Sollten Eltern ab gewissem Alter das Haus überschreiben auf ein Kind, das in einer Wohnung darin wohnt?

5 Antworten

Also aus der Erfahrung in meinem Bekanntenkreis machen dies ziemlich viele.

Nur jeder Eigentümer (= Eltern) geht es auf eine andere Weise an.

Sofern du das Haus übernehmen willst, ist mir persönlich am sympathischsten die Variante: Alle an einen Tisch, Eltern: wir würden gerne das Haus Kind1 mit einem Wohnrecht für uns übertragen, wir wollen aber das Kind2 sich nicht benachteiligt fühlt. Wir halten uns raus, Kinder seht zu, dass ihr euch einig werdet.

Bedeutet Kind 1 bezahlt Kind 2 mit einem Wert x aus, Kind 2 verzichtet hierfür auf sein Pflichtteil am Haus.

Bei der Konstellation gehe ich davon aus, dass beide Kinder gemeinsame Erben oder Schlusserben werden.

Der Vorteil: sofern die Eltern noch 10 Jahre leben und später auf Sozialleistungen angewiesen sind, zählt das Haus nicht mehr zum verwertbarem Vermögen. Über das Haus brauchst du mit Kind2 im Erbfall nicht mehr streiten.

Der Nachteil, da du in dem Haus wohnst, die Eltern ein Wohnrecht haben und mit zunehmendem Alter und vielleicht beginnender Demenz sonderbar oder streitlustiger werden- du hast ein Haus mit Wohnrecht, was sich nur schwer verkaufen lässt.

Die ältere Generation macht das nicht. Sie horten Vermögen und Geldwerte bis zum Tode und wollen nichts zuvor übertragen. Was ich unsinnig finde, denn warum sollten die Kinder Erbschaftssteuer bezahlen wenn es sich um ein großes Vermögen handelt das die Freigrenze übersteigt. Nämlich dann sollte man schon viel vorher darüber nach denken Vermögen und Immobilien auf die Kinder zu übertragen. Jede 10 Jahre hat man dazu 400.000€ pro Kind frei.

Nachteile gibt es keine, wenn man sich ein Wohnrecht bei der Immobilie mit eintragen läßt, daß einem nicht das Kind raus werfen kann, nur weil es nun die Immobilie hat und meint sie verkaufen zu wollen. Da kann man die Verträge so gestallten, daß vor dem Tode nichts passieren kann. .

Persönlich bin ich 53 Jahre alt und habe schon angefangen Vermögen auf meine Kinder zu übertragen, denn was soll ich dann mal mit 80 mit 1 Mio € oder 2 Mio € an Vermögen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das betrifft das Erbrecht und Schenkungsrecht.

Deine Eltern können Dir das Haus "schenken" per Schenkungsvertrag. Nach 10 Jahren oder so musst Du dann im Falle das die Eltern sonst gestorben/vererbt hätten, keine Erbschaftssteuer zahlen.

Wenn Du aber noch ein Geschwister hast, ist das weniger einfach. Ihr steht 50% zu. Das kannst Du auch nicht einfach umgehen.

Deine Eltern können Dir das Haus davon unabhängig per Schenkung überlassen und in den Vertrag schreiben, dass sie A) auf Lebenszeit wohnrecht im Haus haben und B), dass gem. Erbrecht auch 50% des Hauses Deinem Geschwister zusteht. Das wiederum könne das Geschwister dann auch so per Unterschrift bestätigen (also falls sie/er einverstanden ist)

TraderJoe9 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 16:27

Aber laut meinen Eltern bekommt meine Schwester nur den Pflichtteil und nicht 50%

DocFloppy  16.03.2021, 16:43
@TraderJoe9

wenn die das darauf einschränken wollen, dann halt den Pflichtanteil. Aber der Rest gilt grundsätzlich weiterhin.

Das entscheiden nun mal die Eltern und nicht die Kinder. Wo steht denn geschrieben, dass ich meinen Kindern alles vererben muss ? Wenn meine Kinder ihr Leben selber im Griff haben, dann natürlich schon. Dann sollte auch alles in der Familie bleiben.

Mit dem Übertragen sollte man aber auch nicht erst mit 60 oder gar später anfangen. Wie schon geschrieben, es gibt Freibeträge die man auch ausnutzen sollte.

Nö ...

Kinder können sich alles selbst erarbeiten.

TraderJoe9 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 16:28

Wir wollen nur nicht dass der Staat was abziehen kann und dann ins Hartz IV System fließen lässt

beangato  16.03.2021, 16:31
@TraderJoe9

Dann lasst Euch bei einem Anwalt beraten.

TraderJoe9 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 16:31
@beangato

Ein Anwalt gehört in den Wald

toylex  16.03.2021, 16:36
@TraderJoe9

Wenn das deine Meinung ist, dann sollte man dir auch nur den Pflichtteil geben.