Wer muss gemeinsames Kind bringen Schule/Kindergarten?
Hallo zusammen, Ich lebe nun seid einiger Zeit von meiner Ex-Freundin getrennt, wir haben einen gemeinsamen Sohn. Nun hat sie eine Ausbildung begonnen für die sie los muss bevor der Kindergarten überhaupt öffnet da sie mit Bus & Bahn zur Schule muss. Sie wusste das alles vorher, hat die Ausbildung aber dennoch begonnen. Nun haben wir regelmäßig Streit da sie mich in die "Verantwortung" ruft ihn in den Kindergarten zu bringen, auch wenn mir das grade nicht "passt" argumentiert sie das er ja unser gemeinsames Kind ist und wir geteiltes Sorgerecht haben. Ich habe da grundsätzlich kein Problem damit, bin ja auch froh um die Zeit mit ihm aber ich wollte einfach mal nachfragen ob und wenn ja wie das rechtlich geregelt ist? Wir haben geteiltes Sorgerecht aber er wohnt bei ihr, ist alle 2 Wochenenden und meist unter der Woche noch einen nachmittag bei mir.
14 Antworten
Bevor man eine Ausbildung/Arbeit beginnt, muss geklärt werden, wer das Kind zum KIndergarten bringt., das ist selbstverständlich.
Die Mutter kann nicht einfach mit den Tatsachen kommen, "Mach mal, ich kann nicht", wenn es vorher anders gelaufen ist und nicht anders abgesprochen war.
Du als Vater musst dich ja auch erst mit deiner neuen Situation arrangieren. Klar ist, dass du mit geteiltem Sorgerecht natürlich auchin der Pflicht bist, dasselbe für deinen Sohn zu tun, wie die Mutter.
Aber die Zeit muss dir gelassen werden, damit du die Vorkehrungen dafür treffen kannst.
Er ist in keiner Pflicht. Das Kind lebt bei der Mutter, sie bestimmt den Alltag und muß dafür sorgen, dass das Kind untergebracht ist.
Es kann allerdings in der Tat ein Unterhaltsanspruch der Mutter entstehen, wenn dem Vater helfen möglich wäre, er aber keine Lust hat.
nein er ist nicht in der pflicht, nur weil er gsr hat. du überbewertest gsr vollkommen
Hallo,
also eigentlich ist der Elternteil für das Bringe & Holen zuständig, bei dem das Kind lebt. Dies Regelt in der Regel schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Man kann natürlich auch eine andere Regelung treffen. Schließlich geht es hier ja um deinen Sohn. Nichts ist wichtiger auf dieser Welt als einen Super Kontakt zum getrennt lebenden Kind zu haben.
Findet einfach klare Regeln, an die sich alle Halten.
Bitte kein Hin und Her. Und Bitte Regelt dies ohne Euren Sohn, wenn Kinder zuviel vom Streit der eigenen Eltern mitbekommen ist dies nicht gut.
Wenn er bei ihr wohnt, ist das ihr Problem, wie das Kind zum Kindergarten kommt.
Es wäre allerdings klüger von Dir, da tatsächlich helfend einzugreifen, da evtl. die Mutter Unterhaltsansprüche gegen Dich geltend machen kann, wenn sie wegen des Kindes keine Ausbildung machen kann.
Sicher nicht zur Hälfte, wenn Mutti eine Ausbildungsentschädigung bekommt. Da wird schon der größere Teil der Rechnung beim genervten Erzeuger landen.
Die Mutti kann aber für ihren Anteil beim Jugendamt einen Antrag stellen.
in die kita bringen und abholen ist sache der kindesmutter als betreuender elternteil. wenn sie das zeitlich nicht bewerkstelligen kann, dan muss sie ihre arbeitszeiten ändern oder eine tagesmutter finden, die das kind vor der kitaöffnungszeit übernimmt.
zweite möglichkeit wäre, dass kind lebt ab dato bei dir und geht zu den umgangswochenenden zu mutti. km zahlt unterhalt an dich und du nimmst dir die zeit kind in die kita zu bringen und abzuholen. deine pflicht als umgangselternteil ist das nicht und hat auch nix mit dem gsr zu tun.
wo genau ist jetzt das problem? als deine ex mutter geworden ist, bist du auch vater geworden. egal ob ihr nun zusammen seid oder nicht. wenn ihr noch zusammen leben würdet, würdest du dich ja auch um den kleinen kümmern wenn sie früh aus dem haus muss.
nebenbei: er ist jedes 2. wochenende und einen nachmittag bei dir? das wären rund 60h in 2 Wochen (wenn man grosszügig rechnet). zwei Wochen haben aber 336 stunden wovon du nur mickrige 60h für dein Kind da bist. merkst du gerade wer hier wen ausnutzt?
Sie könnte auch eine Tagesmutter organisieren, die das Kind in den Kindergarten bringt.
Die Kosten trägst dann zur Hälfte Du.