Mein Sohn geht zur Kita wie verhält sich jetzt mein Umgangsrecht?
Folgende Situation Mein sohn 1 jahr 3 Monate alt besucht seid Montag die Kita. Ist ja alles Wunderschön freu mich auch darüber das er ein Platz so schnell bekommen hat. Morgen gehe ich selbst mal zur Eingewöhnung mit um mir mal ein Bild machen zu können. Meine Frage ist da meine Ex mir wieder mal das Leben schwer machen will, darf ich nach der Eingewöhnung sprich in ca 3-4 wochen mein Umgangsrecht wahr nehmen auch wenn mein Kind in der Kita ist? Heißt ich will ihn für einen Vormittag in der Woche dann aus den Kindergarten herraus nehmen. Ich bin Berufstätig und Arbeite nur Nachmittags bis spät Abends heißt ich konnte bisher meine Umgänge mit mein Sohn immer nur Vormittags Tätigen bzw nur Nachmittags wenn ich unter der Woche mal ein Tag frei habe was aber sehr selten ist. Und laut Jugendamt stehen mir 2 Besuche unter der Woche zu, Wie Verhält sich das jetzt? Meine Ex sagt ich nehme ihn nicht raus das wäre mein Problem da ich Nachmittags arbeite. Wir haben aber das Geteilte Sorgerecht und ich will mein Sohn weiterhin sehen und Umgang mit ihm haben auch Vormittags wie er es gewohnt ist. Denn kindergarten schön und gut aber die Festigung und der Umgang mit dein eigenen Vater find ich Persönlich schon wichtiger. Einen Vormittag in der Woche würde ich gern weiterhin haben wollen. Den anderen Tag kann man ja am Wochenende machen je nach dem wie ich arbeiten muss.
Vil hat ja jemand eine Idee Vorschalg ist ähnlich in der Situation? Besten dank Vorraus.
5 Antworten
Da hast Du das Jugendamt wohl mißverstanden. Es stehen Dir keine 2 Besuche unter der Woche zu. Häufiger, kurzer Kontakt zum Kind fördert die Beziehung zu einem so kleinen Kind mehr als alle 14 Tage ein Wochenende.
Da hast Du also kein Recht drauf.
Für das Kind ist es nicht positiv zu sehen, dass es zweimal die Woche aus dem Kindergarten fernbleiben soll. Gerade bei so kleinen Kindern ist das ganz schlecht.
Der Vormittag sollte dann vorzugsweise am Montag oder am Freitag stattfinden, so entsteht ein besserer Rythmus. Es mitten in der Woche aus dem Kindergarten zu reißen verhindert eine gute Eingewöhnung in den Kindergarten.
Aber zur Einschulung solltest Du Dir etwas überlegt haben. Du kannst das Kind garantiert nicht einen Morgen aus der Schule holen.
Bei einer Gerichtsverhandlung würde der Richter (!!!) vermutlich genauso argumentieren. Während der Schulzeit ist ein Umgang auch nicht möglich.
Warum sagst Du nicht gleich, dass es einen richterlichen Beschluss gab?
Hallo Basko77,
deine Ex hat Recht, du hast tatsächlich Pech gehabt wenn du immer nur Nachmittags arbeitest oder abends, denn es ist nicht förderlich ein Kind nur sporadisch in den Kindergarten zu geben. Es schadet wenn eher wenn man es für einen tag aus der Gruppe heraus nimmt. Natürlich ist es wichtig das du eine Bindung zum Kind hälst, aber nicht mit Biegen und Brechen sondern so das es für alle Beteiligten machbar ist. Was arbeitest du denn das man es nur nachmittags und abends machen kann?
Du könntest auch 2 tage am Stück am Wochenende dein Kind nehmen...wäre das machbar? Das Jugendamt kann da gar nichts bestimmen, die können nur vermitteln und beraten. Du schreibst dir stehen 2 Besuche in der Woche zu...wer hat das bestimmt? Das JA kann so etwas nicht, das könnte nur ein Richter. Im Moment steht dir gar nichts zu, so lange du den Umgang nicht gerichtlich regeln lässt musst du dich mit der Mutter privat einigen...du kannst also nicht verlangen das sie das Kind für dich aus der Kita nimmt.
Hey Danke für die Antwort..was ich imer nicht verstehe ich suche einen Rat und will nicht alles übers Gericht laufen lassen mit zwang usw das schadet das kind glaub mehr als alles andere. Und ich kann mein kind jeder zeit raus holen aus der Kita..wer sagt das ich das nicht darf? Wir sind beide Sorgeberechtigt stehen beide in der Kita schriftlich drin zum Abholen zum Bringen des Kindes wenn was sein sollte werden beide Elternteile sofort informiert. Desweiteren spricht von der Cheffin der Kita nichts dagegen mein sohn 1-2 tage in der woche raus zu nehmen..nach der Eingewöhnungzeit! Is nur meine Ex die sich quer stellt der rest spricht für mich.
