darf das Wohnungsamt beim Vermieter anrufen?

7 Antworten

Du musst entweder deinen Mietvertrag oder eine Vermieterbescheinigung (Vordruck bekommst du von der Wohngeldstelle) vorlegen. Außerdem musst du eine Meldebescheinigung vorlegen.

U. a. damit beugt man solchen Betrügereien vor.

Yo, Du kassiert auch das Wohngeld; ich würde Dich auch überprüfen

bavarianwolf 
Beitragsersteller
 25.03.2016, 23:13

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Ob sie Anrufen dürfen, kann Ich nicht genau sagen. Aber Du musst einen gültigen Mietvertrag vorlegen, wenn Du Geld vom Amt möchtest.

Selbstverständlich sind auch Wohngeldstellen zur Überprüfung der im Antrag gemachten Angaben verpflichtet. Sie verteilen schließlich Geld, was von der Allgemeinheit erwirtschaftet wird und sind daher zum korrekten Umgang damit angehalten.

Wieso müssen die das überhaupt per Anruf überprüfen? Hast du keinen Mietvertrag beigefügt?

na klar dürfen sie. denn ein mietvertrag ist nicht zwingend alleiniges beweismittel. es kann ja auch sein dass sich jemand nur wohngeld erschleichen will. und da ruft auch das wohnungsamt mal beim vermieter an. und in deinem fall müsstest du erstens das wohngeld zurückzahlen, zweitens würde dir das wohngeld gestrichen und drittens würdest du ne anzeige wegen betrug bekommen. denn sowas ist urkundenfälschung. der mietvertrag wurde geändert und  eine höhere miete eingetragen. dies hätte normaler weise nur der vermieter machen dürfen. bei urkundenfälschung sind schon manche in den knast gewandert