Meine Freundin hat mich verlassen aber jetzt verlangt sie halb Kaution der Wohnung?
Hallo an alle! Vor 2 Wochen hat mich meine Freundin verlassen, und plötzlich muss ich die ganze Miete bezahlen. Als wir den Mietvertrag unterschrieben hatten, haben wir auch 3 Monatsmieten Kaution bezahlt und natürlich haben wir es 50-50% geteilt. Jetzt ist sie ohne Vorankündigung weggegangen und sie verlangt die halb Kaution die sie damals bezahlt hatte, aber ich bin dagegen, weil sie mir keine 3 Monate Vorankündigung gegeben hat. Wer hat recht? Vielen Dank!
16 Antworten
Ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung besteht dann, wenn der Vermieter die Mietsicherheit freigibt. Dies geschieht, wenn der Mieter alle Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt hat. Allein dadurch, dass sie ausgezogen ist, ist doch das Mietverhältnis nicht beendet und grundsätzlich haftet sie auch für die monatlich zu entrichtende Miete.
Sollte sich Eurer Vermieter darauf einlassen, weil gegen Dich hat sie ja keinen Anspruch, solltest Du ihn darauf hinweisen, dass er von Dir nicht noch einmal die Zahlung einer hälftigen Mietkaution zu erwarten hat.
Wenn Ihr beide im Vertrag steht, ist das alles etwas komplizierter.
Einerseits muss Sie nicht Dir 3 Monate vorher ankündigen, daß sie raus will.
Andererseits ist sie bis auf Weiteres ebenfalls Schuldnerin der Miete, weil Ihr gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter haftet. Das bedeutet im Extremfall: wenn Du die Miete nicht zahlst, kann der Vermieter diese von ihr fordern.
Übrigens kann sie auch nicht einseitig das Mietverhältnis kündigen. Es gibt offensichtlich 3 Vertragspartner: Dich, sie und den Vermieter. Einer Änderung müssen alle Vertragspartner zustimmen.
Wenn ihr beide im Vertrag steht, dann seid ihr beide solange zahlungspflichtig, bis einer beim Vermieter kündigt und der anderer eventuell das Mietverhältnis alleine übernimmt. Zu dir persönlich schuldet sie kein Geld, auch wenn du inzwischen ihren Anteil bezahlt hast. Die Kaution darf sie vom Vermieter zurück verlangen, erst wenn sie aus dem Mietvertrag rechtmäßig ausgestiegen ist.
Wenn sie den Vertrag mitunterschrieben hat und ihr beide Hauptmieter seid, seid ihr auch gemeinschaftlich haftbar für die Miete. Wenn du nicht zahlst, kann sich der Vermieter an sie wenden. Die Kaution kann sie anteilig zurückbekommen, wenn der Vermieter sie auszahlt, vorher nicht. Im Gegenteil, du kannst anteilige Miete von ihr verlangen, bis die Wohnung gekündigt ist. Schick ihr ne Forderung über die anteilige Miete.
Niemand. Der Mietvertrag bleibt unverändert bestehen und ihr haftet beide gesamtschuldnerisch für die Wohnung. Wenn sie die Kaution will, müsst ihr den Mietvertrag mit dem Vermieter kündigen.