Lebenslagens Wohnrecht für die neue Lebensgefährtin des Vaters
Hallo, vor drei Jahren ist meine Mutter gestorben. Testamentarisch hatten sich meine Eltern als gegenseitige Alleinerben eingesetzt. Seit rund einem Jahr hat mein Vater (76) eine neue Lebensgefährtin im gleichen Alter, was uns alle sehr freut. Er hat mir nun angekündigt, dass sie in sein Haus einziehen möchte und er ihr außerdem ein lebenslanges Wohnrecht einräumen möchte. Das finde ich auch ok, denn sie sollte abgesichert sein.
Nun meine Fragen: Muss ein solches Wohnrecht grundsätzlich beim Notar hinterlegt werden?
Wie verhält es sich mit sämtlichen Nebenkosten und Instandhaltungskosten des Hauses, wenn mein Vater stirb und seine Lebensgefährtin Gebrauch von dem Wohnrecht machen sollte? Sie wird, aufgrund ihrer schlechten finanziellen Situation hierfür nicht aufkommen können. Müssen mein Bruder und ich diese Kosten tragen?
Wie können wir am sinnvollsten vorgehen, ohne dass es irgendwann zu einer unangenehmen Streitsituation kommt?
Besten Dank für helfende Hinweise!
4 Antworten
muss durch notar im grundbuch eingetragen sein sonst hat sie keinen anspruch
es muss nicht nur beim notar hinterlegt werden, es muss ins grundbuch eingetragen werden
ihr müsst es instand halten, sie wohnt da einfach
ich würde es ihr nicht geben
das haus wird dadurch unverkäuflich
meine mutter ist auch witwe und hat nen freund, wenn die ihm wohnrecht geben würde, würden wir sie entmündigen lassen^^
omg
nein, ihr dürft nicht mitreden und nein, ausschlagen ist nicht gut
sie wird ja wohl nicht wohnrecht fürs ganze haus bekommen
außerdem lebt sie auch nicht ewig, es ist schon verkäuflich, nur sinkt halt der preis
und es ist schwieriger
Herzlichen Dank!
Wenn sie zusammenziehen, könnten sie auch heiraten, dann bekäme die Frau nach dem Tode Eures Vaters eine kleine Rente.
Das ist gar kein Ausnehmen des Staates, einem Freund von mir, zieht man Geld von seiner Rente ab, obwohl seine Partnerin schon lange verstorben ist.
ja, genau, heiraten auch noch, dann ist sie auch noch erbberechtigt
gegen erbverzicht kann man ja, wenn man es erwachsen handhabt
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!
Noch zwei Fragen, haben mein Bruder und ich bei einer notariellen Beurkundung und Grundbucheintragung jetzt überhaupt schon ein Mitspracherecht?
Falls nein, wäre es dann sogar besser, im Sterbefall meines Vaters das Erbe ggf. nicht anzutreten, sofern die Lebensgefährtin im Haus wohnen bleiben möchte und wir das Haus nicht in Stand halten wollen/können? Das Haus wäre ja auch schwer verkäuflich mit lebenslangem Wohnrecht.
Nochmals vielen Dank!!
Beste Grüße
Herzlichen Dank für die Antwort!
Noch zwei Fragen, haben mein Bruder und ich bei einer notariellen Beurkundung und Grundbucheintragung jetzt überhaupt schon ein Mitspracherecht?
Falls nein, wäre es dann sogar besser, im Sterbefall meines Vaters das Erbe ggf. nicht anzutreten, sofern die Lebensgefährtin im Haus wohnen bleiben möchte und wir das Haus nicht in Stand halten wollen/können? Das Haus wäre ja auch schwer verkäuflich mit lebenslangem Wohnrecht.
Nochmals vielen Dank!!
Beste Grüße