Ist es möglich den Nachbar wegen Ruhestörung und Erschrecken anzeigen?
Polizei war schon oft da. Bringt alles nichts. Typ ist auf Alk und Drogen. Rastet ständig beim zocken aus. Er schreit, schlägt, lacht usw. Da die Wohnung hellhörig ist erschrecke ich häufig. Kann ich den richtig anzeigen, auch wegen Körperverletzung - weil nichts anderes stellt das mit Herzrasen verbundene Erschrecken dar. Ich höre ihn selbst durch doppelten Hörschutz (Kopfhörer + Oropax) Gibt es einen Weg diesem armen Irren per Gesetz beizukommen?
11 Antworten
Was würde denn eine Bestrafung bewirken? Suche zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn und wenn keine Besserung eintritt mit dem Vermieter. Erkundige dich mal, inwieweit du die Miete wegen soetwas reduzieren kannst/darfst.
Schonmal mit dem Vermieter gesprochen? Rede am besten noch mit allen anderen Nachbaren, damit die das auch bezeugen können.
Jein. Das ist zwar möglich aber nicht sinnvoll. Der richtige Weg ist hier über den Vermieter.
Anzeigen? Ruhestörung - ja. Erschrecken - nein.
Ich bezweifle stark das der Post ernst gemeint is. ...
Was du bezweifelst ist irrelevant. Sowas noch als Antwort zu posten...