Baulärm in der Wohnung- Was muss man sich gefallen lassen?

6 Antworten

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Wenn die Tauglichkeit der Mietsache eingeschränkt ist, dann besteht ein Recht auf Mietminderung. Baulärm ist eine solche Einschränkung.

Wenn die Verwaltung vom Umfang der Maßnahme bescheid weiß, dann muss auch nicht nachgewiesen werden, wie groß der Lärm tatsächlich war. Das geht dann schon aus der Baubeschreibung der Firma hervor.

Wenn sich die Verwaltung jetzt quer stellt, dann würde ich dem Mieterverein beitreten.

Eine rückwirkende Minderung ist im Regelfall nicht möglich.

Darüber hinaus müsste die Lärmbelästigung sauber dokumentiert werden.

Grundsätzlich sehe ich nur die Möglichkeit einer bescheidenen Minderung im Rahmen 15-25% für die Zukunft. Diese habt ihr aber anzukündigen.

AnZi09 
Beitragsersteller
 06.04.2022, 09:52

Vielen Dank für deine Antwort. Das Problem ist, dass sie seit Januar die Mietminderung angekündigt hat und ihr auch versichert wurde, dass sie einen Teil der Miete erstattet bekommt, wenn sie etwas schriftlich einreicht. also haben wir dann angefangen zu dokumentieren, wann der Lärm so extrem laut war. Die Bauarbeiten waren auch nicht angekündigt und auch jetzt erhält man keine Informationen darüber, wann gebaut wird (sind immer mal Tage dazwischen in denen nichts passiert) und wie lange es noch gehen wird

Mieterbund bringt jetzt gar nichts, da man 3 Monate Mitglied sein müssen, bevor ein Schadensfall eintritt.

Baumaßnahmen müßt Ihr hinnehmen, auch wenn es schwerfällt

herja  06.04.2022, 13:02

Glückwunsch!

Zwei Aussagen und beide leider falsch!

ChristianLE  06.04.2022, 13:09
@herja

Zumindest teilweise. Die Arbeiten müssen schon hingenommen werden, aber es ergibt sich ggfs. das Recht auf eine Mietminderung.

Die Beitragsleistung an den Mieterbund kann sich im Erfolgsfall einstweilen als gute Investition herausstellen.

Inwieweit eine Mietkürzung sich allerdings umbaulärmmindernd und auf die laufende Maßnahme zeitverkürzend auswirkt, ist schleierhaft.

Aber versuchen Sie es halt zunächst mal mit der Beitragszahlung.

Fragen am Rande:

Arbeiten Sie beide nicht werktäglich außer Hause, so zwischen 09.00 Uhr und 16.00 Uhr?

Wie um alles in der Welt stellen Sie sich als ständig messende Beobachter denn den Ablauf von erforderlichen Umbauten so rein geräuschtechnisch vor?

AnZi09 
Beitragsersteller
 06.04.2022, 10:11

Vielen Dank für die Antwort. Ich persönlich bin Studentin, weshalb ich häufiger mal in der Wohnung meiner Freundin bin. Sie arbeitet in der Regel bis 15Uhr, manchmal ist sie aber auch schon früher zu Hause oder hat Urlaub. Die Bauarbeiten finden allerdings immer so unregelmäßig statt, dass teilweise Samstags um 7Uhr morgen angefangen wird zu bauen und unter der Woche auch noch nach 16Uhr es zu extrem lautem Baulärm kommt. Wir können es vollkommen verstehen, dass bei Umbauten Lärm entsteht. Das Problem ist, dass die Bauarbeiten und deren Dauer weder angekündigt noch offen kommuniziert werden und teilweise dann auch ohne Ankündigung in der Wohnung meiner Freundin etwas überprüft oder umgebaut werden soll, was dann auch nicht geschieht und man stundenlang wartet.

Das mit dem Mieterschutzbund hätte sie längst machen sollen.

Die beraten fundiert, die Bauleitung ist keine zuverlässige Quelle.

Die Arbeitszeiten 9-16.00 sind übrigens voll im Rahmen der erlaubten.