Muß die Toilette bei einer Neueröffnung(Cafe)neuerdings behindertengerecht sein?

13 Antworten

Nach der Grundgesetzänderung darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Leider läßt sich das nicht einklagen.
Baugesetze sind Ländersache und leider liegt es da bei den meisten Ländern im argen mit der Umsetzung. Insofern wäre es schon mal hilfreich, wenn Du schreiben würdest, in welchem Bundesland Du bist.

Fakt ist, dass öffentliche Gebäude barrierefrei zu bauen sind, also Behörden, Schulen etc, für andere Gebäude gilt das (noch) nicht.

In Deinem speziellen Fall fehlen einfach Angaben. Wenn das Cafe im dritten Stock ist ohne Aufzug dann macht ein rollstuhlgerechtes Klo keinen Sinn. Warum hast Du nicht konkret auf dem Bauamt nachgefragt, die Bestimmungen genau gelesen? Da steht die Antwort auf Deine Frage drin!

Bisher ist es immer so gewesen, dass private Gebäude - und darum handelt es sich, denn der Eigentümer hat das Hausrecht - leider nicht barrierefrei sein müssen.
Somit kann Dir abschließend nur das zuständige Bauamt Auflagen erteilen mit gesetzlicher Grundlage, alles andere ist fischen im trüben.

Grundsätzlich solltest Du aber dies mal als Aufgabe annehmen und nicht als Maßregelung. Ohne entsprechenden Brandschutz, Fluchtregelung oder Stellplätze kann man auch kein Cafe aufmachen. Die Barrierefreiheit sollte schon längst auch dazu gehören.

Wenn es in Deiner Gegend solche Vorschriften gibt, müssen die nach Möglichkeit eingehalten werden.
Bei allen solchen Verordnungen sind aber immer Ausnahmen drin, auch bei Bebauungsplänen und im Denkmalschutz. Frag mal direkt bei dem Amt, das Dir diese Vorschrift genannt hat nach. Jede Behörde ist nämlich gesetzlich verplichtet, Auskunft über die den Beteiligten zustehenden Rechte und Pflichten zu erteilen.

(Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes und entsprechende Landesgesetze)
"Die Behörde muss soweit Informationen geben, dass der Beteiligte seine Rechte aus dem konkreten Verwaltungsverfahren effektiv wahrnehmen und seine Pflichten erfüllen kann."
(Quelle: http://www.steuerlinks.de/lr-auskunftspflicht-behoerdliche.html)

Tut mir leid,das einige deine frage falsch verstehen. Aber es kann gut möglich sein,das es neuerdings so ist... Viele behinderte Menschen haben ja nun mal auch Probleme mit den viel zu kleinen Wc´s ,deswegen wäre es toll wenn du das trotzdem hinbekommen könntest.

Barrierefrei bedeutet nur, das es keine Stufen haben darf um dahin zu gelangen und das der Notdürftige allein das WC aufsuchen kann ohne fremde Hilfe. Im Übrigen ist es eine etwas breitere Tür und feste und stabile Haltegriffe. Naja, eventuell eine etwas höher angebrachte Kloschüssel. Kämpfe aich grad mit einem solchen Problem. Entweder verschiebe ich eine tragende Wand oder verschließe den Zugang zu den unteren Räumen. Beides wäre laut Bauamt unzumutbarer mehraufwand, von daher eben diese ohnehin bereits vorhandenen Auflagen. Sehe es nicht als Problem, sondern verständige dich mit dem zuständigen Bauamt und lass dich/lasst euch beraten und helfen. Denn irgendwann werden wir alle alt und wollen unsere Freiheit auch.

Bei einer Neueröffnung, also nicht einer Übernahme, und das ist auch nach einer Schließung von über einem Jahr, muss dein Gastronomieobjekt nach den neusten Bauvorschriften eingerichtet sein. Dazu gehört wohl auch eine behindertengerechte Toilette.