Kann ich vom Vermieter gekündigt werden wenn ich einen Mini-Kühlschrank in meiner WG anschließe obwohl es nicht gestattet ist?
Hallo,
In meiner 4er WG ist der Kühlschrank viel zu klein zudem habe ich das kleinste Fach. Da ist es natürlich naheliegend sich zu behelfen und einen Mini-Kühlschrank ins Zimmer zu stellen. Laut Mietvertrag ist dies jedoch nicht gestattet. Desweiteren steht im Mietvertrag das der Vermieter den Mieter also mich nach nicht reagieren auf Abmahnungen kündigen darf. Jetzt stellt sich mir die frage ob ich es riskieren soll. Falls der Vermieter davon etwas mitbekommt kann er mich ja darüber informieren das es nicht gestattet ist und ich würde dann natürlich den Kühlschrank entfernen. Würde so etwas funktionieren wenn ich einen auf unwissend mache?
Danke schon mal im Vorraus
9 Antworten
Da ist es natürlich naheliegend sich zu behelfen und einen Mini-Kühlschrank ins Zimmer zu stellen. Laut Mietvertrag ist dies jedoch nicht gestattet.
Was genau ist nicht gestattet? Bitte mal den genauen Wortlaut nennen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine solche Klausel wirksam vereinbart werden kann, denn zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache gehört auch der Anschluss von Elektrogeräten.
Desweiteren steht im Mietvertrag das der Vermieter den Mieter also mich nach nicht reagieren auf Abmahnungen kündigen darf.
Das muss nicht ausdrücklich im Mietvertrag stehen.
Würde so etwas funktionieren wenn ich einen auf unwissend mache?
Du brauchst nicht auf unwissend zu machen,
Du darfst Geräte aufstellen und sie auch nutzen; selbst bei einem möbliertem Zimmer.
Bei Auszug dann den Urzustand herstellen.
Die Klausel ist unwirksam und mit einer Kündigung würde der Vermieter nicht durchkommen, wenn er deswegen kündigen würde, der Mieter aber nicht auszieht und er deshalb vor Gericht zieht.
MfG
johnnymcmuff
Viele Mietverträge sind Standardverträge und viele Vermieter wissen selber nicht immer, was da genau alles drin steht.
Ich kann beim besten Willen kein Argument sehen, welches gegen einen Kühlschrank im Zimmer spricht. Mir fällt einzig und allein ein, dass die Elektrik da vielleicht nicht mitmachen würde, aber auch das kann eigentlich nicht sein.
Ich würde den Vermieter einfach fragen. Die Chance für eine Erlaubnis dürfte bei über 95% stehen und wenn ein Nein kommen würde, dann hätte das sicherlich einen nachvollziehbaren Grund.
Wieso sollte das Aufstellen eines Kühlschrankes verboten sein? Was genau steht denn wortwörtlich im Mietvertrag??? Das Aufstellen einer Gefriertruhe auf Parkettboden könnte ich ja eventuell noch verstehen, aber ein Kühlschrank? Was veranlasst den Vermieter so etwas in den Mietvertrag zu schreiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass soetwas rechtswirksam ist.
Hier wurden ja schon ein paar Sachen dazu gesagt die du machen könntest. Was man auch noch in Betracht ziehen könnte wäre die Frage ob das rechtlich überhaupt zulässig ist so etwas zu verbieten. Ich würde das einfach erstmal bei einem Anwalt nachfragen ob das überhaupt zulässig ist oder ob diese Klausel nicht einfach unwirksam ist.
Ich würd mir das sparen und die Klausel ignorieren. Ein Minikühlschrank ist etwas anderes als eine Gefriertruhe :-)
Ich denke, diese Klausel ist unwirksam.