Entsorgungskosten vom Ex einklagen?
Hallo, als mein ex ausgezogen ist, hat er ziemlich viel von seinem Zeug im Keller liegen lassen. Ich hatte ihn schon mehrmals aufgefordert, es abzuholen oder zu entsorgen aber leider ohne Erfolg. Da ich aber nun selbst ausziehen möchte, würde ich gerne wissen, ob ich das Geld für die Entsorgung von ihm einklagen kann wenn ich die Sachen selbst entsorge. Selbstverständlich würde ich ihm eine Frist geben um diese Sachen abzuholen.
3 Antworten
Durch eine Entsorgung könntest dich evtl. schadensersatzpflichtig machen. Zudem wäre das strafrechtlich sogar als Unterschlagung zu werten.
Von daher wäre ich vorsichtig mit "einfach wegwerfen". Für dich könnte es nur Gerümpel sein, wenn der Ex dann irgendwann behauptet da war ein teures Erbstück dabei, dann geht das nach hinten los.
Nicht ganz
Nach § 688 ff BGB hast du eine Aufbewahrungspflicht der Sachen. Aber du kannst nach § 696 BGB verlangen, dass der Eigentümer die Sachen wieder zurücknimmt.
Du kannst jetzt ein Schreiben aufsetzen, indem du deinem Ex eine Frist von 4 Wochen setzt. Danach siehst du dich außer Stande diese Sachen weiterhin kostenlos einzulagern. Die Kosten sind dann von deinem Ex zu tragen.
Ein einfaches Entsorgen geht da nicht. Da könntest du dich schadensersatzpflichtig machen. Kommt halt u.a. auch drauf an, um welche Sachen es sich handelt.
Du kannst es machen, wie du willst.
Du musst halt dann mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Was für Konsequenzen? Wie oft muss ich ihm denn noch eine Frist setzen??? Und ich sehe es nunmal nicht ein, die Kosten alleine zu tragen denn so ein Container kostet nicht gerade wenig.
Konsequenzen : Schadenersatz!
Es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen entsorgen und einlagern (lassen) zb
Naja...du kannst halt nicht einfach fremde Sachen wegschmeißen. Fristen sollten immer datierbar und vor allem nachweisbar sein.
Deine Möglichkeiten habe ich dir ja geschrieben.
Viel Spaß bei deinem Vorhaben.
Ich bin aber nicht verpflichtet, sein zeug 2 Jahre lang einzulagern. Irgendwo hört es auch mal auf. Und ich hatte oft genug ne Frist gesetzt aber es muss nunmal bis zum Sommer raus
Doch, bist du nach § 688 ff BGB
Ich weiß jetzt aber nicht, wieso es so schwierig ist, da eine schriftliche Frist zu setzen.
Es kann aber auch sein das er dann kontert und eine Entschädigung von dir fordert für seine Sachen die du eigenmächtig entsorgt hast.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er nach 2 Jahren und zig versuchen, dass er sein zeug holt noch irgendwelche Ansprüche zu stellen hat. Aber naja... So ist der Rechtsstaat scheinbar
Der Rechtsstaat schützt halt Eigentum.
Ob er es macht kann ich dir auch nicht sagen, aber er kann. Seine Besitz ist selbst nach 2 Jahren ohne Nutzung/Zugriff immer noch sein Besitz.
Also die Sachen liegen nun seit knapp 2 Jahren im Keller. Immer wieder hatte ich ihn aufgefordert. Ich würde ihm eine eine letzte Frist von einem Monat geben und danach ist für mich Schluss.