Messejobs auf Gewerbeschein ungesetzlich?

4 Antworten

Hi Ulli,

zur Klärung eines sozialversicherungsrechtlichen Status ist es natürlich am Sichersten eine Klärung durch die Rentenanstalt durchführen zu lassen.

Ungesetzlich ist es auf gar keinen Fall. Dann wäre es eine Straftat.

Viel Erfolg!

uschi85 
Beitragsersteller
 12.04.2014, 16:25

Danke

uschi85 
Beitragsersteller
 12.04.2014, 16:25

Danke

Es gilt die Gewerbefreiheit. Du darfst gewerblich als Hostess arbeiten, auch auf Messen usw. Es gibt keine Verpflichtung das irgendeine Arbeit nur von Angestellten durchgeführt werden darf.

uschi85 
Beitragsersteller
 11.04.2014, 16:04

Genau das hab ich auch gedacht. Allerdings hab ich gerade das gefunden:

http://www.kleinunternehmer.net/geschaeftsideen/promoter.html

"gesetzlich geregelt ist, dass Promoter auf Messen weisungsgebunden sind. Deshalb dürfen sie hier nur auf Steuerkarte beschäftigt werden, nicht jedoch als selbstständige Unternehmer bzw. Kleinunternehmer."

Dirk-D. Hansmann  12.04.2014, 06:10
@uschi85

Hi Uschi,

diese Seite wird augenscheinlich von Amateuren gemacht. Mir ist kein Gesetz bekannt, dass in dieser Form eine Regelung schafft. Außerdem wird immer auf den Einzelfall abzustellen sein.

Es kann hierbei höchstens um Rechtsprechung gehen.

Gut diesen Anhaltspunkt zu haben! Leider wird nicht zitiert woher die Aussage stammt. Ich möchte die Seite nicht in Misskredit bringen. Es stehen da noch andere Sachen, die sind zwar richtig gemeint, doch können sie missverstanden werden. Persönlich würde ich daher diese Seite nicht als Ausgangspunkt von Recherchen verwenden.

Ich wüßte keinen Grund, warum das verboten sein sollte.

Scheinselbständigkeit könnte ein Stichwort sein, aber das trifft hier ja augenscheinlich nicht zu.

Du bist Dein eigener Chef - auf Messen halt dann freiberuflich tätig. Dafür zahlst Du ja im Fall der Fälle auch Steuern und Sozialversicherung in Deiner Einkommenssteuererklärung und bei der Krankenkasse. Wenn es mit den Job`s recht viel ist, solltest Du auf jeden Fall einen Steuerberater mit der Erklärung beauftragen, Du kannst ja erhebliche Kosten absetzen.

uschi85 
Beitragsersteller
 11.04.2014, 16:04

Genau das hab ich auch gedacht. Allerdings hab ich gerade das gefunden:

http://www.kleinunternehmer.net/geschaeftsideen/promoter.html

"gesetzlich geregelt ist, dass Promoter auf Messen weisungsgebunden sind. Deshalb dürfen sie hier nur auf Steuerkarte beschäftigt werden, nicht jedoch als selbstständige Unternehmer bzw. Kleinunternehmer.

FlyingCarpet  11.04.2014, 23:46
@uschi85

Frag mal beim der Industrie- und Handelskammer nach, wie das genau ist.