Mit 17 Teilzeit arbeiten trotz Kindergeld?
Ich arbeite derzeit in einem Einzelhandel auf 450€ Basis. Meine Vorgesetzte hat mir heute angeboten, dass ich auch mehr Stunden arbeiten kann, weil wir leichten Personalmangel haben. Sie würde mit mir dann einen 19 Stunden/Woche - Vertrag machen, wo ich dann um die 800€ brutto verdienen würde. Meine Mutter meinte heute, dass es einen Freibetrag gibt wie viel ihre Kinder dazuverdienen dürfen und nebenbei das Kindergeld noch gezahlt wird. Kann meiner Mutter das Kindergeld gestrichen werden, wenn ich zu viel verdiene?
6 Antworten
Für Minderjährige gibt es das Kindergeld ohne jegliche Bedingungen. also egal was du verdienst.
Ohnehin ist die Einkommensgrenze weggefallen, so dass du z.B. auch als Schüler ü18 mit Minijob Anspruch hättest.
- wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ausgeübt wird (Ausbildungsmaßnahme muss allerdings Gegenstand des Dienstverhältnisses sein)
- wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Mini-Job bzw. 450-Euro-Job; grundsätzlich ist hier die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich)
- wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt (hierbei zählt stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit)
- Wird die Beschäftigung nur vorübergehend (nicht mehr als zwei Monate am Stück) ausgeweitet, ist das nicht problematisch, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit während des gesamten Berücksichtigungszeitraums im Kalenderjahr nicht mehr als 20 Stunden beträgt.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Sie würde mit mir dann einen 19 Stunden/Woche - Vertrag machen, wo ich dann um die 800€ brutto verdienen würde...
Hi nochmals lieber DawnXX,
mit dieser Beschäftigung hättest du dann einen Midijob und wärst somit selbst sozialversichert:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
Meine Mutter meinte heute, dass es einen Freibetrag gibt wie viel ihre Kinder dazuverdienen dürfen und nebenbei das Kindergeld noch gezahlt wird...
Da ist deine Mutter leider auf dem Stand von 2012!😥! Damals wurden die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch bereits ganz abgeschafft!
Kann meiner Mutter das Kindergeld gestrichen werden, wenn ich zu viel verdiene?
Ausserdem erfolgt die Kindergeldzahlung immer bis zur Volljährigkeit ohne i-welche Voraussetzungen😂. Deine Mutter muß sich also keine Sorgen machen...
Probleme gibt es evtl. ab der Volljährigkeit nicht wegen dem Hinzuverdienst beim Kindergeldanspruch - da ja seit 2012 einkommensunabhängig - sondern mit der evtl. kostenlosen Familienversicherung über die Eltern: hier gelten nämlich Einkommensgrenzen von aktuell 455€ mtl. Einkommen!
Infos über den Kindergeldanspruch ab deiner Volljährigkeit findet deine in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
wie z.B.: AusbildungsstatusOb ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.Keine abgeschlossene Berufsausbildung/kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
- während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
- in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
- während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
Gruß siola55
Eine derartige Einkommensgrenze gibt es seit 2012 nicht mehr.
Nur was ist mit Deiner Schulpflicht?
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
Schleswig-Holstein
Jugendliche ohne Ausbildung sind berufsschulpflichtig bis zu dem Schulhalbjahr, in dem das 18. Lebensjahr beendet wird. Schüler, die mindestens ein Jahr eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht besucht haben, sind von der Berufsschulpflicht befreit.
Wie sieht es mit Deinen im Bedarfsfall nachweisbaren Bemühungen um einen Ausbildungsplatz aus? Denn über das 18. Lj. hinaus entfällt der Kindergeldanspruch, wenn Du diesen Nachweis nicht führn kannst.
Für das Kindergeld spielt das Einkommen schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, denn ab da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Deine Mutter bekommt also für dich als minderjähriges Kind eh weiter Kindergeld, erst ab 18 müssen dann Voraussetzungen erfüllt werden, aber auch dann würde das Einkommen keine Rolle mehr spielen.