Verwendung von Partei Logo auf "gegnerischem" Wahlplakat möglich?
Folgendes: Auf einem Wahlplakat wird in Form des Logos auf eine andere Partei Bezug genommen, z.B. "Besser sein als die CDU (CDU als Parteilogo)" auf einem SPD Plakat (es ist rot unterlegt und das SPD LOGO ist klar erkennbar). Stellt dies eine Verletzung des Urheberrechts dar, obwohl klar ersichtlich ist, dass es sich um eine andere Partei handelt? Wenn ja, mit welchem Gesetz (bitte genaue Angabe) wird dies belegt? Leider finde ich im Internet dazu unterschiedliche Angaben und frage daher hier.
2 Antworten
Logos von anderen Organisationen - egal ob Partei-, Firmen-, Produkt- oder Vereinslogos sind immer geschützt (Urheberrecht). Man darf sie nur mit entsprechender Erlaubnis nutzen, was in diesem Falle wohl nicht so sein wird.
Eine Grauzone ist es, ein ähnliches Logo nachzumachen, was zwar anders ist, aber nicht unbedingt jedem als anders aussieht. Aber auch wenn man das tut, wird der eine oder andere versuchen zu klagen. Egal wer hinterher dann Recht bekommt, eine Klage macht immer viel Ärger und Arbeit.
Von daher würde ich es lassen.
Vielen dank für die bisherigen Antworten, was bedeutet "Schöpfungshöhe" genau? gibt es dazu einen Gesetzesparagraphen / ein Urteil aus dem ersichtlich wird, wie es sich mit einem "fremden" Logo auf einem Plakat verhält?
Schöpfungshöhe = in wie weit es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt, bei Logos bspw auch die Art der Entstehung dessen.
Darauf kann man nicht bauen, dass etwas eine zu geringe Schöpfungshöhe ist.
Du bist der Meinung, du darfst etwas verwenden, weil es eine zu geringe Schöpfungshöhe hat
Das sieht der Urheber dann anders und reicht eine Klage ein
Der Richter entscheidet dann danach, was er am Morgen für einen Kaffee getrunken hat und danach, wer von beiden sympatischer erscheint, da er sehr große Interpretationsspielräume dabei hat, ob etwas die entsprechende Schöpfungshöhe mitbringt oder nicht.
Selbst wenn man da durchkommen würde - lohnt sich der ganze Stress und die ganzen Prozesskosten, für die man zumindest in Vorkasse treten muss?
Wie bereits gesagt wurde, sind Logos idR nicht urheberrechtlich geschützt.
Auch markenrechtlich lässt sich bei der Verwendung zu politischen Werbezwecken mE keine unerlaubte Handlung herleiten, da nach §14 MarkenG der Gebrauch einer geschützten Marke nur im geschäftlichen Verkehr untersagt ist. Dies trifft bei politischer Werbung mE nicht zu.
Meines Erachtens fällt diese Verwendung eher in den Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG verbietet nämlich in §6 vergleichende Werbung. Nach Abschnitt 1 ist vergleichende Werbung jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber erkennbar macht.
Das wäre aber dann auch nur wieder der Fall, wenn der Fragesteller selbst für eine Partei handelt und somit ein Mitbewerber wäre - oder?
Ja, das ist korrekt. In der Frage wird ja auch davon ausgegangen, dass der Slogan auf einem Plakat der SPD steht, die ja sicher als direkte Mitbewerberin der CDU anzusehen ist ;-)
nein - sie sind mangels Schöpfungshöhe nicht durch das Urheberrecht geschützt...