Kann ich offiziell bei zwei Zeitarbeitsfirmen glechzeitig arbeiten?

7 Antworten

Wenn du "krank geschrieben" bist und wo anders arbeitest, ist das erst einmal Betrug. Entweder man ist krank, oder man kann arbeiten.

Genau dafür sind Kündigungsfristen gedacht, dass der jeweils andere Partner Zeit hat, sich um Ersatz zu kümmern. Sich von einem Arbeitgeber bezahlen zu lassen und wo anders zu arbeiten, ist einfach nur SCHÄBIG

JessiPinkman 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 13:13

Achja.. Hans.. ehm.. ich wollte Fragen ob du noch ein paar Fragen hast :D ?

JessiPinkman 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 13:06

Hans, bitte nur Antworten auf die Fragen..Hans du !

Du kannst nicht in einer Firma ne AU haben, in der anderen arbeiten. Das wirkt mal gelinde wie Besch* an der Firma, wo Du krank "bist".

Die Folgen,w enn´s rauskommt, merkst Du. Theoretisch kannst Du 2 Jobs haben, einen Haupt-, einen Nebenjob. Wo aber einer vom anderen bescheid wissen muss. Sonst kann grad der Haupt-AG Dir einigen Ärger bereiten.

Dabei wird das meist nur genehmigt, wenn da nicht irgenwie Konkurrenz drin sein kann. So wurde es einer Kollegin z.B. nicht genehmigt, dass sie als Rezeptionistin einerseits für Hotel y und andererseits für Hotel z gegenüber arbeitete.

Steuer- es wird beides versteuert.

JessiPinkman 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 13:10

Vielen Dank.

Zwei verschiedene Sachverhalte: Arbeiten bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig ist prinzipiell möglich (einige Dinge sind dabei noch zu beachten), in deinem Fall ist der zweite Sachverhalt aber ein Ausschlussgrund, wenn du Krank gemeldet bist, darfst du überhaupt nicht arbeiten - es gibt nur wenige Ausnahmen wie z.B. Krankmeldung wegen psychischen Problemen und private Arbeiten die nicht psychisch belasten.

Es ist nicht entschiedend, ob du in einer Zeitarbeitsfirma arbeitest oder nicht, entscheidend ist die Vertragsart mit der du dort beschäftigt bist. Wenn du dort einen Werkvertrag hast, dann läuft das unter selbstständigkeit und du kannst noch weitere Werkverträge abschließen oder eine zusätzlichen Teilzeitvertrag oder Mini-Job eingehen. Wenn du richtig bei der Firma angestellt bist und jeweils einen Überlassungsvertrag bei deinem neuen Einsatzort bekommst, dann musst du in deinen Vertrag schauen, ob dort ein Ausschluss anderer Tätigkeiten beschlossen wurde. Hoffe die Antwort konnte dir helfen.

JessiPinkman 
Beitragsersteller
 06.05.2014, 13:08

Danke.

Sicher kannst du zwei Arbeitsverträge haben, wenn du das zeitlich hinbekommst, 80 Stunden die Woche zu arbeiten. Oder wären das Minijobs?

Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du selbstverständlich nicht arbeiten, bzw. wenn du es tätest würdest du ggf. deinen Versicherungsschutz gefährden.