Lebenslagens Wohnrecht für die neue Lebensgefährtin des Vaters

4 Antworten

muss durch notar im grundbuch eingetragen sein sonst hat sie keinen anspruch

es muss nicht nur beim notar hinterlegt werden, es muss ins grundbuch eingetragen werden

ihr müsst es instand halten, sie wohnt da einfach

ich würde es ihr nicht geben

das haus wird dadurch unverkäuflich

meine mutter ist auch witwe und hat nen freund, wenn die ihm wohnrecht geben würde, würden wir sie entmündigen lassen^^

Christinaxyz 
Beitragsersteller
 16.03.2015, 16:31

Herzlichen Dank für die Antwort!

Noch zwei Fragen, haben mein Bruder und ich bei einer notariellen Beurkundung und Grundbucheintragung jetzt überhaupt schon ein Mitspracherecht?

Falls nein, wäre es dann sogar besser, im Sterbefall meines Vaters das Erbe ggf. nicht anzutreten, sofern die Lebensgefährtin im Haus wohnen bleiben möchte und wir das Haus nicht in Stand halten wollen/können? Das Haus wäre ja auch schwer verkäuflich mit lebenslangem Wohnrecht.

Nochmals vielen Dank!!

Beste Grüße

HansKutscher  16.03.2015, 17:34
@Christinaxyz

omg

nein, ihr dürft nicht mitreden und nein, ausschlagen ist nicht gut

sie wird ja wohl nicht wohnrecht fürs ganze haus bekommen

außerdem lebt sie auch nicht ewig, es ist schon verkäuflich, nur sinkt halt der preis

und es ist schwieriger

Christinaxyz 
Beitragsersteller
 16.03.2015, 17:51
@HansKutscher

Herzlichen Dank!

Wenn sie zusammenziehen, könnten sie auch heiraten, dann bekäme die Frau nach dem Tode Eures Vaters eine kleine Rente.

Das ist gar kein Ausnehmen des Staates, einem Freund von mir, zieht man Geld von seiner Rente ab, obwohl seine Partnerin schon lange verstorben ist. 

HansKutscher  16.03.2015, 09:50

ja, genau, heiraten auch noch, dann ist sie auch noch erbberechtigt


gegen erbverzicht kann man ja, wenn man es erwachsen handhabt

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!

Noch zwei Fragen, haben mein Bruder und ich bei einer notariellen Beurkundung und Grundbucheintragung jetzt überhaupt schon ein Mitspracherecht?

Falls nein, wäre es dann sogar besser, im Sterbefall meines Vaters das Erbe ggf. nicht anzutreten, sofern die Lebensgefährtin im Haus wohnen bleiben möchte und wir das Haus nicht in Stand halten wollen/können? Das Haus wäre ja auch schwer verkäuflich mit lebenslangem Wohnrecht.

Nochmals vielen Dank!!

Beste Grüße