Meine Ex-Freundin holt ihre Sachen nicht ab. was tun?
Hallo, meine Ex-Freundin wohnt seit einem halben Jahr nicht mehr bei mir und hat immer noch 10 Umzugskartons und paar kleine Kisten bei mir. Auf zwei Fristen hat sie nicht reagiert und auf die Androhung, die Sachen zu entsorgen, droht sie mit Anwalt. Jetzt habe ich gehört, dass man Sachen einlagern kann, wie bei einer Zwangsräumung. Wisst Ihr was darüber. Bzw. Habt Ihr irgendeine andere Idee?
Danke im Vorraus
11 Antworten
Räumungsfrist einräumen, nach fruchtlosem Fristablauf auf Räumung klagen. Der Gerichtvollzieher lagert die Sachen ein. Sie müssen mit den Kosten des Verfahrens und der Einlagerung in Vorlage treten. Die Freundin erhält vom Gerichtsvollzieher eine Frist zur Abholung gegen Zahlung sller Kosten. Folgt sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht, werden die Sachen versteigert. aus dem Erlös erhalten Sie ihr Geld. Werden Ihre Kosten nicht gedeckt, dann können Sie den Rest erenut gegen die säumige Schuldnerin einklagen usw. usw. - irgendwann wenn die Rentenansprüche gepfändet sind und sämtliche Konten zugefahren wurden, wird auch die zäheste Schuldnerin weich und zahlt. - Kann halt etwas dauern.
Du kannst ihr sagen dass wenn die Sachen eingelagert werden auch Mietkusten entstehen , die sie bezahlen muss
Ich würde mir irgendetwas im Gegenwert dessen, was eine Spedition als Bezahlung nimmt, von ihren Sachen herausnehmen und ihr den ganzen Kram zuschicken.
Das letzte Teil kann sie dann per Post bekommen, sobald die Zahlung bei dir eingegangen ist.
Ansonsten investiere ein paar Euro in ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt- oder versuchs mal hier: http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de/
Es gibt sicher noch andere ähnliche Seiten im Netz wo du dir Auskunft holen kannst.
Ich kann mir nicht vorstellen,dass ein Anwalt fuer sowas zustaendig ist bzw.so einen Fall.uebernimmt.Das ist doch ganz alleine eure Privatsache.Ich kenne so einen aehnlichen Fall,da wurden die Sachen in den Hinterhof gestellt und die Person benachrichtig.Wurde dann auch abgeholt!!!"
na kar kannst Du die Sachen einlagern. Das Problem an der Sache ist, dass die Kosten erstmal Du hast. Kannst Ihr die Sachen natürlich nur gegen Kostenerstattung herausgeben, aber den Ärger hast Du in jedem Fall.