Kündigung wegen Nichtbewohnung einer Wohnung? Ist das möglich?
Hi eine etwas kuriose Frage, ergab sich aber heute im Gespräch im Bekanntenkreis: Ist es dem Vermieter erlaubt, eine Wohnung dem Mieter zu kündigen (oder dies anzudrohen) weil er sie NICHT bewohnt? (Er benutzt sie nur als Atelier, zum gelgentlichen Malen und chillen, aber manchmal auch wochenlang nicht....). Seine Pflichten kommt der MIeter regelmässig nach also Miete und was sonst noch so anfällt. Eigentlcih könnte der Vermieter ja froh sein, aber ist es auch möglich, dass er auf eine konstate Bewohnung wert legt und könnte er das einfordern? Was denkt ihr???
11 Antworten
Er kann es sicher dann tun, wenn die Wohnung nicht bestimmungsgemäß genutzt wird (z.B. als Büro mit Publikumsverkehr genutzt). Nicht ganz sicher bin ich mir, wenn im Winter beispielsweise bei Frost nicht geheizt wird, sich ggfs. Schimmel bildet, der Briefkasten vor Werbung überquillt, Flur / Keller ggfs. nicht geputzt wird etc. - wenn hier also keinerlei Aktivitäten erkennbar sind .................
Üblicherweise wird in Mietverträgen die behördliche Anmeldung des Mieters als Wohnsitz verlangt. Wenn der Mieter tatsächlich woanders wohnt, stellt das eine Vertragsverletzung dar.
Wenn's im Mietvertrag steht, schon
Er benutzt sie als Atelier. Das wäre demnach eine gewerbliche verbotene Nutzung von Wohnraum.
das ist nur privat, nicht gewerblich.
Künstlerische Betätigung stellt kein Gewerbe dar.
Mietvertrag ist Mietvertrag. Und wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachkommt, gibt es keinen Kündigungsgrund.
Die Pflichten stehen im Mietvertrag. Dort wird garantiert nichts von "Mindestaufenthaltszeiten des Mieters" stehen, denn soetwas kann man gar nicht vertraglich vereinbaren.
Allerdings kann es zu den Pflichten des Mieters gehören in der Wohnung eine gewisse Mindesttemperatur zu gewährleisten - also im Winter zu heizen. Dafür ist aber nicht die Anwesenheit des Mieters notwendig.
Eine Wohnung kann also nicht gekündigt werden, weil sich der Mieter "zu selten" in ihr aufhält.
Wo hast Du denn den Quatsch her?
Ich kann so viele Wohnungen mieten wie ich will. Ob und wo ich mich behördlich anmelde geht den Vermieter nichts an.