Kleingewerbe Handyreparatur Meistertitel erforderlich?
Hallo zusammen, ich möchte gerade ein Kleingewerbe gründen und Handys reparieren (Displaytausch, Akkutausch etc.) .
Nun habe ich mein Gewerbe angemeldet und Post von der Handwerkskammer erhalten, die mir schreibt, ich bräuchte dafür einen Meistertitel im Informationstechnischen Bereich.
Ich habe jetzt schon mal etwas im Internet gelesen und da habe ich gefunden, dass man dafür keinen Meistertitel benötigt wenn man nur mit Steckverbindungen usw arbeitet. Ich kenne auch einige kleine Shops die Handyreparaturen anbieten und da hab ich auch noch nie was von einem Meistertitel gehört.
In meiner Gewerbeanmeldung habe ich als Tätigkeit "Reparaturen von Handys/Tablets u.a." angegeben, liegt es vielleicht daran?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
2 Antworten
Zum einen gibt es kein Kleingewerbe. Kleingewerbe kennt das Gewerberecht nicht.
Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach §19 UstG. Das ist eine steuerechtliche Angelegenheit.
Danach bist du bis zu einem Jahresumsatz ( nicht Gewinn) von bis zu 17.500€ von der MwST zZahlung befreit, bzw. das FA erhebt diese bei dir nicht.
Und du darfst deine verausgabte MwST für Betriebsmittel beim FA nicht geltend machen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen.
Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser reglung unberührt.
Und was den Meistertitelanbelangt wird die IHK schon recht haben.
Und noch ein Tipp:
bevor du loslegst------ besuche einen Kurs für Existenzgründer. Denn dort erfährst du die grundlegenden Begriffe die du zur Selbstständigkeit wissen solltest. Du lernst etwas über BWL, Buchführung, Gewinn-Verlustrechnung, Betriebsformen, Gesetze, Vorgaben und Auflagen, du hörst was von Marketing und Konzeption.
Und einen Steuerberater solltest du auch mit ins Boot holen.
Ohne diese Vorbereitung rennst du in dein verderben.
Für die Beantwortung Deiner Frage ist einzig und allein die Handwerkskammer zuständig.
Wenn Du meinst, die HWK hat unrecht, hilft Dir nur ein Widerspruch gegen den Bescheid, möglicherweise zusammen mit einem (kostenpflichtigen) Rechtsanwalt.