Muss Vermieter eine Wohnung anbieten, wenn er wegen Sanierung Kündigung erteilt?
Hallo, mein Papa hat folgendes Problem:
Er wohnt in einer damaligen Sozialwohnung schon seit über 20 Jahren und hat vor kurzem einen Brief von der WSB (Hausverwaltung) erhalten. Diese möchte im gesamten Gebäude eine umfangreiche Sanierung durchführen und bittet ihn, bis zum 31.03.2021 auszuziehen. Im Brief steht, dass sie ihn gerne bei der Wohnungssuche unterstützen und bieten eine zusätzliche Zahlung, wenn er zu bestimmten Zeitpunkten ausziehen würde. Im bewohnten Zustand ist eine Sanierung nämlich nicht möglich, einige Punkte erschweren dies zusätzlich. Der Auszug aus den Wohnungen ist daher unumgänglich. Das komische ist aber, dass nur die Apartments (1-Zimmer-Wohnungen) leer geräumt werden müssen. Die 2-Zimmer-Wohnungen hingegen nicht.
Ich frage mich nun, ob die Genossenschaft meinem Papa bei der Wohnungssuche helfen muss oder dies freiwillig gemacht wird. Wie soll er in München eine bezahlbare Unterkunft finden? Er ist in Kurzarbeit.
Wir sind uns sicher, dies ist nur ein Grund gewesen um die "alten" Mieter rauszukriegen, denn die Miete war sehr gering. Nun werden die Apartments saniert und bestimmt um das doppelte vermietet.
Ich danke euch schonmal für hilfreiche Antworten!
Steht denn dort Kündigung oder vorübergehender Auszug?
Nein, nur "Beim Auszug bis zum 31.01.2021 erhalten Sie eine Zahlung i. H. v. ... und beim Auszug bis zum 31.03.2021 eine Zahlung i. H. v. ..."
7 Antworten
Der Vermieter muss eine Unterkunft zur Verfügung stellen, evt. auch ein preiswertes Hotelzimmer.
Nach Mieterhöhung steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
Sehe ich auch so. Ein Kndigungsrecht des VM wäre m.E. nur dann zu konstruieren, wenn das Objekt ohne die Sanierung nicht mehr in einem bewohnbaren Zustand stehen würde - was wiederum die Frage nach sich ziehen würde, wie es soweit kommen konnte.
Diese möchte im gesamten Gebäude eine umfangreiche Sanierung durchführen
Ist doch gut.
und bittet ihn, bis zum 31.03.2021 auszuziehen.
Das ist eine Bitte, keine Kündigung. Natürlich lässt sich einer Sanierung im Bestand leichter erledigen, je weniger Wohnungen aktiv genutzt werden. Wenn der Betreffende also eine andere Wohnung anmieten kann, sollte er sich das Angebot - besonders auch die Gratifikation der WBS - ernsthaft überlegen. Ansonsten bleibt er eben in der Wohnung, denn ein Kündigungsgrund seitens des VM liegt hier nicht vor.
ich würde euch empfehlen den mieterschutzbund aufzusuchen.
Meines Wissens nach ist eine Kündigung aufgrund einer sanierung nicht möglich. Es ist ja ein Mietvertrag entstanden und dieser muss erfüllt werden. steht denn da irgendwas drinnen?
Der einzige Grund warum eine Kündigung ohne Vorfall möglich ist, der mir einfällt, wäre der Eigenbedarf.
Bin aber auch kein Jurist, etc.
Ich habe gegoogelt und laut BGB ist dies schon erlaubt, wenn der Wohnbereich nicht bewohnbar ist.
Nein. Eine Kündigung aufgrund einer Sanierungsabsicht wäre nur dann denkbar, wenn der Mieter der Sanierung - die wirtschaftlich notwendig sein muss! - selbst nicht zustimmen würde. Ansonsten wäre der VM verpflichtet, dem Mieter für die Dauer der Arbeiten eine Ersatzwohnung anzubieten.
Und die werden das Wasser und die Wärme für den gesamten Zeitraum während der geplanten Umbauzeit abstellen müssen.
Auch das ist unzulässig. Man kann die Versorgung übrigens auch nur stundenweise abschalten, respektive für Ersatz sorgen.
So, wir haben also schon mal festgehalten, dass es sich hier nicht um eine Kündigung handelt. Die "Bitte" würde ich eher als Angebot eines Auflösungsvertrag betrachten.
