Kündigung wegen Nichtbewohnung einer Wohnung? Ist das möglich?

11 Antworten

Er kann es sicher dann tun, wenn die Wohnung nicht bestimmungsgemäß genutzt wird (z.B. als Büro mit Publikumsverkehr genutzt). Nicht ganz sicher bin ich mir, wenn im Winter beispielsweise bei Frost nicht geheizt wird, sich ggfs. Schimmel bildet, der Briefkasten vor Werbung überquillt, Flur / Keller ggfs. nicht geputzt wird etc. - wenn hier also keinerlei Aktivitäten erkennbar sind .................

Üblicherweise wird in Mietverträgen die behördliche Anmeldung des Mieters als Wohnsitz verlangt. Wenn der Mieter tatsächlich woanders wohnt, stellt das eine Vertragsverletzung dar.

anitari  13.11.2011, 20:33

Üblicherweise wird in Mietverträgen die behördliche Anmeldung des Mieters als Wohnsitz verlangt. Wenn der Mieter tatsächlich woanders wohnt, stellt das eine Vertragsverletzung dar.

Wo hast Du denn den Quatsch her?

Ich kann so viele Wohnungen mieten wie ich will. Ob und wo ich mich behördlich anmelde geht den Vermieter nichts an.

Mikkey  13.11.2011, 20:37
@anitari

Wenn's im Mietvertrag steht, schon

Er benutzt sie als Atelier. Das wäre demnach eine gewerbliche verbotene Nutzung von Wohnraum.

Samylia 
Beitragsersteller
 13.11.2011, 19:37

das ist nur privat, nicht gewerblich.

Ignatius  13.11.2011, 19:37

Künstlerische Betätigung stellt kein Gewerbe dar.

Mietvertrag ist Mietvertrag. Und wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachkommt, gibt es keinen Kündigungsgrund.

Die Pflichten stehen im Mietvertrag. Dort wird garantiert nichts von "Mindestaufenthaltszeiten des Mieters" stehen, denn soetwas kann man gar nicht vertraglich vereinbaren.

Allerdings kann es zu den Pflichten des Mieters gehören in der Wohnung eine gewisse Mindesttemperatur zu gewährleisten - also im Winter zu heizen. Dafür ist aber nicht die Anwesenheit des Mieters notwendig.

Eine Wohnung kann also nicht gekündigt werden, weil sich der Mieter "zu selten" in ihr aufhält.