Mietrecht - Vermieter lehnt meine Kündigung ab
Darf ein Vermieter meine Kündigung ablehnen, weil Mietrückstände bestehen ?
Ich bin 1 Monatsmiete im Rückstand. Diesen Umstand hat der Vermieter als Begründung genommen, meine ordentliche Kündigung abzulehnen.
Es ist natürlich klar, das ich die Rückständige Miete zahlen muss. Nur will mein Vermieter erst den Mietrückstand ausgeglichen sehen, erst danach darf ich dann erneut kündigen.
O-Ton Vermieterschreiben : "Ich bitte Sie die Ausstehende Miete zu bezahlen, und eine neue Kündigung auszusprechen."
Ich persönlich gehe davon aus, dass Kündigung und Mietrückstand nichts miteinander zu tun haben. Sollte ich mich irren, bitte nach Möglichkeit den § dazuschreiben, ich habe lediglich den § 573c gefunden...
9 Antworten
Der Vermieter kann die Kündigung gar nicht ablehnen. Denn das ist eine einseitige Willenserklärung die keiner Annahme oder Bestätigung bedarf.
Entscheidend ist lediglich das sie dem Empfänger zugegangen ist.
Und das sie das ist besagt ja sein Kommentar.
FYI an alle - die Mietrückstände sind jetzt alle bezahlt, war nur ein Versehen meinerseits -> wenn man DA laufen hat und das Konto zu der Zeit nicht gedeckt ist, dann wird der DA nicht ausgeführt.
Eine Kündigung des Mieters ist eine einseitige Erklärung, die vom Vermieter weder angenommen werden muss noch abgelehnt werden kann. Er muss sie schlichtweg hinnehmen.
Ausstehende Miete muss ungeachtet der Kündigung immer bezahlt werden. Egal ob einem laufenden, gekündigten oder beendeten Mietvertrag.
Du irrst Dich nicht, die Kündigung ist rechtskräftig, der Vermieter schreibt reinen Unsinn...
Die Kündigung ist wirksam. Einfach zum Ende der Kündigungsfrist ausziehen. Der Mietrückstand ist selbstverständlich auszugleichen hat aber hier nicht im Geringsten etwas mit der Wirksamkeit der Kündigung zu tun.
Dafür, dass du mit deiner Miete im Rückstand bist, scheint dein Vermieter doch an dir zu hängen.:-) Die Kündigung ist natürlich gültig und was dein Vermieter so von sich gibt, ist nicht haltbar.