Was ist die Konsequenz wegen der nicht Einhaltung des UmgangsrechtBeschlusses vom Gericht
Ich lebe seit halbes Jahr getennt mit meinm EX-Man. Wir haben einen dreijährigen Sohn. Ende Juni hat das Familiengericht einen Beschluss über das Sorgerecht und das Umgangsrecht gemacht. Das Kind lebt bei mir. Wir teilen das Sorgercht.Der Vater hat das Umgangsrecht. Zu dem Umgang wurden genau Termine festgelegt. Aber kommt der VATER entweder gar nicht zu dem Termin oder viel zu später. er hat mir im MAil auch dies bestätigt, dass er nicht nach der gerichtlichen Regelung das Kind abgeholt hat. Er macht das nicht nach den Terminen auf dem Beschluss. Was kann ich dagegen machen? kann ich sein Sorgerecht entziehen? KAnn ich mich dies bei dem Familiengericht beschwerde einreichen?
14 Antworten
wenn der Vater sich nicht an die Vereinbarungen hält und damit Desinteresse am Kind zeigt und das nicht dem Wohl des Kindes entspricht, kannst Du ihm das Sorgerecht ganz entziehen. Sprich mit dem Jugendamt oder auch mit Deinem Anwalt. Erkläre die Situation, denn die sieht für den Vater nicht gut aus. Falls ihr auch nicht gut kommunizieren könnt, ist das auch ein ausschlaggebener Punkt, wenn der Vater nicht wirklich mit Dir Dinge besprechen möchte und lieber seinen eigenen Willen (und nicht das Besprochene) durchsetzten möchte. Kenne einen ganz ähnlichen Fall, der gerade läuft. Viel Glück.
Na dann heul vor Lachen weiter :) Das wurde vom Jugendamt UND einem Anwalt bestätigt. Mach Dich erst mal selbst schlau, bevor Du hier so einen Mist schreibst. Viel Spass beim Totlachen, dann ist wenigestens Ruhe ! :)
Dein Ex-Mann hat das RECHT, sein Kind zu den angegebenen Terminen zu sehen, aber nicht die Pflicht. Er macht sich meines Erachtens nicht strafbar, wenn er die Termine nicht einhält. Zumindest wäre mir das neu, ich sage gerade nur wie ich das sehe.
Umgekehrt bist du nicht verpflichtet, ihn diese verpassten Termine nachholen zu lassen.
Und nein, ich finde sein Verhalten nicht gut. Es ist dem Wohl des Kindes sogar abträglich und ich denke, durch sein Nichtinteresse bezeugt er in gewisser Weise, dass er am Sorgerecht ebenfalls kein Interesse hat - also ja, versuch es und wende dich ans Familiengericht.
Das ist nicht ganz richtig. Der Vater hat das Recht, aber auch die Pflicht, den Forderungen/Vereinbarungen entgegen zu wirken. Wenn er sich daran nicht hält und das ja auch dem Kind schadet, da er den Vater vermisst oder evtl. der Vater fremd ist, weil er sich nicht regelmässig blicken lässt, kann das Umgangsrecht sowie evtl. auch das Sorgerecht entzogen werden.
Siehst du - man lernt nie aus. Danke :)
sorry das ist absolut unausgegorner blödsinn. nur weil vater das umgangsrecht nicht wahrnimmt, wird ihm das sorgerecht nicht entzogen. das stimmt nicht. es gibt auch überhaupt keinen grund dafür. er kann trotzdem das sorgerecht ausüben wenn er das kind nicht sieht.
du kannst ihn nicht zwingen - er muß nicht zu den genannten Terminen kommen, auch wenn das natürlich sehr schade ist, auch für euer Kind. Aber frage dich mal selber ob es einen Sinn macht, ihm das Sorgerecht zu entziehen oder Beschwerde einzureichen. Ich würde es nicht tun, sondern zum Wohl des Kindes darauf hoffen, das sich sein Verhalten ändern wird. Ändert sich sein Verhalten jedoch nicht und euer Kind wird älter, dann bekommt er seine "Strafe" irgendwann...denn euer Kind wird dann selber das hin und her nicht mehr mitmachen und ihm die Meinung sagen.
leider kannst Du da sehr wenig tun!!!
Alle weiteren Prozesse bei Gericht kosten nur Geld und führen zu gar nichts!
Kein Mensch dieser Welt kann den Vater zwingen, seiner emotionalen Verpflichtung nachzukommen.
Schade für Euren Sohn! Bemühe Dich einfach weiter, vieleicht einen freundschaftlichen Kontakt aufzubauen. Wenn das nicht gelingt, kostet alles weitere nur Nerven und Geld...alles Gute
Tja, da sind die Rechte leider etwas ungleich verteilt. Bei einer Vorgabe des Gerichts, wie das Umgangsrecht geregelt wird, geht es vor allem darum, daß der Vater das Recht hat, während der festgelegten Zeiten Umgang mit dem Kind zu haben. Wenn er diese Zeiten nicht wahrnimmt, dann hat es für ihn deutlich weniger Konsequenzen als für die Mutter, die ihm ggf. dann das Kind vorenthält. Für einen Entzug des Sorgerechts reicht sein Verhalten garantiert nicht aus. So lange er den Kontakt mit dem Kind nicht völlig ablehnt, wird da nix zu machen sein, außer es zu erdulden.
lol sorry aber bei so einem unausgegorenen blödsinn stehen mir vor lachen gerade tränen in den augen. nur weil der vater angeblich desinteresse zeigt, gibt das überhaupt keinem grund ihm in irgendeiner form das sorgerecht zu entziehen. anwalt als auch jugendamt sagen genau dasslebe. für den vater siehts deshalb nicht schlecht aus. sorry deine antwort ist absoluter schwachsinn.