Meine Eltern überschreiben Haus auf mich. Wer bekommt nach Umschreibung den Grundbuchauszug bzw. die Veränderungsmitteilung, meine Eltern oder ich oder beide?

3 Antworten

Nachrichten über Änderungen, Neueintragungen, Löschungen bekommen nur die Betroffenen. Bei der Eigentumsumschreibung sind deine Eltern als
Voreigentümer und du als neuer Eigentümer betroffen, also erhalten deine Eltern und du jeweils eine Grundbuchbenachrichtigung.

Wenn nach der Eigentumsumschreibung neue Belastungen eingetragen werden, bekommen auch nur die Betroffenen eine Nachricht, also du als Eigentümer und die Bank für die die Belastung ist. Deine Eltern werden dann nicht mehr informiert, ausgenommen natürlich, sie sind ebenfalls von der Eintragung betroffen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn sie noch ein Wohnrecht im Haus haben und der Bank den Vorrang einräumen.

Einen kompletten Grundbuchauszug bekommst du, wie Gustavolo schon richtig bemerkte, nur auf Antrag.

spatzi1973 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 12:45

Meine Eltern haben Wohnrecht. Und wie erkenne ich ob sie der Bank Vorrang eingeräumt haben? Wie steht das dann im Übergabevertrag vom Notar?

Morelle  05.07.2016, 16:57
@spatzi1973

Normalerweise besteht die Bank auf die Einräumung des Vorranges. Das müßte der Bankberater aber im Vorfeld mit dir abgesprochen haben, damit du deine Eltern schonend darauf vorbereitest, zumal die Leutchen dann zur Unterschrift zum Notar müssen. Außerdem steht das in der Grundschuldbestellungsurkunde, die du von der Bank mitbekommen hast, sinngemäß: "Die Grundschuld soll eingetragen werden mit Rang vor dem Wohnrecht in Abt. II, lfd. Nr....".

Eine andere Möglichkeit ist, dass deine Eltern schon im Übergabevertrag festgelegt haben, dass Grundschulden bis zu einer gewissen Höhe vor ihrem Wohnrecht eingetragen werden dürfen. Dann steht in dem Übergabevertrag, in der Nähe des Kapitels über das Wohnrecht, eine Passage "Vorbehalten ist der Vorrang für noch einzutragende Grundpfandrechte bis zur Höhe von €..." oder so ähnlich.

spatzi1973 
Beitragsersteller
 06.07.2016, 07:38
@Morelle

Vielen Dank!

Aber vielleicht habe ich mich auch nicht richtig ausgedrückt. Ich möchte keine neue Grundschuld eintragen lassen, sondern das Haus wird mit einer bestehenden und eingetragenen Grundschuld überschrieben. Es bestehen noch drei Darlehen, die mit dieser Grundschuld abgesichert sind. Diese Darlehen werde ich mit übernehmen. Sie sollen jetzt umgeschuldet und in ein Darlehen zusammengefasst werden. Und dieses Darlehen wollten wir dann noch ein wenig aufstocken. Meine Frage ist nun, ob meine Eltern über die Aufstockung des Darlehens dann eine Mitteilung erhalten bzw. ob sie irgendwo mit unterschreiben müssen?

Morelle  06.07.2016, 20:24
@spatzi1973

Achso. Deine Eltern werden dahingehend informiert, bzw. müssen zustimmen, dass sie aus dem alten Darlehensvertrag 'raus sind und du in die bestehenden Verträge einsteigst.

Für alles was danach passiert besteht für die Bank keine Veranlassung, deine Eltern zu informieren oder gar eine Zustimmung einzuholen. Ganz im Gegenteil, wenn sie es dennoch tun verstoßen sie gegen das Bankgeheimnis, und davor haben die Banken Angst wie der Teufel vor dem Weihwasser.

Die Frage ist unklar. Ein Grundbuchausdruck wird nicht automatisch erteilt, sondern nur, wenn es beantragt wird. Und da macht es natürlich Sinn, wenn du das als Erwerber tust.

Spatzi:

Beide Vertragspartner erhalten vom Grundbuchamt die Benachrichtigung über die Eigentunmsumschreibung.

Empfehlung:

Du solltest nach Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt einen beglaubigten Grundbuchauszug (Kosten ca. 20 €) anfordern, aus dem du den vollständigen Beschrieb des Grundstücks mit Rechten und Belastungen ersehen und überprüfen kannst. Sicher ist sicher.

spatzi1973 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 11:28

Vielen Dank für die Antwort. D. h. man bekommt nicht automatisch einen Grundbuchauszug? Wie ist das mit neuen Belastungen auf dem Haus. Würden meine Eltern darüber auch eine Benachrichtigung erhalten, oder erhalten sie nur eine Benachrichtigung über die reine Eigentumsumschreibung?

Gustavolo  05.07.2016, 11:49
@spatzi1973

Spatzi:

Automatisch ohne Antrag wird ein Grundbuchhauszug nicht erteilt, lediglich eine Benachrichrichtigung über die Änderung, in deinem Fall die Änderung des Eigentümers.

Nach Eigentumsumschreibung bekommt nur der Antragsteller, also du als neue Eigentümerin, den beantragten Grunduchauszug. Die Voreigentümer, deine Eltern, werden hiervon nicht benachrichtigt.