Vermieter droht mit Schufaeintrag
wir haben am 4.8 von unserem Ex Vermieter die Nebenkostenabrechnung von 2013 bekommen,mit einer Zahlungsfrist bis zum 18.8 , die hab ich direkt zum Mieterverein geschickt zum überprüfen. Die haben dann meinen Ex Vermieter angeschrieben,mit der bitte um eine neue Kopie des Steuerbescheids,da dieser nicht leserlich wäre. Heute bekomme ich eine Mahnung mit Androhung einer negativen Schufa Auskunft. Nun meine Frage, kann ich ihn wegen Nötigung Anzeigen ?
5 Antworten
Der Mieter hat 4 Wochen Zeit zur Prüfung der Abrechnung. Das sollte dein Vermieter auch wissen und so lange die Füße ruhig halten.
Macht nix, ist gängige Rechtsprechung, wird ihm der Mieterverein auch schreiben. Sonst könnte er sich eine Menge Ärger einhandeln
Möglicherweise hat Dein Ex- Vermieter das Schreiben vom Mieterschutzbund noch gar nicht bekommen. Schaff dieses neue Schreiben auch zum Mieterschutzbund - sie werden Deinen Ex-Vermieter erneut anschreiben.
eigentlich muß er das auch letzte Woche schon bekommen haben,aber ich frag mal nach morgen.
Hallo, nachdem Du bereits über den Mieterverein mit Deinem Vermieter korrespondierst,würde ich diese Mahnung auch dorthin schicken zur Einsicht.Die werden sich disbezüglich mit Deinem Vermieter brieflich verständigen ,um ihm seine Einschüchterungsversuche die einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bedeuten gesetzlich darlegen..Keine weiteren Aktionen ausführen.Dazu habt ihr den Mieterverein und seine Anwälte. L.G.
hab ich Heute schon gefaxt, konnte nur Heute mit keinem Sprechen, hab morgen erst einen Termin. Bin aber so wütend.
Hallo HelgaA reg Dich nicht auf .Rentiert sich nicht .Lass das den Mieterverein erledigen .Die werden ihm die Leviten lesen für seine Drohung. L.G.xerxes1948
Machen kann man alles ob es was bringt ist fraglich. Lasse dich nicht unter Druck setzen.
ja ich weiß, aber 4 Tage Zeit geben und dann so eine Drohung.
Mach mal,die Gerichte haben ja sonst eh nix zu tun.Lg Retlawx
super Antwort !!!
das hat der Mieterverein auch gesagt, aber das dauert ihm wohl zu lange.