Parkplatz nicht befahrbar. Darf ich die Miete kürzen?
Hallo,
Unsere Straße soll demnächst saniert werden. Für diese Bauarbeiten ist es für unbestimmte Zeit auch nicht möglich, in die Hofeinfahrt zu kommen und ich kann die angemietete Garage nicht nutzen.
Daher nun meine Frage, ob es rechtlich zulässig ist, die Miete für diesen Zeitraum zu kürzen, dh. um den Betrag der Garagenmiete zu reduzieren.
Bitte nur ernste Antworten, keine Vermutungen. Danke
Hallo an Alle: Nachdem die Strasse nun endlich wieder befahrbar ist, ist mein Problem auch gelöst.
Ich möchte euch gerne berichten, wie es gelaufen ist. Nun, da ich die Sache offiziell abwickeln wollte, (d.h. nicht einfach nur durch Gespräch) lies ich die Anfrage an den Vermieter durch den Mieterbund schreiben. Dadurch kam dessen Anwältin ins Spiel, die in diesem Fall nur Vermittler war. Jetzt wird es erst mal spassig :-) Ich sollte an Tagen, an denen ich die Garage nicht nutzen kann, dies mit einer aktuellen Tageszeitung und einem Selfie beweisen. Nach einem längeren, netten Telefongespräch mit dieser Anwältin, dass dies doch total an der Wirklichkeit vorbei ist, einigte sie sich mit ihrem Mandanten, dass ich nur den Zeitraum nach Beendigung der Maßnahme mitteilen solle und dann anteilige Rückerstattung bekomme.
Stellt euch vor, ich habe tatsächlich eine 100% Rückerstattung über die komplette Zeit bekommen!!
11 Antworten
Das kann nur mit dem Vermieter ausdiskutiert werden. Was steht im Mietvertrag?
Wenn der Parkplatz im Mietvertrag vereinbart ist und du den nicht nutzen kannst, dann kannst du da für den Zeitraum der Beeinträchtigung die Miete mindern. Und das eben zu 100% für die Miete dafür. Wenn der Vermieter das zu vertreten hat.
Wenn nicht, dann ist dein Ansprechpartner derjenige, der die Baustelle zu vertreten hat. Da kannst du evtl. Schadensersatzansprüche haben.
Die Verantwortlichkeit des Vermieters für die Baustelle ist meines Wissens nicht für das Recht auf die Kürzung der Miete entscheidend.
Ich kenne es nur so, dass du als Mieter deine Mieter auch mindern kannst, wenn die Nutzung deiner Wohnung/Garage etc. eingeschränkt ist, weil es etwa eine Baustelle gibt (egal ob durch den Vermieter oder nicht), sei es durch Lärmbelästigung oder eben durch eingeschränkten Zugang.
Sollte also heißen, dass du kürzen kannst… Aber das musst du ankündigen. Und du solltest recherchieren wie viel Kürzung angemessen ist, nicht dass dirdaraus ein Strick gedreht wird, weil du zu viel gekürzt hast.
T3Fahrer
Lies dir mal das Folgende durch: https://www.mietminderung.org/mietminderung-garage-oder-parkplatz-nicht-nutzbar/
Ganz am Ende kommt auch ein ähnlicher Fall zur Sprache. Und im Gegensatz zu der hier geäußerten Meinung, dass du die Miete nicht mindern kannst, weil der Vermieter nicht Schuld ist, steht dort ganz klar und deutlich, dass es auf ein Verschulden des Vermieters NICHT ankommt.
Für Schadensersatzansprüche muss sich der Vermieter ggf. mit der Stadt/dem Bauunternehmen auseinander setzen.
Nein, da hat einer den Parkolatz dichtgeparkt! Hier ist ne Baustelle
Ach du meine Güte, warum müssen immer die Leute, die selbst keinerlei Ahnung haben, meinen, andere korrigieren zu müssen?
Fakt ist: der Vermieter hat sicherzustellen, dass die vermietete Sache vereinbarungsgemäß genutzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann die Miete gemindert werden (dabei muss man allerdings darauf achten, die hierfür geltenden Spielregeln einzuhalten).
Es ist idR vollkommen egal, ob der Vermieter dies zu verantworten hat, oder nicht. Der Mieter hat einen Anspruch nur direkt gegen den Vermieter, und der Vermieter hat dann ggf einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher.
Ich bin selbst Vermieter, du Besserwisser!
Bist bist du selbst Jurist, du "Besserwisser"? (Ach ja, nebenbei, ganz tolle Ausdrucksweise, nur weil man nicht einer Meinung ist)
Unabhängig davon haben leider gerade die, die es wissen müssten (in dem Fall also einzelne Vermieter), oft keine Ahnung davon, was sie dürfen und was nicht - was du hier eindrucksvoll vorgeführt hast.
Aus Vermietersicht ist es leider tatsächlich so, dass Du die Garagenmiete zu 100% einbehalten kannst für genau den Zeitraum, in dem Du die Garage nicht nutzen kannst. Ich würde aber, um Streit zu vermeiden, das erst mit dem Vermieter besprechen. Die Rechtslage ist hier eindeutig auf Deiner Seite, so leid auch mir das tut.
Wenn Du allerdings die Garage, wie es häufig vor kommt, sowieso nicht zum Abstellen Deines Autos nutzt, sondern allerhand Hausrat drin lagerst, wäre es ziemlich unverschämt, die Garagenmiete einzubehalten. Selbst wenn Dein Abstellplatz ansonsten immer der Platz vor der Garage ist, denn es ist eindeutig geregelt, dass dieser Platz eben kein PKW-Abstellplatz ist und wenn Du diesen nicht nutzen kannst, weil durch Bauarbeiten die Zufahrt blockiert ist, steht Dir kein Minderungsanspruch zu.
Zu deinem letzten Absatz: Es handelt sich um einen Multiparker. Ist also nicht geeignet, irgendwelche Sachen abzustellen.
Zu deiner Antwort: Gelingt schlüssig, war auch meine Meinung. Leider fehlt mir die Quelle dazu, die dieses Argument bestätigt. Da ich selbst dazu nix passendes gefunden hatte, hatte ich ja hier gepostet.
Bestimmt gibt es in Deiner Stadt oder Gemeinde auch eine Stellplatzsatzung. Diese schreibt vor, wie viele Stellplätze vorhanden sein müssen und wie diese beschaffen sein müssen. Plätze vor Garageneinheiten werden nicht als Stellplätze gezählt und sind vor allem dann frei zu halten, wenn es sich bei der Garage, wie bei Dir, um einen Multiparker handelt, mit dem es möglich sein soll, dass eine Garage mit nur einer Einfahrt von mehr als nur einem Fahrzeug benutzt werden kann. Womöglich wurde derzweite Platz dann auch noch anderweitig vermietet und jedes Fahrzeug auf der Zufahrt blockiert diese und sorgt dafür, dass die Multiparkting-Garage nicht wie vorgesehen genutzt werden kann. Ggf. bekommt der Eigentümer auch noch Probleme mit den Behörden, wenn festgestellt wird, dass die Zufahrten dauernd zugeparkt sind, denn notgedrungen werden dadurch Fahrzeuge, die nicht einfahren können, in den öffentlichen Verkehrsraum gedrängt.
Ich glaube, du bist etwas am Thema vorbei ;-)
Stimmt. Richtige Antwort auf die falsche Frage.
DH, das ist die einzig richtige Antwort hier bisher.