Mietaufhebungsvertrag in einer WG rechtlich und ordentlich so okay?
Guten Tag,
es geht um eine Mietaufhebungsvertrag in einer WG, sodass ich mit der gestztlichen Kündigungsfrist spätestens nach 3 Monaten aus einem Vertrag entlassen werde. Wir haben mündlich vereinbart, dass ich zum 1.3. mit 3 monatsfrist kündige. In der zeit fallen die mietkosten die im vertrag stehen weiter an, betriebskosten jedoch nicht. Ich habe jetzt einen Vertrag verfasst und würde gerne wissen, ob ich an alles gedacht habe und ob ich ihn so unterschreiben lassen kann. Da ich eine neue Wohnung habe und nicht auf ewig in diesem Vertrag fest bleiben will wäre es so mmn am sichersten. Das ich 3 Monate zahlen muss ist klar und im Vertrag festgelegt.
Gruß Martin
Mietaufhebungsvertrag zwischen xxx -Mieter- und xxx -Vermieter-
Vorbemerkung: Die Vertragsparteien haben am 1.06.2014 einen unbefristeten Mietvertrag über die xxx geschlossen. Auf diesen Mietvertrag wird Bezug genommen. Die Regelungen des Mietvertrages vom 1.06.2014 gelten fort, soweit sich aus diesem Aufhebungsvertrag keine Abweichungen ergeben. Ist dies der Fall, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses Das Mietverhältnis von xxx über die o.g. Wohnung wird in Einvernehmen aller Parteien zum 31.05.2015 beendet. Das Mietverhätnis der übrigen Parteien bleibt weiter bestehen.
§ 2 Räumung und Übergabe 1. Der Mieter xxx verpflichtet sich, die o.g. Wohnung spätestens bis einschließlich dem 1.03.2015 von seinem Besitz zu räumen. 2. Die Wohnungs- und Haustürschlüssel von xxx werden beim Einzug eines Nachmieters an diesen übergegeben, spätestens jedoch am 31.05.2015 an die beiden Mieter xyz und xxy.
§ 3 Mietkaution
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Der Vermieter verpflichtet sich, die von dem Mieter xxx gezahlte Kaution in Höhe von EUR 400 einschließlich Zinsen beim Einzug eine Nachmieters sofort an xxx auszuzahlen.
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Findet sich im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 kein Nachmieter, wird die Kaution von 400€ spätestens am 12.06.2015 an xxx einschließlich Zinsen ausgezahlt
§ 4 Widerspruchsrecht des Mieters Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ihm kein Widerspruchsrecht gem. § 574 BGB zusteht.
§ 5 Haftungsausschus Der Mieter xxxx wird nicht mit entstandenen Schäden die im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 entstehen mit zusätzlichen Kosten belastet.
§ 6 Betriebs- und Nebenkosten
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Die im Vertrag vereinbarten monatl. Mietkosten von 755€ werden vom Mieter xxx im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 zu einem drittel (251,67€) bezahlt, sofern sich in diesem Zeitraum kein Nachmieter findet.
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Alle sonstigen Betriebskosten (Strom, Heizung, Internet, etc.) werden von den verbliebenden Mietern xyz und xxy bezahlt.
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Findet sich in diesem Zeitraum ein geeigneter Nachmieter, wird der Mieter xxx, ab dem Einzug des Nachmieters, von diesem Betrag entlastet.
§ 7 Sonstiges Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, bleibt es bei den mietvertraglichen Vereinbarungen.
4 Antworten
Achso, wir sind alle 3 als Hauptmieter im Vertrag drinnen. Und am Ende kommen von allen die Unterschrift, alle 3 aktuelle Mieter und die der Vermieterin
Ja das wird mit ihr abgeklärt und sie sagte bereits am Telefon, dass es kein Problem ist. Es handelt sich übrigens um eine Studentenwg, in der ja ehhh eine gewisseFluktation herrscht was mir auch wieder zusätzliche Rechte bescherrt
Ist das mit der Vermieterin so abgeklärt, dass sie dich allein aus dem Vertrag lässt?
Dass muss mit allen abgeklärt werden.
