Mietadresse bei Gewerbeanmeldung angeben?

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Gewerbe in Mietwohnung - Was müssen Mieter beachten - Mietrecht.org

b) Diese Tätigkeiten muss der Vermieter genehmigen

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Nutzt der Mieter seine Wohnanschrift als Geschäftsadresse und tritt seine berufliche Tätigkeit damit nach außen in Erscheinung, darf der Vermieter die Erteilung der erforderlichen Genehmigung nach einem Urteil des AG Hamburg – Blankenese vom 20.11.2012 – 532 C 259/12 – nicht verweigern, wenn die Angabe der Wohnanschrift als Geschäftsadresse nicht dazu führt, dass die Wohnung stärker als durch bloßes Bewohnen abgenutzt wird und es auch zu keiner Belästigungen der Anwohner oder Nachbarn kommt, weil weder Mitarbeiter noch Kunden das Grundstück regelmäßig betreten noch Postzustellungen oder Lieferungen von Waren zu einer stärkeren Beeinträchtigung führen.

Nein, in diesem Fall brauchst Du niemanden fragen.

Fragen/beim Vermieter anmelden musst Du nur dann, wenn Du nun regelmäßig Kunden, Lieferanten, Besucher, Klienten, ..... empfängst, Du also die Wohnung/das Treppenhaus über das gewöhnliche Maß hinaus beanspruchst.

Oder Lärm und Dreck machst.

In diesem Fall sitzt Du am PC, alles normal, alles gut.

Ansonsten müssten ja alle PC Fuzzis ihren Home-Office Job beim Vermieter anmelden. Macht keiner, braucht auch keiner!

Viel Erfolg!

Wenn du deine gewerbliche Tätigkeit von zuhause aus machst, dann ist deine Wohnung die Betriebsstätte. Und bei dieser Tätigkeit brauchst du den Vermieter auch nicht fragen.

Du kannst übrigens nur ein Gewerbe anmelden. Ein Kleingewerbe gibt es im Gewerberecht nicht...