Kindergeld zurück zahlen bei Abbruch des FSJ?
Hallo, ich hab seit September 2017 ein FSJ in einem Kindergarten ausgeübt und habe es zum 1.1.18 gekündigt. Nebenbei habe ich noch in einer Tankstelle am Wochenende gearbeitet und mein Chef hat mir von dort einen Vollzeitjob angeboten für den fünffachen Lohn und der gleichen Arbeitszeit. Das Angebot habe ich angenommen. Nun meine Frage, muss ich das Kindergeld der letzten drei Monate zurück zahlen weil ich jetzt einen Vollzeitjob mache und nicht mehr das FSJ? Das alles dient ja nur zur Überbrückung bis ich diesen Sommer meine eigentliche Ausbildung anfange. Danke schon mal für die Antworten
2 Antworten
Hi Pelisius98,
falls '98 dein Geburtsjahr ist, könntest du dich doch ausbildungssuchend melden und und deine Eltern hätten weiterhin Kindergeldanspruch laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15:
4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
PS.: Die Einkommensgrenzen wurden bereits in 2012 ganz abgeschafft für den Kindergeldanspruch ;-)
Wie alt ist du, in welchem Bundesland lebst du? Es kann sein das du noch schulpflichtig bist, dann wirds nichts mit dem Vollzeitjob.
Solange du das FSJ gemacht hast warst du ja Anspruchsberechtigt für das Kindergeld, du kannst es also für die Zeit behalten, bzw. deine Eltern können es behalten, denn die haben es ja bekommen.
Schade das du dich für das Geld und gegen tolle Erfahrungen im FSJ entschieden hast.
Dann ist ja alles ok und du kannst das machen.
Ich bin 19 und wohne schon alleine, weswegen ich leider irgendwie keine andere Wahl hatte. Ich lebe in MV