Darf ich bezahlte Ware wieder mit in den Supermarkt nehmen?
Ich war heute in einem bekannten Baumarkt einkaufen. Gekauft habe ich u.a. eine verpackte Werkzeugtasche. Diese habe ich sofort nach dem bezahlen geöffnet um sie zum Transport der anderen gekauften Dinge zu nutzen. Beim Öffnen stellte ich fest, dasss die Tasche innen anders aussah als die, welche ich mir im Markt angesehen hatte. Also bin ich mit der Tasche und dem Kassenbon wieder in den Markt um die Tasche umzutauschen. Die Frau am Umtauschstand meinte aber, dass es ein Problem gäbe, da ich die Tasche vor dem erneuten Betreten des Marktes nicht angemeldet hätte. Ich gelte also in Ihren Augen als Dieb. Wie ist die rechtliche Lage in so einem Fall und wie verhält man sich am besten?
8 Antworten
Meistens gibt es doch im Eingangsbereich Schilder, auf denen steht, dass man keine gekaufte Waren mit in den Markt bringen darf.
Du hättest die Ware an der Rezeption anmelden müssen.
Ich weiß, dass der Text lustig interpretiert werden kann, gemeint ist aber wohl dort gekaufte Ware.
Als Dieb gilt nur wer von einem Gericht wegen Diebstahl verurteilt wurde.
Wer nichts gestohlen hat, muss sich auch nicht als Dieb titulieren lassen.
Verbitte dir solche Unterstellungen durch das Personal.
Sie hat "Recht", normalerweise muss man sich direkt an die Kasse oder an den Infobereich wenden und Bescheid geben, dass man Umtauschen möchte.
Aber mit Bon kannst du ja jederzeit belegen, dass du den Artikel gekauft hast.
Schließlich könnte es ja auch sein,dass man noch in den Laden reingeht, weil man beim Einkauf noch was vergessen hat, dann "schleppt" man ja auch seine Eikäufe wieder mit rein.
Moin, es ist grade NICHT belegt, dass genau DER Artikel gekauft u. bezahlt wurde.- Ich habe noch nie bezahlte Einkäufe mit in n LAden geschleppt, weil genau DAS passieren kann.- Dasd steht übrigen in jedem LAden angeschlagen dass man keine Waren mit reinnehmen soll, bzw. sich n Eigentumsbeleg geben lässt.-
Leider stand da kein Schild.
Wenn Du den Kassenzettel hast, kann Dir niemand etwas vorwerfen!
Prima, einmal bezahlen und soviele Werkzeugtaschen wie ich will mitnehmen, da ja ein Kassenbon vorhanden ist, und niemand etwas vorwerfen kann ?
Theoreti is das so.- Man muss auch verständnis für den HAändler aufbringen, der sich vor Neppern schützen will.- Möglicherweise is der ja schonmal auf die Nase gefallen.-
Auf dem Kassenzettel ist Datum und Uhrzeit aufgedruckt.
Moin, der KAssenzettel belegt nur, dass n Artikel gekqauft wurde.- Möglicherweise ist der bezahlte Artikel ja schon ganz woanders.- Ich würde das Als Verkäufer auch nicht akzeptieren.-
Ja, dummheit gehört bestraft.- Die baumarktmitarbeiter können ja nicht wissen ob die Tasche bezahlt ist, oder nicht.- Bon sagt gar nix, weil du die bezahlte Tasche ja theoretisch schon zu Hause liegen haben könntest.- Man geht auch normalerweise, wenn man was umtauschen will nicht einfach wieder inb einen Laden, sondern als ersten z.B. an den Infostand, o. an die Kasse.- Ganz ehrlich, wäre ich in dem Baumarkt angestellt, würde ich dir das auch nicht abnehmen.-
Ich war an Infostand, der war ja auch am Eingang und wurde ich ja schon verdächtigt.
Moin, -Die Situation ergibt die Rechtslage.- Wie geschrieben. der Verkäufer kann und sollte vielleicht kulant sein, muss er aber nicht.- Das rechtliche Problem is einfach, dass genau DIE Tasche nicht eindeutig genau DEM Beleg zugeordnet werdenn kann.- Ich würde das von dem Laden auch als spitzfindig sehen, aber die Möglichkeit hat der.- Wenn der Verkäufer, bzw. der MArkleiter das rigoros und streng handhabt hat der Laden jedenfalls mit Umtauschneppern kein Problem.- Man kann das sehen wie man will, aber einige Läden sehen dass mittlerweile so." Lieber 1x n erboster Kunde, der evtl. ungerecht behandelt wurde, als den Verlust mehrerer Waren einfach hin zunehmen". -Ob die Ansicht gut ist, steht woanders, Man kann sie aber vertreten.-
auf jedem Bon steht Kaufdatum mit Uhrzeit. Was heißt "Dummheit behört bestraft"? Tolle Antwort!
Der Bon war ca 3 Minuten alt und die Kreditkartenendziffer stand auch drauf. Das es keine Glanzleistung war weiß ich selber aber wie sieht es rechtlich aus?
rechtlich sieht das so aus wie ich das eschrieben habe.- Du kannst nur auf die Kulanz des Markleiters hoffen.- Ich habe selbst mal in so nem LAden gearbeitet,- Da gab es probleme, mit häufigen Warenrückgaben und besonders solchen Situationen.- Das ist dann ne Zeit lang rigoros eingehalten worden, "kein Eigentumsbeleg, kein Eigentum" N Paar Leute sind damit auch zu nem Anwalt gelaufen.- Das das nicht Kundenfreundlich ist, ist klar.- Aber nur so hat man die Trickbetrüger, nix anderes is das, ausgehebelt.- Ich will jetzt nixh unterstellen, bitte nicht falsch verstehen.- Aber die Vorgehensweise des Verkäufers ust verständlich und nachvollziehbar, wenn auch keineswegs Kundenfreundlich.- N Bekannter ist in nem Computerladen.- Der macht nut Thekengeschäft.- Aber auch da gibts ware, z.B. eingeschickte Sachen, die repariert wurden NUR gegen den Schein.- sonst kann ja jeder kommen und sagen "ey Alder isch will meine Grafikkarte abholen"- Und ne Stund später kommt dann der dem das Teil wirklich gehört.- Ich habe jetzt natürlich eher theoretisch, aber durchaus mögliche Situationen beschrieben.- Davor muss sich ein Händler o. Verkäufer aber schützen können.-
Das Problem ist mir durchaus klar. Meine Frage wäre noch, haben die Leute, die zum Anwalt gerannt sind recht bekommen?
Kennt jemand den genauen Gesetzestext, den ich irgendwo nachlesen kann?
Also jeder Kunde, der Ware + Kassenzettel mit ins Geschäft nimmt = Ladendieb. Unglaublich!!!
@BuddyOverstreet: Wenn solche Schilder gültig wären, dann dürftest du nur noch nackt ins Kaufhaus gehen, denn du hast doch wohl deine Kleidung auch gekauft - oder?