Darf meine Vermieterin Streichen mit meiner Kaution verrechnen?
Hallo zusammen,
ich wohne seit 3 Jahren in meiner jetzigen Wohnung (58 qm, 2 Zimmer) und ziehe bald aus. Nun verlangt meine Vermieterin von mir, die Kosten für das Streichen zu übernehmen bzw. das mit meiner Kaution zu verrechnen. Darf sie das überhaupt verlangen? Im Mietvertrag konnte ich hierzu nichts finden, außer den "Standard"-Paragraph 12 "Schönheitsreparaturen".
8 Antworten
aber meine Vermieterin möchte das "selbst" machen.
Nein, das bestimmt nicht der Vermieter. Das kannst Du selbst machen oder einen Handwerker beauftragen. Nur wenn Du es nicht machst, dann kann der Vermieter aktiv werden und an die Kaution gehen.
Ich denke nicht daß sie das darf.
Persönlich bin ich auch Vermieter und ich berechne nichts für das Streichen oder Tapezieren bei der Neuvermietung oder beim Auszug.
Persönlich bin ich zufrieden, wenn der Mieter die Tapeten entfernt, damit der neue Mieter diese Arbeit dann nicht hat.
Was nützt es mir, wenn ich die Wände streichen lasse und der neue Mieter es aber anders haben möchte? Nichts! Daher....
Ich würde mich an Deiner Stelle vom Mieterbund beraten lassen was der Vermieter verlangen darf und was nicht!
Nicht wenn der Mieter sie nicht streichen darf, obwohl er es möchte.
Wenn der neue Mieter auf eine neue renovierte Wohnung besteht, dann brauche ich den ja nicht zu nehmen. So einfach ist das.
Nicht wenn der Mieter sie nicht streichen darf, obwohl er es möchte.
Nein da hast du Recht;
Er kann einen von der Mieterin ausgesuchten Maler;
nicht ablehnen.
Hört sich schon so an als wollte er den Mieter eine teure Rechnung stellen!
Wenn der neue Mieter auf eine neue renovierte Wohnung besteht, dann brauche ich den ja nicht zu nehmen. So einfach ist das.
Das stimmt;
Hallo christl, Danke für die Antwort. Ich wünschte, meine Vermieterin würde auch so denken, wie du. Allerdings wurde mir die Wohnung weiß gestrichen übergeben und meine Vermieterin äußerte auch, dass es ihr nicht recht ist, wenn man die Wohnung in anderen Farben streicht. Mein Papa hätte sich angeboten zum Streichen (er kann das ziemlich gut). Aber meine Vermieterin möchte das "selbst" machen..
Wenn sie das selbst machen möchte und Dir keine andere Wahl läßt, dann darf sie Dir auch nichts berechnen.
Also könnte ich ihr quasi anbieten, entweder es macht in diesem Fall mein Papa oder sie macht es selbst und zieht mir dafür nichts von der Kaution ab?
So sehe ich das auch. Sage ihr, wenn Du es nicht machen darfst soll sie Dir auch nichts berechnen.
Ich danke dir!
Hallo christl,
ich sehe das prinzipiell wie du und so machen wir es auch meist.
Jeder soll sich die Wohnung so richten wie er möchte und besenrein zurück geben.
Sonst wird eine gestrichene Wand beim Einzug gleich wieder überstrichen. Das nutzt niemandem.
Aber hier steht eine Forderung im Raum.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Das Streichen muss Du selber machen. Der Zustand muss so sein, wie Du die Wohnung vorgefunden hast.
Danke für die Antwort, mein Papa hätte sich angeboten (er kann das ziemlich gut). Aber meine Vermieterin möchte das "selbst" machen..
Das Streichen muss Du selber machen.
Wenn die Formulierung im MV nich rechtskonform ist, muss die FS überhaupt nichts machen.
Bitte den Wortlaut des § 12 hier zitieren oder Foto. Kann sein, dass die Klausel unwirksam ist und damit die Wohnung nur besenrein zurückzugeben ist.
Gerade bei Formularmietverträgen trifft das zu. Z. B., "weiß streichen" oder "Quotenregelung" zum Mietende führen zur Unwirksamkeit.
Exakt dafür ist die Kaution ja da, wenn das Streichen notwendig ist. Du kannst aber auch natürlich selbst streichen wenn du dir das zutraust
Das würde ich ja gerne. Bzw. würde das gerne mein Papa machen, aber meine Vermieterin möchte das "selbst" machen.
DA ist sie auf dem Holzweg. Hier regtsich ein Verdacht, dass die Vermieterin die Kaution schon verbraten hat und will sich jetzt der Rückgabe entziehen. Fordere den Nachweis einer insolvenzsicheren Aufbewahrung deiner Kaution unter Fristsetzung. Tut sie da nicht, fordere die gesamte Kaution sofort unter Fristsetzung zurück. Wie ist denn der Schhönheitsrpartur§ ausgestaltet? Vielleicht ist der wirkungslos?
Dann weisst du es jetzt!
Das ist doch was ganz anderes;
Als Mieter erwartet man doch eine Wohnbereite Wohnung;
Das ist kein extra; das ist Standard!
Was für eine bequeme Ausrede;
Du hast sie ihm weiss gestrichen zu übergeben;
Ganzgleich ob er seine wände rot, blau, gelb oder überhaupt gestrichen möchte;
Der Vermieter darf auf jeden Fall die kosten für das Streichen der Wohnung, von der Kaution abziehen!
Genau DAFÜR ist die Kaution doch da!