Mietbeginn ab heute, jedoch hat Vormieter noch die Schlüssel... was kann ich tun?
Hallo, gestern sollte eigentlich die Schlüsselübergabe von statten gehen, jedoch ist diese Abgebrochen worden, da der Vormieter keinerlei Aufgaben verrichtet hat, welche das Wohnungsunternehmen wollte. (tapeten abreißen, heizung Streichen, Fensterrahmen von innen streichen, Wänge zurückbauen etc.) Der Herr vom Wohnungsunternehmen fragte immer, ob wir es so übernehmen wollen, worauf wir mit Nein Antworteten. Denn so würd man ja sagen, dass wir alles so übernommen hätten und wir selber für die Arbeiten und Kosten aufkommen müssten. Jedoch hat der Vormieter einen Vertrag der vor 30 Jahren abgeschlossen wurde, darin sind dann natürlich noch die alten klauseln usw. drin, die das BGH heutzutage nichttich gemacht hat. Somit hat der Vormieter ja eigentlich recht und er braucht die Wohnung nur Besenrein verlassen. Schönheitsreparaturen fallen ja dann eigentlich dem Wohnungsunternehmen an oder? Das Wohnungsunternehmen will selbst die Wohnung so nicht übernehmen, wenn dann müssten wir sagen, dass wir die Wohnung so vom Vormieter übernehmen. Also hat der Vormieter jetzt die Schlüssel behalten, damit keiner eine Firma zur Schadensbeseitigung in die Wohnung lässt. Heute ist der 01. und unsere Mietzeit beginnt. Jetzt wollten wir uns nochmal mit dem Vormieter zusammen setzen und ein schriftstück aufsetzen, dass wir nun die Tapten mit abmachen um renovieren zu können und dafür auch einen Schlüssel erhalten und alle anderen Schönheitsreparaturen, wie Heizung, Fenster oder Rückbau der Wand nebenbei vom Vormieter mit der Wohnungsgesellschaft geklärt werden. Würde dass denn nun Ärger oder Probleme geben? Denn nun ist ja langes Wochenende und kein Wohnungsunternehmen zu erreichen.
9 Antworten
Die Probleme zwischen Vormieter und Vermieter sind nicht Euer Problem.
Ihr habt ab heute Anspruch auf die Wohnung.
Für jeden Tag den Euch die Wohnung später übergeben wird könnt Ihr die Miete um 100 % mindern. Zusätzlich evtl. Kosten für Einlagerung des Hausrates und Unterbringung geltend machen.
Ich würde, wenn möglich, dem Vermieter ein schreiben mit der Aufforderung die Wohnung binnen 5 Werktagen zu übergeben, persönlich in den Briefkasten werfen.
Richtig, der Vormieter muss die Wohnung nicht renovieren nur besenrein übergeben. Die Wohnungsverwaltung muss das übernehmen. Wenn da noch nichts passiert ist, dann seh ich erstmal für die nächste Zeit schwarz für euch. Die Wohnungsübergabe kann ja gar nicht erfolgen.
Wenn ihr die Wohnung so übernehmt und es nach euren Vorstellungen renoviert (was nicht das Schlechteste ist - kommt aber darauf an, was alles zu machen ist), dann soll/ muss der Mietvertrag auch so aussehen, dass ihr die Wohnung ebenfalls unrenoviert (nur besenrein) bei Auszug zurück gebt. Das ist Wichtig!
Außerdem zahlt ihr erst an dem Tag, ab dem ihr die Wohnung zur Verfügung habt - vorher nicht. Wie sieht es denn mit euch aus, wie lange könnt ihr noch in der alten Wohnung bleiben. Wenn es da Schwierigkeiten gibt, dann muss der neue Vermieter für die Kosten aufkommen. Er hat euch ja die Wohnung nicht rechtzeitig vertragsgemäß zu Mietbeginn übergeben.
Hallo, gestern sollte eigentlich die Schlüsselübergabe von statten gehen, jedoch ist diese Abgebrochen worden, da der Vormieter keinerlei Aufgaben verrichtet hat, welche das Wohnungsunternehmen wollte. (tapeten abreißen, heizung Streichen, Fensterrahmen von innen streichen, Wänge zurückbauen etc.)
