Mein Vater hat Lebenslanges Wohnrecht

3 Antworten

Grundsätzlich ist es so, dass ein lebenslanges Wohnrecht nicht übertragbar ist. Dies stellt in der Regel einen Vertragsbestandteil dar. Sollte Dein Vater irgendwann sterben, muss seine Lebensgefährtin das Haus räumen. Hierzu ist ihr dann eine angemessene Frist zu setzen (ggf. 3 Monate). Gleiches gilt auch für den Fall das diese heiraten. Der Vertrag mit dem lebenslangen Wohnrecht wurde nur zwischen Dir und Deinem Vater geschlossen. Dieser kann nicht vererbt werden.

Grunsätzlich stellt nämlich ein eingetragenes Wohnungsrecht eine beschränkt persönliche Diensbarkeit, die mit dem Tod des Berechtigten erlischt und nicht vererbbar ist. Da ich jedoch die genaueren Umstände bei Dir nicht kenne kann ich zu einem ggf. Sonderfall der eintreten könnte nichts sagen.

ragams 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 19:05

Hallo vielen Dank für die Info :-)

Das Haus ist ja nun deines, also kann die Lebensgefährtin (auch wenn sie später Ehefrau werden sollte) keine Rechte anmelden. Das lebenslange Wohnrecht gilt nur für deinen Vater. du könntest also, im Falle er verstirbt, von der Lebensgefährtin Miete verlangen.

ragams 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 19:07

Hallo vielen Dank für die Info :-)

Das Wohnrecht ist personengebunden und geht nicht auf Lebensgefährten/Ehepartner über.

ragams 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 19:08

Hallo vielen Dank für die Info :-)