Kann ich als Schneiderin (Kleingewerbe von zuhause) bis 17.500 € die Berufsgenossenschaft bezahlen?

4 Antworten

Zur Berufsgenossenschaft kann ich Dir leider nichts sagen.

ABER:

Die 17.500 Euro gelten nur für die Umsatzsteuer. Wenn Du weniger als 17.500 Euro Einnahmen hast, bist Du Kleinunternehmer und brauchst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Für die Einkommensteuer gilt diese Grenze nicht!!! Den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) mußt Du in Deiner Einkommensteuererklärung - neben der Rente - erklären, auch dann, wenn die Einnahmen unter 17.500 Euro liegen.

Ob im Endeffekt eine Steuer festzusetzen ist, liegt aber an den Gesamtumständen, die Höhe all Deiner Einkünfte, die Deines Mannes, abziehbare Aufwendungen...

Ich wünsch Dir aber viel Erfolg mit Deinem Kleingewerbe.

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du Unternehmerin. Für Schneidereien ist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Und Medien zuständig (BG ETEM). Hier gibt es für den bereich Textil eine Pflichtversicherung für den Unternehmer. Dafür wird dann auch ein Beitrag fällig. Alle Infos findest du unter www.begetem.de Wichtiger Hinweis: von der Pflichtvreischerung für Unternehmer kann man sich befreien lassen, wenn man weniger als 100 Tage im Jahr im Unternehmen arbeitet! Wird man befreit, wird auch kein Beitrag fällig, es sei denn, man beschäftigt Personal (auch Aushilfen!)

Hallo clarisa Melde es als Kleingewerbe an,bezahle deine Gewerbesteuer und was du abrechnest das geht nur dich etwas an,denn du ! willst davon Leben und nicht der Staat,der nimmt es auch von den Toten.MfG Rolf

JoWaKu  31.05.2010, 09:07

Bei solchen Beträgen fällt keine Gewerbesteuer an.

Und als Kleinunternehmer höchstens Einkommensteuer, siehe Beitrag von "mandelaua"

Bei wenig Gewinn und Umsatz und keinem Angestellten muss man bei den meisten Berufsgenossenschaften nichts zahlen.

Frag mal die für Schneider zuständige BG!