Meine beiden Mitbewohner sind auch einverstanden
Es herrscht Vertragsfreiheit. Wenn sich beide Parteien einig sind, kann man (fast) vereinbaren, was man will. Das sollte aber grundsätzlich SCHRIFTLICH gemacht werden.
Sobald eine Kündigung im Spiel ist, ist die Schriftform vorgeschrieben. Sonst käme nach Ablauf der 3 Monate u. U. noch mal eine Forderung auf den Mieter zu, da das Mietverhältnis nicht wirksam gekündigt wurde.
Diese ganze Konstruktion ist unrealistisch, weil gegen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen des BGB verstoßen wird.
Es stehen hier nur 2 Parteien im Vertragsverhältnis, die der Vermieterin und die Partei der 3 Mieter. Ein Mietaufhebungsvertrag kann also nur zwischen den Parteien vereinbart werden.
Dein beabsichtigtes Ausscheiden aus der Partei der Mieter ist prinzipiell machbar. Dazu bedarf es der Genehmigung der beiden zurückbleibenden Mieter aus der Mieterpartei und der der Vermieterin. Du würdest also zum gewünschten Zeitpunkt aus dem Mietvertrag und damit aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.
Die Rückgabe der Kaution ist mit der Entlassung aus dem Mietvertrag nicht zu verbinden. Deinen Kautionsanteil können entweder nur die verbleibenden Mieter oder ein nachziehender Mieter dir erstatten. Einen Anspruch auf die Teilkaution hast du erst nach Ende des Mietverhältnisses, weil die Vermieterin nicht gezwungen werden kann, eine Teilkaution herauszugeben.
Was deine Anteile an der Mietzahlung und der Betriebskostenvorauszahlung betrifft, so bist du bis zur Entlassung aus dem Mietverhältnis innerhalb der Mieterpartei zahlungspflichtig. Nur wenn die beiden Mieter freiwillig deinen Part übernehmen, musst du nur Teile oder nichts bezahlen.
Genau, die Genehmigung von allen ist vorhanden.
Das mit der Kaution, das mein Teil die anderen zu übernehmen haben oder der Nachmieter, weiß ich auch. Werde den Teil aber noch anders formulieren, da es so evtl probleme geben könnte.
Also alle Sachen und vorauszahlungen die im Mietvertrag stehen übernehme ich auch. Die Kaltmiete beträgt 600, mit allen Betriebskosten sind es dann die 755/3.
Heizung wird bei uns seperat abgerechnet und das haben wir bereits geklärt. Werde das aber auch etwas deutlicher Formulieren.
Gruß Martin
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Das mit der Kaution ist ja so geregelt, dass die anderen beiden dann meinen anteil der kaution der Vermieterin geben, aber ich meinen Teil wieder habe. Evtl. schäden würden wir vorher bereits am 1.3. begleichen.Die nebenkostennachzahlung haben wir gestern bekommen und das ist alles bereits geregelt. Mit der Miete haben wir uns so vereinbart, dass ich für die 3 Monate meinen anteil der miete, sowie der nebenkosten die im vertrag stehen. Strom Heizung werden auérhalb des Mietvertrages geregelt und die würde ich auch nicht mehr zahlen, da ich ja nicht mehr in der Wohnung bin.
Es handelt sich ja um einen Mietaufhebevertrag und jeder hat die Zustimmung bereits erteilt. Deswegen habe ich alles was wir vereinbart haben so aufgesetzt. Die kaution würde ich erst nach beendigung des vertrages erhalten, oder sobald der nachmieter meinen teil einzahlt. So habe ich mir das auch gedacht.
Nun komm doch mal runter von der Formulierung "Mietaufhebungsvertrag". Du kannst dein Vorhaben doch nur "Vereinbarung zur Entlassung aus dem Mietvertrag" nennen.
Durch einen Mietaufhebungsvertrag würde das gesamte Mietverhältnis beendet werden, was aber gerade nicht das Ziel sein soll. Eventuell siehst du als ausscheidender Mieter hier eine Aufhebung deine Mitgliedschaft in der Mieterpartei als Aufhebungsvertrag, aber das trifft nicht den Begriff.
Ist das mit der Vermieterin so abgeklärt, dass sie dich allein aus dem Vertrag lässt?