Mengenkontrakt / Beschaffung/ Logistik/ Einkauf/ Vertragsgrundlagen
Inwiefern stellt ein Mengenkontrakt Vertragssicherheit dar? Ist der Aufftraggeber verpflichtet den kompletten Rahmen abzukaufen, obwohl er das vielleicht nicht mehr muss? Welche Gesetze gelten da?
3 Antworten
Hi,
zunächst mal ist ein (Mengen)KONTRAKT grundsätzlich ein Vertrag zwischen zwei Geschäftspartnern - und dementsprechend auch einzuhalten!
In einem Mengenkontrakt wird üblicherweise zu einer vereinbarten Menge ein besonderer Preis gewährt. Beides, Preis und Menge, sind damit Vetragsbestandteile und verbindlich, solange nicht anderes vereinbart wird.
Man kann Klauseln vereinbaren für den Fall, dass die Menge nicht abgenommen wird oder der Preis nicht haltbar ist. Das steht dann im Vertrag drin.
Bevor ich es vergesse - was schon mal vergessen wird...: Zeit
Der Zeithorizont in dem die vereinbarte Menge abgenommen wird ist, speziell für den Lieferanten, wichtig.
das wird in dem Vertrag selbst geregelt. Und wenn dort steht das die ganze menge ebgenommen werden muss auch wenn nicht mehr alles benøtigt wurde, dann muss das der kåufer, es sei denn ereinigt sich dann danach noch mit dem Verkåufer über eine eventuelle strafgebühr oder åhnliches. Denn der Preis entsteht schliesslich durch die Menge die der Käufer bestellt hat.
ich weiss ja nicht was du unter einem Mengenkontrakt verstehst, aber für mich ist das ein Vertrag der besagt was der Käufer abzunehmen hat.
es gibt einen schönen Spruch "Pacta sunt servanda!" Der bedeutet: Verträge sind einzuhalten. Solange diese nicht gegen geltendes Recht verstossen kann man darin auch alles vereinbaren. Der Name MengenKONTRAKT beinhaltet das Wort Vertrag ja schon. Alles was nicht explizit in diesem Vertrag vereinbart ist, basiert auf dem BGB bei Privatkunden und bei gewerblichen Geschäften grundsätzlich auf dem HGB. Wenn man mit dem Auftraggeber aufgrund einer versprochenen Mengenabnahme im laufe einer Zeit einen besonderen Preis vereinbart, dann sollte man diesen auch verpflichten diese Menge abzunehmen oder eine Vertragsstrafe zu zahlen. Das kann bereits im Mengenkontrakt geregelt werden.
stellt denn der Mengenkontrakt ein Vertrag dar? dort sind doch nur Menge, Dauer und Preis definiert