Vater will mir als Mutter das Sorgerecht entziehen - wann ist das möglich?
Guten Tag liebe Community,
Vor 9 Monaten habe ich mich vom Vater meines Kindes getrennt und das Kind lebte von dortan bei ihm (arbeitstechnische Gründe). Unterhalt hat er von mir bis Januar bekommen, zu einer Summe auf die wir uns beide geeinigt haben. Da dann aber der Job weniger Geld abgeworfen hat, meinte ich, er möchte sich doch bitte vom Jugendamt beraten lassen, welche Summe bei meinem aktuellen Gehalt angemessen ist. Ich selbst habe mich dort versucht zu informieren, jedoch meinte die Dame ich solle einfach die Zahlung komplett einstellen, so hat der Vater ein Recht auf Unterhaltsvorschuss und somit auf eine offizielle Berechnung des Unterhaltes. Ich also die Zahlungen eingestellt. Unser Kind (3,5 Jahre) lebte seit der Trennung, wie gesagt, bei ihm und hatte so die Möglichkeit zur Kota gebracht und abgeholt zu werden - durch den Vater und seinem zeitlich geregeltem Job (ich war in der Gastronomie). Das hat auch alles soweit funktioniert. Ich hatte den Sohn, wenn ich frei hatte - also regelmäßig. Jetzt - Vater ist mit Sohn umgezogen, Kind geht in eine neue Kita. Da ich den kleinen nun nicht mehr zu Fuß oder mit den öffentlichen VM's erreiche, bin ich gezwungen auf den Papa oder meinen Freund zu setzen, wenn es ums abholen oder bringen geht. Mein Freund arbeitet jedoch auch in der Gastronomie und der Papa stellt sich einfach stur. Somit wird es mir manchmal verweigert, meine Wochenenden mit meinem Sohn zu verbringen. Teilweise kommen andere Sachen dazwischen, wie Krankheit, Eingewöhnung in die Kita, Auto kaputt etc... das nutzt der Papa nun aus und sagt, ich schiebe das Kind ab, interessiere mich nicht für ihn und dass ich ihn den Unterhalt entziehe, ist für ihn gefundenes Fressen. Dass ich das nur mache, damit er das Berechnen lassen kann usw versteht er scheinbar nicht - ich bin in allen Punkten die Böse. Jetzt kam er auf den Trichter, mir das Kind gänzlich entziehen zu wollen. Was muss passieren, dass er damit durchkommt?
PS: ich war gewollt, unseren Sohn zur Schulzeit bei mir leben zu lassen, wenn Junior das möchte. Wird mir schon von vornerein verweigert. PPS : erst zur Schulzeit, weil die neue Kita ihm sehr gut tut und ich ihn nicht schon wieder rausreißen will
Mittlerweile fühle ich mich sehr schlecht und bereue meine Entscheidung, damals auf Biegen und Brechen ausgezogen zu sein. Meine Absichten galten immer dem Kind, der beide Elterteil UND sein Umfeld, sprich Kita, Zuhause und Freunde behalten sollte. Manche Mütter werden meine Entscheidungen sicher nicht verstehen und mich verurteilen, davon bitte ich Abstand zu nehmen. Ich frage hier um rechtliche Erfahrung und Rat, nicht um Urteile meiner Person gegenüber. Dank an jede hilfreiche Antwort!
7 Antworten
ich verstehe nicht warum der Unterhalt nur berechnet werden kann wenn du nicht mehr zahlst??? Das halte ich für Unsinn. Ansonsten musst du schon eine Gefährdung für das Kind darstellen und Entscheidungen verweigern damit das Sorgerecht entzogen werden kann. So einfach ist das nicht und da macht kein Richter mit. Du solltest aber dringend wieder Unterhalt zahlen.
der vater hat auch so einen recht auf unterhaltsvorschuss, wenn du zu wenig zahlst. du hast die pflicht zu zahlen, solange dein einkommen über 1080 euro liegt ist das unterhaltsrelevant. liegst du unter dem selbstbehalt? wenn nicht, verstehe ich die aussage nicht, du sollst die zahlungen einstellen. der vater sollte hier eine klare berechnung deiner unterlagen verlangen und wenn du über selbstbehalt liegst auf zahlung bestehen.
Hier geht es um was sehr Wichtiges. Da würde ich mir vermutlich Rat beim Anwalt holen. Wenn du kanpp bei Kasse bist, ich glaube eine reine Beratung ist bezahlbar. Er kann dir dann auch gleich sagen, wie es weiter geht und ob du dabei Prozesskosten-Hilfe bekommst.
Das Thema ist sehr sensibel und man kann viel falsch machen.
Er kann dir schon mal garnix entziehen...das kann höchstens das Familiengericht. Und das auch nur, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Die Einstellung des Unterhaltes solltest du schnell rückgängig machen...denn du musst das auch alles rückwirkend zurückzahlen.
Umso länger du dir da Zeit lässt, umso größer wird natürlich die Summe.
Mach dich mal über die Düsseldorfer Tabelle schlau, vielleicht hilft dir das weiter.
Alles Gute!
solange kein titel besteht, wird auch nix für die vergangenheit gefordert.
Der Mann kann dir das Sorgerecht nicht "entziehen lassen".
- Einem Elternteil könnte das Sorgerecht nur dann durch ein Urteil des Familiengerichts entzogen werden, wenn er/sie dem Wohl des Kindes schadet (es z.B. nachweislich misshandelt hat o.ä.....).
Du hast das Umgangsrecht mit eurem Kind - auch das kann und darf der Vater dir nicht verweigern. Allerdings bist du auch allein verantwortlich für die Abholung und den Rücktransport des Kindes.
- Der Kindsvater könnte deinem Partner die "Aushändigung" des Kindes theoretisch verweigern, müsste aber akzeptieren, wenn der Partner das Kind allein zu ihm zurück bringt.....
Das Jugendamt berechnet den Unterhalt, wenn der betreuende Elternteil eine "Beistandschaft" für das Kind eingerichtet hat - wozu er/sie allerdings nicht verpflichtet ist.
- Dem "Berechnungswunsch" des "barunterhaltspflichtigen" Elternteils kommt das JA in der regel nicht entgegen.
- Solange der Kindsvater allerdings keinen "Titel" gegen dich ausstellen lassen hat - z.B. durch das Jugendamt - kann er auch keinen konkreten Betrag von dir einfordern.... - und auch nichts "nachfordern" oder nachträglich titulieren lassen....
Zahlst du nachweislich keinen Unterhalt, könnte der Kindsvater ggf. "Unterhaltsvorschuss" für das Kind beantragen.
- In diesem Zusammenhang könnte dann eine Feststellung deines Einkommens veranlasst werden und ggf. ein Titel gegen dich erstellt werden....
Dein Ex hat da keinerlei Möglichkeiten.
Um die gemeinsame Sorge zu verlieren, mußt Du das Kind schon mißhanden oder mißbrauchen.
Das Leben schwermachen kann er Dir aber auch bei gemeinsamen Sorgerecht.
Den Unterhalt einfach einzustellen - das hat Dir das Jugendamt empfohlen? Das war ja mal eine Schnapsidee.
Der Mitarbeiter hätte Dir sagen können, dass der Vater eine kostenfreie Beistandschaft einrichten kann und die berechnen dann den Unterhalt.
Mir hat man beim JA gesagt, die Zahlung soll eingestellt werden weil der Vater dann ein Recht auf den Unterhaltsvorschuss und eine Berechnung des tatsächlichen Unterhaltes hätte. Ich hab keine Ahnung von der Materie und hab dem mal so geglaubt. ...