Kleingewerbe eheleute
Hallo liebe leute wolle mich mal informieren ob es möglich ist ein kleingewerbeschein für mich und meine frau zu beantragen. wir arbeiten beide haupzberuflich mit steuerklasse 4. Was mich interessieren würde ist bis wieviel lohnt sich das gewerbliche arbeiten und vot allem gibt es da freibeträge. was ist zu beachten bei den anderen sozialversicherungen. würden nähmlich gerne etwas nebenbei bei einer promotionagentur verdienen und es nur über gewerbe geht.
4 Antworten
Du musst Deinen Verdienst den Du nebenbei hast, auch versteuern. Ausserdem langt dann auch die Krankenkasse zu, weil Du ja einen höheren Verdienst hast. Im Prinzip lohnt es sich nicht, mit einem Kleingewerbe nebenher zu verdienen, denn es kommen mengenweise zusätzlich Kosten - angefangen von Steuern, Versicherungen, Steuerberater, Berufsgenossenschaft u.s.w. - auf einen zu. Dann musst Du von Deinem Arbeitgeber eine Genehmigung zum betreiben von Kleingewerbe einholen, sonst riskierst Du Deinen Job. Besser ist es, auf 400 € Basis einen ganz normalen Nebenjob auszuüben, da weiss man sicher, was man in der Geldbörse hat. Falls Du einen Steuerberater hast, sprich mit dem, der kann Dir darüber die beste Auskunft geben.
Was ihr mit dem Gewerbe verdienen würdet, würde genauso versteuert, wie eurer sonstiges Einkommen. dem Finanzamt ist es doch egal, wo das Einkommen her kommt. Alles wird in der Einkommensteuerberechnung addiert und dann die Steuer festgesetzt. Du solltest also 25 % deines Gewinns aus dem Gewerbe für Steuernachzahlung zur Seite legen.
Kleingewerbe gibt es nicht, auch nicht wenn noch so oft darüber geredet wird. Gewerbe ist Gewerbe. Es gibt nur eine Kleinunternehmerregelung, mit der man sich wenn der eigene Umsatz im Jahr 17500 euro nicht übersteigt, von der Mehrwertsteuererhebung befreien lassen kann.
Fazit: Schau dir deine Abzüge auf deinem Gehaltsnachweis an. Soviel Abzüge wirst du beim Gewerbe auch haben....
Die Grenze von 17.500 € bezieht sich auf die Kleinunternehmerregelung in § 19 Umsatzsteuergesetz und somit ausschließlich auf den Umsatz.
Ihr wollt mit Promotionjobs jeder über 17.500 Euro Umsatz machen ? Das würde mich wundern. Aber ich gönne es euch. Und wenn, ist das doch auch kein Problem. Dann erhebt ihr eben von euren Kunden zum Rechnungsbetrag die 19 % MwSt, die ans Finanzamt abzuführen sind.
Bei der Sozialversicherung wird wohl die Krankenversicherung etwas von euch nachgezahlt haben wollen, wenn sie davon erfährt.
Es gibt keinen "kleingewerbeschein". Du meinst, dass ihr umsatzsteuerbefreit arbeiten wollt, richtig? Ja, geht, ist ja nur abhängig von der Höhe des gewerblichen Einkommens.
Freibeträge: Ich nehme an, dass sämtliches Einkommen zusammen veranlagt wird. Wenn ihr ohne große Investitionen nebenbei etwas machen könnt, dann würde ich es einfach mal probieren. Vorher lohnt aber sicherlich ein Blick ins Internet auf die Seite eurer Finanzverwaltung.
Mach das doch bitte beim Gewerbeamt.
Und wieso sollte ich die frage nicht hier stellen könnte doch sein das jemand vom finanzamt auch
Danke erst mal für die antwort. vielleicht kannst du mir auch sagen wie das mit den sozialversicherungen zu handhaben ist. zur 17500 die wir beide ja weit überschreiten ist da.die regelung mit der mehrwertsteuer zu beachten oder muss die nicht mit auf die rechnung weil diese sich nur auf die gewerblichen einkünfte bezieht. danke für die gilfe