Entsorgungskosten vom Ex einklagen?

3 Antworten

Durch eine Entsorgung könntest dich evtl. schadensersatzpflichtig machen. Zudem wäre das strafrechtlich sogar als Unterschlagung zu werten.
Von daher wäre ich vorsichtig mit "einfach wegwerfen". Für dich könnte es nur Gerümpel sein, wenn der Ex dann irgendwann behauptet da war ein teures Erbstück dabei, dann geht das nach hinten los.

Nicht ganz

Nach § 688 ff BGB hast du eine Aufbewahrungspflicht der Sachen. Aber du kannst nach § 696 BGB verlangen, dass der Eigentümer die Sachen wieder zurücknimmt.

Du kannst jetzt ein Schreiben aufsetzen, indem du deinem Ex eine Frist von 4 Wochen setzt. Danach siehst du dich außer Stande diese Sachen weiterhin kostenlos einzulagern. Die Kosten sind dann von deinem Ex zu tragen.

Ein einfaches Entsorgen geht da nicht. Da könntest du dich schadensersatzpflichtig machen. Kommt halt u.a. auch drauf an, um welche Sachen es sich handelt.

Quietscheentche 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 10:29

Also die Sachen liegen nun seit knapp 2 Jahren im Keller. Immer wieder hatte ich ihn aufgefordert. Ich würde ihm eine eine letzte Frist von einem Monat geben und danach ist für mich Schluss.

qugart  09.04.2018, 10:30
@Quietscheentche

Du kannst es machen, wie du willst.

Du musst halt dann mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Quietscheentche 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 10:32
@qugart

Was für Konsequenzen? Wie oft muss ich ihm denn noch eine Frist setzen??? Und ich sehe es nunmal nicht ein, die Kosten alleine zu tragen denn so ein Container kostet nicht gerade wenig.

Repwf  09.04.2018, 10:35
@Quietscheentche

Konsequenzen : Schadenersatz!

Es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen entsorgen und einlagern (lassen) zb

qugart  09.04.2018, 10:36
@Quietscheentche

Naja...du kannst halt nicht einfach fremde Sachen wegschmeißen. Fristen sollten immer datierbar und vor allem nachweisbar sein.

Deine Möglichkeiten habe ich dir ja geschrieben.

Viel Spaß bei deinem Vorhaben.

Quietscheentche 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 10:37
@Repwf

Ich bin aber nicht verpflichtet, sein zeug 2 Jahre lang einzulagern. Irgendwo hört es auch mal auf. Und ich hatte oft genug ne Frist gesetzt aber es muss nunmal bis zum Sommer raus

qugart  09.04.2018, 10:38
@Quietscheentche

Doch, bist du nach § 688 ff BGB

Ich weiß jetzt aber nicht, wieso es so schwierig ist, da eine schriftliche Frist zu setzen.

Es kann aber auch sein das er dann kontert und eine Entschädigung von dir fordert für seine Sachen die du eigenmächtig entsorgt hast.

Quietscheentche 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 10:35

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er nach 2 Jahren und zig versuchen, dass er sein zeug holt noch irgendwelche Ansprüche zu stellen hat. Aber naja... So ist der Rechtsstaat scheinbar

Kamikaze2001  09.04.2018, 10:37
@Quietscheentche

Ob er es macht kann ich dir auch nicht sagen, aber er kann. Seine Besitz ist selbst nach 2 Jahren ohne Nutzung/Zugriff immer noch sein Besitz.