Kann sein, dass der Vormieter das aufgrund unwirksamer Klauseln nicht machen muss, das ist aber nicht Dein Problem.
Der Herr vom Wohnungsunternehmen fragte immer, ob wir es so übernehmen wollen, worauf wir mit Nein Antworteten. Denn so würd man ja sagen, dass wir alles so übernommen hätten und wir selber für die Arbeiten und Kosten aufkommen müssten.
Gut so. Man hätte aber auch einfach ein Übernahmeprotokoll machen können und hätte dort alle Mängel vermerkt. Selbst wenn der Vermieter keins machen will oder das Protokoll nicht unterschreiben will ( was er auch nicht muss), sollte man eins machen und dann von Zeugen unterschreiben lassen.
Schönheitsreparaturen fallen ja dann eigentlich dem Wohnungsunternehmen an oder?
Ihr könnt die Wohnung unrenoviert übernehmen, was aber unbedingt vermerkt sein sollte und egal was in Eurem Mietvertrag steht, Ihre müsst bei Auszug dann nicht renovieren.
Also hat der Vormieter jetzt die Schlüssel behalten, damit keiner eine Firma zur Schadensbeseitigung in die Wohnung lässt. Heute ist der 01. und unsere Mietzeit beginnt.
Also habt Ihr jetzt die Möglichkeit die Miete zu mindern, Schadenersatz zu verlangen (z.B. Hotel- und Lagerkosten) oder fristlos zu kündigen.
Jetzt wollten wir uns nochmal mit dem Vormieter zusammen setzen und ein schriftstück aufsetzen, dass wir nun die Tapten mit abmachen um renovieren zu können und dafür auch einen Schlüssel erhalten und alle anderen Schönheitsreparaturen, wie Heizung, Fenster oder Rückbau der Wand nebenbei vom Vormieter mit der Wohnungsgesellschaft geklärt werden. Würde dass denn nun Ärger oder Probleme geben?
Vertragspartner ist Euer Vermieter, ich würde das lassen und den Vermieter schriftlich per Einwurfreinschreiben unter Fristsetzung auffordern, dass er Euch die Wohnung bis Ende der Woche übergibt ( genaues Datum) Und dass er entstande Kosten zu tragen hat.
MfG
Johnny
Wenn der Vormieter durch seine nichtigen Vertragsklauseln eigentlich raus ist muß er die Schlüssel an die Verwaltung übergeben. Da brauchen sie auch mit Ihm nicht drüber zu Verhandeln.
Sie müssen sich mit der Verwaltung auseinandersetzten welche Aufgaben diese noch vor Ihrem Einzug machen müssen. Hier in Berlin ist es sogar üblich dem neuen Mieter 1-2 Monate die Miete zu erlassen, damit er selbst renovieren kann und der Verwaltung keine weiteren Kosten für Maler und Handwerker entstehen.
Also verhandeln Sie. zb zwei Monatsmiete Erlass dafür übernehmen sie die Wohnung so wie sie ist. Für des eingesparte Geld hohlen Sie sich nen Maler. der Macht das Fertig und sie können einziehen.
Richtig, Dinge wie Rahmen streichen etc. muss er nicht machen, besenrein und in heller Farbe genügt.l + eventuelle Rückbauten. Euer Mietvertrag läuft ab heute, zahlt ihr auch schon? Dann MUSS man euch in die Wohnung lassen. Ich persönlich würde in so eine Wohnung nicht einziehen wollen und würde versuchen den Vertrag wieder aufzulösen, aber wahrscheinlich eilt es euch!? Am besten mit einem Anwalt an die Sache gehen. Jetzt selbst was aufzusetzen, woraufhin man euch am Ende wieder einen Strick draus drehen kann halte ich für gewagt, zumal ihr viele Dinge sowieso nicht machen müsst, da der Verwalter dafür zuständig ist. Mit diesem würde ich als erstes mal "deutlich" reden.
Deutlich nachweisbar schreiben ist besser. Zumal reden ja vor Montag nicht geht.