Mir geht es nur um einen Tag in der Woche da ich Beruflich nur Nachmittags und Abends arbeite ( Im Medezinischen Bereich und hab Vertraglich nur Spätschichten.) man kann sich es heute nicht mehr aussuchen und sollte froh sein wenn man ein job hat Geld wollen se alle haben aber mein Jungen darf ich ni sehen mit welchem Recht? Sicher kann könnte ich mein sohn am Wochenende 2 tage Besuchen bloß auf dauer macht das meine ex nicht mit wenn ich Sa So vormittags vor der Tür stehe und ich und meine ex haben auch noch bissl Privatleben.
Und mit die Besuche das JA hat es bei uns Festgelegt sogar schriftlich hab ich das hier da sich die Mutter koplett quer stellte und auch so beim JA bekannt ist unter Beobachtung steht..und wie gesagt ich hab kein bock mich wegen "lapalien" vor Gericht zu streiten zu warten bis ein Beschluss kommt bis dahin ist er in der Schule in diesem Staat hier. Und ich lass mich als Vater auch nicht unterdrücken ich stand noch vor der Geburt bzw seid der Schwangerschaft zu mein Kind war bei der Geburt live dabei usw wsw hab ein super verhältniss zu mein Sohn da ich von Anfang an mir den A... aufgerissen habe und ich mach das auch weiterhin.
...ja wenn du alles schon weisst wie du es machst, dann brauchst du ja keinen Rat mehr. Ich denke du suchst hier eher eine Bestätigung, die kann ich dir nicht geben.
Das Jugendamt kann nichts bestimmen. Wenn du und deine Ex glaubt das ihr euch daran halten müsst ist das euer Ding, dann macht es. Fakt ist das diese schriftliche Regelung keinen Pfifferling wert ist da sie rechtlich nicht relevant ist.
Wenn es dein Recht ist dein Kind einfach aus der Kita zu nehmen tageweise weil du Sorgeberechtigt bist, warum schreibst du dann hier und bittest um Rat weil deine Ex sich quer stellt? Dann hol ihn doch einfach, wo ist das Problem?
Hast du doch Bedenken? Die solltest du haben, denn deine Ex hat die alleinige Alltagsorge des Kindes und die Kita gehört dazu.
Es gibt ein Gesetz, wo die Mutter den Kontakt zum Vater fördern muß und nicht umgekehrt. Du solltest dich evtl. mal mit dem Jugendamt oder mit einem Anwalt für Familienrecht in Verbindung setzen. Laß nicht locker. Ein Kind braucht auch seinen Vater. Konflikte der Mutter mit dem Vater sollten nicht über die Kinder/oder das Kind ausgetragen werden. Haben ein ähnliches Problem bei meinem Sohn, auch mit der Ex-Frau.
Ja seh ich auch so heißt ja nicht umsonst Umgangsrecht! Meine sie kommt mit den Argumenten "Sie muss den Platz bezahlen" was zahlt sie denn bei Hartz 4 ein kleinen mini Anteil und dieses Ich find ich furchtbar bei ihr! Sie sitz den ganzen Tach zu Hause mit ihren neuen Freund und spielen einen auf " Heile Familie" und ich als Vater kann mein sohn nicht sehen wegen Kita da platzt mir die Hutschnur bei aller "Freundschaft" Denn werd ich mich mal wieder an das JA wenden danke für die Antwort..
Kita ist absolut zweitrangig. Den Platz hat dein Kind. Die Kita freut sich über aktive Väter und wird entgegenkommend sein. Dies gilt besonders, wenn das Jugendamt auf Deiner Seite ist. Die Kita ist temporär, die Beziehung zum Vater lebenslang.
Im Zweifel wird ein Gericht prüfen müsssen, was dem Kind nutzt! Bis dahin sollte man glücklich über einen Kitaplatz sein.
ach bei uns im Osten ist das kein Problem mit die Kita plätze das geht ziemlich schnell und unkompliziert auf dem Lande..
Hallo also erstens Stehen mir 2 Besuche in der Woche zu hab das sogar schwarz auf weiß hier liegen und sogar 2 mal im Monat eine Übernachtung..dann wird erneut geprüft. Und da bist sehr falsch Informiert da ich ein Recht drauf habe war heute beim Jugendamt. und darf mein Sohn nach der Eingewöhnung weiterhin sehen einmal die Woche aus der Kita rausholen..;)
und schule da hab ich noch 5 jahre Zeit bis dahin lebt er vill schon bei mir wer weiß wer weiß..;)
Vielen dank an allen Beteiligten für die Antworten.