Mietaufhebungsvertrag in einer WG rechtlich und ordentlich so okay?

4 Antworten

Achso, wir sind alle 3 als Hauptmieter im Vertrag drinnen. Und am Ende kommen von allen die Unterschrift, alle 3 aktuelle Mieter und die der Vermieterin

Georg63  08.02.2015, 18:08

Ist das mit der Vermieterin so abgeklärt, dass sie dich allein aus dem Vertrag lässt?

unbr0ken123 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 18:17
@Georg63

Ja das wird mit ihr abgeklärt und sie sagte bereits am Telefon, dass es kein Problem ist. Es handelt sich übrigens um eine Studentenwg, in der ja ehhh eine gewisseFluktation herrscht was mir auch wieder zusätzliche Rechte bescherrt

johnnymcmuff  08.02.2015, 18:50
@Georg63
Ist das mit der Vermieterin so abgeklärt, dass sie dich allein aus dem Vertrag lässt?

Dass muss mit allen abgeklärt werden.

unbr0ken123 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 21:46
@johnnymcmuff

Meine beiden Mitbewohner sind auch einverstanden

Es herrscht Vertragsfreiheit. Wenn sich beide Parteien einig sind, kann man (fast) vereinbaren, was man will. Das sollte aber grundsätzlich SCHRIFTLICH gemacht werden.

Sobald eine Kündigung im Spiel ist, ist die Schriftform vorgeschrieben. Sonst käme nach Ablauf der 3 Monate u. U. noch mal eine Forderung auf den Mieter zu, da das Mietverhältnis nicht wirksam gekündigt wurde.

Diese ganze Konstruktion ist unrealistisch, weil gegen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen des BGB verstoßen wird.

Es stehen hier nur 2 Parteien im Vertragsverhältnis, die der Vermieterin und die Partei der 3 Mieter. Ein Mietaufhebungsvertrag kann also nur zwischen den Parteien vereinbart werden.

Dein beabsichtigtes Ausscheiden aus der Partei der Mieter ist prinzipiell machbar. Dazu bedarf es der Genehmigung der beiden zurückbleibenden Mieter aus der Mieterpartei und der der Vermieterin. Du würdest also zum gewünschten Zeitpunkt aus dem Mietvertrag und damit aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.

Die Rückgabe der Kaution ist mit der Entlassung aus dem Mietvertrag nicht zu verbinden. Deinen Kautionsanteil können entweder nur die verbleibenden Mieter oder ein nachziehender Mieter dir erstatten. Einen Anspruch auf die Teilkaution hast du erst nach Ende des Mietverhältnisses, weil die Vermieterin nicht gezwungen werden kann, eine Teilkaution herauszugeben.

Was deine Anteile an der Mietzahlung und der Betriebskostenvorauszahlung betrifft, so bist du bis zur Entlassung aus dem Mietverhältnis innerhalb der Mieterpartei zahlungspflichtig. Nur wenn die beiden Mieter freiwillig deinen Part übernehmen, musst du nur Teile oder nichts bezahlen.

unbr0ken123 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 21:50

Genau, die Genehmigung von allen ist vorhanden.

Das mit der Kaution, das mein Teil die anderen zu übernehmen haben oder der Nachmieter, weiß ich auch. Werde den Teil aber noch anders formulieren, da es so evtl probleme geben könnte.

Also alle Sachen und vorauszahlungen die im Mietvertrag stehen übernehme ich auch. Die Kaltmiete beträgt 600, mit allen Betriebskosten sind es dann die 755/3.

Heizung wird bei uns seperat abgerechnet und das haben wir bereits geklärt. Werde das aber auch etwas deutlicher Formulieren.

Gruß Martin

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Das mit der Kaution ist ja so geregelt, dass die anderen beiden dann meinen anteil der kaution der Vermieterin geben, aber ich meinen Teil wieder habe. Evtl. schäden würden wir vorher bereits am 1.3. begleichen.Die nebenkostennachzahlung haben wir gestern bekommen und das ist alles bereits geregelt. Mit der Miete haben wir uns so vereinbart, dass ich für die 3 Monate meinen anteil der miete, sowie der nebenkosten die im vertrag stehen. Strom Heizung werden auérhalb des Mietvertrages geregelt und die würde ich auch nicht mehr zahlen, da ich ja nicht mehr in der Wohnung bin.

Es handelt sich ja um einen Mietaufhebevertrag und jeder hat die Zustimmung bereits erteilt. Deswegen habe ich alles was wir vereinbart haben so aufgesetzt. Die kaution würde ich erst nach beendigung des vertrages erhalten, oder sobald der nachmieter meinen teil einzahlt. So habe ich mir das auch gedacht.

Gerhart  08.02.2015, 22:38

Nun komm doch mal runter von der Formulierung "Mietaufhebungsvertrag". Du kannst dein Vorhaben doch nur "Vereinbarung zur Entlassung aus dem Mietvertrag" nennen.

Durch einen Mietaufhebungsvertrag würde das gesamte Mietverhältnis beendet werden, was aber gerade nicht das Ziel sein soll. Eventuell siehst du als ausscheidender Mieter hier eine Aufhebung deine Mitgliedschaft in der Mieterpartei als Aufhebungsvertrag, aber das trifft nicht den Begriff.