, der grundsätzlich zur Mietminderung berechtigt.
Eine zuverlässige und rechtssichere Zahl kann dir hier aber niemand nennen. Da solltest du dich mit dem örtlichen Mieterverein (falls vorhanden) oder einem Fachanwalt beraten.