Mietbescheinigung. Mietvertrag vorher unterschreiben.

3 Antworten

Eine Mietbescheinigung wird in der Regel nur verlangt, wenn der Mietvertrag schon etwas älter ist und das Amt deshalb wissen möchte, wie der aktuelle Stand ist - inkl. aktueller Kosten, die ja auch mal steigen oder sinken können.

Zudem könnten sonst Leute sich dazu verleitet fühlen, einen alten Mietvertag vorzulegen, etwa von einer früheren teureren Wohnung, oder von einer, in der sie noch ohne Partner gewohnt haben.

Nun spricht aber nichts dagegen, einen Mietvertrag abzuschließen, um danach zu bitten, dass der Vermieter noch eine Mietbescheinigung unterschreibt für das Jobcenter.

Denn das ist ja kein triftiger Kündigungsgrund ;-). Außer, wenn man zuvor dem Vermieter versichert hatte, dass man kein ALG II benötigt für seinen Lebensunterhalt. Dann wird es verzwickt:

Ist der Mietvertrag dann nichtig, weil unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen?

Oder durfte man den Bedarf an ALG II vor Vertragsabschluss verschweigen, ja gar leugnen, so wie eine Schwangerschaft beim Arbeitsvertrag, selbst wenn der Arbeitgeber danach gefragt hatte?

Fragen über Fragen, aber sagen wir mal so: Schon der Rausschmiss aus der ersten WG wg. ALG II war im Grunde nicht zulässig, hier hätte man Schadensersatz fordern können wegen Bruchs des gültigen (wenn auch nur mündlichen) Mietvertrags mit seinen lieben Kommunarden!

Gruß aus Berlin, Gerd

Nox81 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 15:26

Hallo Gerd,

das war ne super gute antwort, vielen Dank. Ist halt schwer einen WG zu finden, die da mit macht. Will hat im nachgang keinen stress mit dem jobcenter haben. Die sagen halt eigentlich, dass die Mitbescheinigung abgesegnet werden muss, befor man den Mitvertrag unterschreiben kann.

GerdausBerlin  19.07.2013, 01:11
@Nox81

Dahinter steckt vermutlich eine völlig andere Idee:

Man SOLL (aber muss nicht) VOR Unterzeichnung eines Mietvertrages den Vertragsentwurf vorlegen beim Jobcenter, damit das prüfen kann, ob hier die vollen Kosten übernommen werden können oder nicht:

SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

"(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind ..."

Das Jobcenter drängt hier offensichtlich dazu, weil es sonst hinterher häufig zu Heulen und Zähneklappern kommt, wenn die örtlichen Richtlinien besagen, die angemietete Bude sei 27,45 zu teuer, das könne nicht alles übernommen werden.

Denn dann ist theoretisch schon wieder ein Umzug fällig, den wiederum das Jobcenter bezahlen müsste.

Aber bei WGs kommt es selten vor, dass sie zu teuer sind, teurer als eine angemessene Einzimmerwohnung. Also kann man ein Bestehen des Jobcenters auf Absatz 4 § 22 ruhig ignorieren.

Im schlimmsten Fall kriegt man halt 27,45 weniger ALG II. Außer, wenn man unter 25 ist: Dann kriegt man ohne eine vorherige Zusicherung gar kein Geld für Unterkunft und Heizung laut Absatz 5 ebenda!

Gruß aus Berlin, Gerd

Wer hat dir erzählt, dass du eine Mietbescheinigung brauchst?

Aus unterschriebenem Mietvertrag und der Anlage KDU gehen in der Regel SÄMTLICHE leistungsrelevanten Daten hervor und insofern stellt eine solche Bescheinigung oftmals eine doppelte Datenerhebung dar.

Will das Jobcenter eine Bescheinigung, fordere eine dezidierte Begründung mit dem Verweis, dass Mietvertrag und Anlage KDU vorliegen und vollständig sind.

Nox81 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 23:25

Ich war erst zwei mal da und hab am 1.8 erst die Abgabe der Unterlagen. Im moment penne ich bei Kumpels auf dem sofa!! Mir ist halt erklärt worden, ich müsste AUF JEDEN FALL erste die Mietbescheinigung vorlegen bevor is ich den Mietvertrag unterschreiben darf!! Aber nach dem ich heute schon wieder von einer potenziellen WG gefühlt mit "nase rümpfen" behandelt worden bin, werde ich es wohl echt einfach so machen, dass ich den Mietvertrag Unterschreibe und es nachher kläre!!

VirtualSelf  19.07.2013, 05:54
@Nox81

Wollen die eine Mietbescheiningung, nach der gesetzlichen Grundlage fragen.

Wie gesagt: aus Mietvertrag und Anlage KDU geht alles Leistungsrelevante hervor.

Hast Du denn potentiellen Vermietern erklärt das Du keine Mietbescheinigung (ich nehme an Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) vorlegen kannst und warum?

Nox81 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 10:38

Hi, Danke für die schnelle antwort. Es geht um die Mitbescheinigung vom Jobcenter (ALGII) Ich hab jetzt einfach die erfahrung gemacht, dass wenn ich potenziellen WG mitbewohnern im vorhinen sage, das ich dieses Formular brauch, dass ich nicht genommen werde. Eigentlich muss man diese Mitbescheinigung beim jobcenter vorlegen, befor man den Mietvertrag Unterschriebt. Katze beist sich also in den Schwanz :-)

anitari  18.07.2013, 10:49
@Nox81

Dann biete doch an die Miete direkt überweisen zu lassen. Das macht das Jobcenter auf Antrag des Kunden.

Ansonsten halt erst Vertrag unterschreiben und dann Bescheinigung vorlegen. Weigert sich der Vermieter wird er vom Jobcenter dazu "verdonnert".

Allerdings, was willst Du denn mieten, Zimmer möbliert oder unmöbliert?