Miete gesplittet?

4 Antworten

Vermieter informieren bedeutet nicht, dass er einverstanden ist. Wenn euer Mietvertrag die Zahlung zum Anfang des Monats vorsieht, habt ihr auch dann zu zahlen. Es sei denn, ihr habt eine Vereinbarung mit dem Vermieter und das am besten schriftlich.

Coolcatcharly 
Beitragsersteller
 19.10.2018, 19:11

Vm sagten damals alles gut hatten einen super Kontakt mit dehen sonst immer. Schriftlich leider nein. Ignorieren im Moment alles auch die achäden in der Wohnung. Melden sich nur über den sohn. Haben aber keine Mietschulden alles bezahlt

Diese Kündigung kannst du als gegenstandslos und unwirksam betrachten. Es ist im Gesetz geregelt, dass eine Kündigung der Schriftform bedarf.

Ferner würde ich mit dem Sohn überhaupt nicht mehr kommunizieren, solange der Vermieter nicht eine Vollmacht vorlegt, die den Sohn als Vertretung für Angelegenheiten der Vermietung legitimiert.

Das Splitten der Miete ist nicht im Sinne des Gesetzes. Okay, wenn es der Vermieter bisher akzeptiert hat. Aber er könnte jederzeit dazu auffordern, dass die Miete wie gesetzlich vorgesehen zu Beginn des Monats geleistet werden muss. Spart euch im kommenden Monat am besten etwas an, sodass ihr dann künftig die gesamte Miete Anfang des Monats zur Verfügung habt.

Nun erhalten wir von dem sohn des vm einen Anruf mit der zweiwöchigen Kündigung.

Ist unwirksam.

Kündigung von Mietverträgen muß zwingend in Shriftform und vom Vermieter selbst erfolgen.

Sie müssen die Miete vertragsgemäß entrichten.

In letzter Konsequenz fliegen Sie sonst raus!

Coolcatcharly 
Beitragsersteller
 19.10.2018, 19:25

Vm war immer damit einverstanden wie gesagt aber wir haben auch nie diesbezüglich eine Abmahnung Mahnung bekommen. Jetzt leben wir fünf Jahre hier und nun zweiwöchige Kündigung

Gerhart  20.10.2018, 08:49
@Coolcatcharly

Es gibt keine Kündigung am Telefon und basta.

schelm1  20.10.2018, 11:15
@Coolcatcharly

Der Vermieter muß sich an die mietrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten ebenso halten, wie sich an Ihre mietvertraglichen Pflichten zu halten haben.