Plötzlich stand mein Auto im Halteverbot - Wie oft muss man nach dem Auto schauen?
Hallo, bei uns war ein Fest und es wurden schon Tage vorher überall Halteverbotsschilder, mit dem Datum, ab dem das Schild gelten sollte, aufgestellt. Die gesamte Straße in der ich sonst immer parke war davon betroffen, bis auf einen kleinen Abschnitt. Also stellte ich, so wie zig andere auch, mein Auto dort ab. Freitags holte ich noch meine Kids um 14 Uhr von der Kita ab und parkte wieder dort, da dort immer noch kein Schild stand. (Hab extra nachgeschaut) Als ich Montags wegfahren wollte war mein Auto abgeschleppt und ein Schild, dass Abgeschleppt werden würde, war aufgestellt. Heute kam eine Verwarnung mit 15 € für besagten Freitag um 17 Uhr. Abgeschleppt wurde es Sonntagabends um 19.30 Uhr. Also bekomm ich hier auch noch eine Rechnung. Wie sieht das denn nun rechtlich aus? Bin ich wirklich verpflichtet stündlich nach meinem Auto zu sehen????
6 Antworten
Bei rechtzeitigem, vergleichbar zu jetzt, dem Zeitpunk der Fragestellung, Denken, hätte Dir das seinerzeitige Risiko bewusst sein müssen. Ohne Beweise wird es schwer, da ohne Miese herauszukommen. Die einzige Möglichkeit sehe ich darin, dass Du Dir Zeitpunkte der neuen Schilderaufstellung oder deren Standdortveränderung beschaffen kannst. Du könntest aber auch versuchen andere Betroffenen zu finden, um mit den gemeinsam zu kämpfen.
Nachtrag: Der Hinweis Widerspruch ein zu legen ist gut.
Das Einrichten eines Halteverbotes ist ein Verwaltungsakt an einen unbestimmten Personenkreis. In unseren Landesverwaltungsgesetz ist geregelt, dass so ein Verwaltungsakt 72 Stunden vor Inkrafttreten öffentlich bekannt gegeben werden muss. Das heißt, die Schilder müssen drei Tage vorher aufgestellt sein. Da dies offenbar nicht der Fall war, hast Du gute Chancen, mit einem Widerspruch durchzukommen. Dann wirst Du gar nichts bezahlen müssen. Kläre aber ab, ob diese Regelung in Deinem Bundesland auch gilt. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie oft man nach seinem Fahrzeug sehen soll - aber wenn die Halteverbotszone rechtswirksam eingerichtet wurde, bedeutet dies auch, dass die Kosten zu tragen sind.
ich würde mal einspruch einlegen!
Leg Wiedspruch ein, auf dem BEscheid müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung sein, und schildere deinen Fall, vielleicht haben die wirklich einen Fehler gemacht.
Du übertreibst ja! Nicht stündich, aber einmal am Tag vielleicht schon (Freitag 17:00 bis Samstag 19:30 )? Ansonsten probier’ was der Vorschreiber vorgeschlagen hat.