Ich schlage Dir folgende Antwort vor:
Ihr Angebot zum Auflösungsvertrag lehne ich ab. Ich bin jedoch bereit, Ihnen die Wohnung für max. ein halbes Jahr zu Sanierungszwecken zu überlassen, wenn Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen, so z.B. Umzugs- und Mietmehraufwendungen. Um Ihnen entgegenzukommen wäre ich auch bereit eine gleichwertige Alternative zu gleichen Vertragskonditionen aus Ihrem Wohnungsbestand zu akzeptieren.
MfG
Die WSB ist ein Privatunternehmen und bestimmt keine Genossenschaft. Sie gehört zur Doblinger Wohnungsbau. Ich denke nun nicht, dass es darum geht, den aktuellen Mietern für ähnliches Geld eine komfortable Wohung auf höchstem Standard anzubieten, sondern wirklich darum, die aktuellen, offenbar recht niedrigen Mieten los zu werden und durch Neuvermietung erheblich mehr Einnahmen erzielen zu können, denn die sicher aufwändige Sanierung soll sich möglichst gut rechnen.
Da es in München kaum möglich ist, eine ähnlich günstige Wohnung wie aktuell in relativ kurzer Zeit zu finden, sich mit den anderen betroffenen Mietern zusammen zu tun und zu versuchen, sich gegen die Kündigung zu wehren.
Es wäre zu prüfen, wie hoch eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ausfallen würde und ob die Wohnung dann noch bezahlbar ist. Das alles können fachkundige Leute z. B. vom Mieterverein prüfen und da die WBS eines der großen Wohnungsunternehmen ist, könnte es auch sein, dass sich die Presse für die Fälle interessiert. Damit könnte man ganz schön Wind machen, um am Ende zu einer erträglichen Lösung zu kommen.
Die WSB ist ein Privatunternehmen und bestimmt keine Genossenschaft. Sie gehört zur Doblinger Wohnungsbau.
Richtig.
Es wäre zu prüfen, wie hoch eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ausfallen würde
Angekündigt ist aber (mit gutem Grund) keine Modernisierung, sondern eine Sanierung. Bei einer Sanierung ist ein Mieterhöhungsverlangen *deswegen* aber nicht durchsetzungsfähig. Der Weg, eine Ausweichwohnung zu stellen, wäre der pragmatische - sofern die WSB derartige anbieten kann. Aber im Moment ist es ja nur eine Anfrage der WSB an die betreffenden Mieter, mehr nicht.
und ob die Wohnung dann noch bezahlbar ist. Das alles können fachkundige Leute z. B. vom Mieterverein prüfen
Dem MV würde ich auch als Mieter nur bedingt vertrauen. Als Plattform sinnvoll, als juristische Vertretung IMHO jämmerlich. Dann lieber selbst einen Fachanwalt beauftragen.
Richtig, aber:
Angekündigt ist eine Sanierung. Bewusst vermeidet man das Wort Modernisierung, worauf es am Ende aber hinaus laufen wird. Zumindest ein wesentlicher Teil der gesamten Sanierungskosten werden dann im Rahmen einer Modernisierung den Mietern präsentiert, die wegen der Sanierung nicht ausziehen wollen. Dabei wird auf jeden Fall ein Betrag raus kommen, der höher ist, als die 15 %, die ansonsten als Mieterhöhung in München derzeit möglich sind. Davon darf man getrost ausgehen.
Bei der Anfrage an den Mieterverein geht es vor allem darum, dass man möglichst viele Mieter unter einen Hut bekommt, damit nicht nur die Interessen eines einzelnen, sondern möglichst vieler vertreten werden. Die Doblinger bzw. WSB als öffentlichkeitswirksame Gegner zu haben, das schätzt auch der Mieterverein.
Was so die juristische Vertretung zu einzelnen Fällen angeht, gebe ich Dir zu 100 % recht und bestimmt ist es sinnvoll einen guten Rechtsanwalt zu beauftragen, der in München schon häufig mit solchen Sachen befasst war und vielleicht auch schon die Fa. Doblinger als Kontrahent hatte. Hier kann vielleicht auch der Mieterverein mit Empfehlungen helfen.
Ich habe gegoogelt und laut BGB ist dies schon erlaubt, wenn der Wohnbereich nicht bewohnbar ist. Und die werden das Wasser und die Wärme für den gesamten Zeitraum während der geplanten Umbauzeit abstellen müssen. Der Zugang zu den einzelnen Wohnungen ist kaum zu gewährleisten und die Staub- und Lärmbelästigung sind enorm und für die Mieter dauerhaft nicht zumutbar. Ver- und Entsorgungsleitungen verlaufen teilweise im Fußbodenaufbau und müssen erneuert werden. Dies sind die genannten Gründe weshalb er gekündigt wird und ausziehen muss. Danke trotzdem für deine Antwort! Er geht im schlimmsten Fall zum Mieterschutzbund oder Mieterschutzverein.