Mietrecht - Vermieter lehnt meine Kündigung ab

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Der Vermieter kann die Kündigung gar nicht ablehnen. Denn das ist eine einseitige Willenserklärung die keiner Annahme oder Bestätigung bedarf.

Entscheidend ist lediglich das sie dem Empfänger zugegangen ist.

Und das sie das ist besagt ja sein Kommentar.

Geisterreiter 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 10:45

FYI an alle - die Mietrückstände sind jetzt alle bezahlt, war nur ein Versehen meinerseits -> wenn man DA laufen hat und das Konto zu der Zeit nicht gedeckt ist, dann wird der DA nicht ausgeführt.

Eine Kündigung des Mieters ist eine einseitige Erklärung, die vom Vermieter weder angenommen werden muss noch abgelehnt werden kann. Er muss sie schlichtweg hinnehmen.

Ausstehende Miete muss ungeachtet der Kündigung immer bezahlt werden. Egal ob einem laufenden, gekündigten oder beendeten Mietvertrag.

Du irrst Dich nicht, die Kündigung ist rechtskräftig, der Vermieter schreibt reinen Unsinn...

Die Kündigung ist wirksam. Einfach zum Ende der Kündigungsfrist ausziehen. Der Mietrückstand ist selbstverständlich auszugleichen hat aber hier nicht im Geringsten etwas mit der Wirksamkeit der Kündigung zu tun.

Dafür, dass du mit deiner Miete im Rückstand bist, scheint dein Vermieter doch an dir zu hängen.:-) Die Kündigung ist natürlich gültig und was dein Vermieter so von sich gibt, ist nicht haltbar.