Muss ich den Strom-Verbrauchswert von Vormieter übernehmen?
Moin,
meine Freundin und ich ziehen von Zuhause in unsere erste Wohnung.
Der Vormieter unserer Wohnung hat ca. 90 Euro für seinen Strom monatlich bezahlt. Dieser Preis entstand vermutlich durch sein Terrarium und Wäschetrockner.
Muss ich den Durchschnittlichen Wert was der Vormieter verbraucht hat übernehmen?
Wäre echt frech da wir extra stromsparende Elektrogeräte LED Lampen ect. gekauft haben.
Oder kann man das beantragen das dieser Wert neu ermittelt wird? Der Stromanbieter bleibt nicht gleich.
4 Antworten
Du kannst mit dem Anbieter verhandeln das der Durchschnittsverbrauch eines XX Personen Haushalt zugrunde gelegt wird.
Bei Nachfragen auf die Energiesenken des Vormieters hinweisen und Rücklagen für mögliche Nachforderungen anlegen.
Nein, musst Du nicht. Du musst noch nicht einmal den Vertrag übernehmen.
Die Sache läuft im normalerweise so:
Wenn der Vormieter auszieht, wird der Zählerstand abgelesen und dieser wird dem Netzbetreiber mitgeteilt. Sinnvollerweise teilt er ihn auch seinem Versorger mit.
Der Vermieter meldet normalerweise also den Vormieter ab und somit wird der Vermieter erst einmal Inhaber des Zählers. Sofern der Mieterwechsel ganz schnell geht, also innerhalb von 1 oder 2 Tagen, wird der Vermieter Euch direkt als Nachmieter beim Netzbetreiber anmelden. (Mit dem Versorgervertrag des Vormieters habt Ihr dann schon nichts mehr zu tun.)
Nach ca. 1 - 2 Wochen bekommt Ihr vom Grundversorger einen Versorgungsvertrag zugeschickt und sicher auch ein Angebot für einen festen Zeitraum. Das Angebot müsst Ihr aber nicht annehmen.
Der Grundversorgungstarif ist der teuerste und Ihr bekommt bestimmt auch direkt die monatliche Abschlagszahlung mitgeteilt. Aber selbst, wenn diese 90 € pro Monat beträgt, muss Euch das nicht stören, denn jetzt wählt Ihr über ein Vergleichsportal Euren Anbieter aus. Dem meldet Ihr Eure Haushaltsgröße, also wohl 2 Personen und schließt den Vertrag ab. Daraus wird ein Standardverbrauch berechnet und der ist dann Basis für den monatlichen Abschlag.
Dieser neue Anbieter braucht auch die Angaben über den bisherigen Vertrag, also Euren Grundversorgervertrag. Er wird diesen Vertrag für Euch kündigen und ab dem nächsten möglichen Zeitpunkt ein paar Tage bis ca. 2 Wochen ist dann Euer Stromliefervertrag auf Euren Stromanbieter umgestellt und die Vorauszahlung wird dann sicher keine 90 € betragen. Die nehmen erst einmal den Standardverbrauch eines 2-Personen-Haushalts mit einem gewissen Sicherheitsaufschlag.
Nach dem ersten Jahr erfolgt dann eine Anpassung an Euren tatsächlichen Verbrauch und Ihr bekommt auch entweder was zurück oder müsst was nachzahlen.
Ach ja: Bis zum Ende des Grundversorgervertrags werdet Ihr nicht soviel Strom verbraucht haben, sodass Ihr von der ersten Abschlagszahlung vielleicht sogar wieder was zurück bekommt. Erschreckt also nicht, wenn Ihr den ersten Brief vom Grundversorger bekommt.
Allerdings empfehle ich grundsätzlich, keinen Stromvertrag mit längerer Laufzeit als 12 Monate abzuschließen und dann jährlich den Anbieter zu wechseln. Als Neukunden erhält Ihr meistens einen Neukundenbonus und einen weiteren Sonderbonus. Das können leicht mal 100 oder 200 € sein. Wechselt man nicht den Anbieter bekommt auch keinen weiteren Bonus mehr. Eher muss man rechnen, dass der Anbieter, der jetzt vielleicht recht günstig angeboten hat, vielleicht die Preise erhöht. Deshalb jeden Vertrag auf 12 Monate begrenzen und lieber jedes Jahr einen neuen Anbieter suchen. Auf diese Weise habe ich schon einige Tausend Euro im Lauf der Zeit eingespart.
Ich verfahre ebenso, jährlicher Wechsel des Versorgers mit Inanspruchnahme aller Boni. Kann ich nur empfehlen.
Du musst gar nichts übernehmen, es wird halt typisch so gemacht, dass man sich an den Verbrauchswerten des Vorgängers orientiert.
Spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung wird dann korrigiert. Ist der Abschlag zu gering gewählt, dann zahlst du nach, ist der zu hoch, dann bekommst du Geld zurück.
Egal wie, in der nächsten Abrechnungsperiode werden dann die Werte korrigiert. So oder so.
Du beantragst bei einem Versorger deiner Wohl den Strombezug ab Tag des Mietbeginns. In deinem Antrag trägst du deinen voraussichtlichen Jahresverbrauch ein. Dementsprechend berechnet der Versorger bei Vertragsannahme die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen.
Die Verbräuche der Vormieter sind da völlig irrelevant.