Mein Privatparkplatz ist ständig besetzt. Darf ich den Falschparker zuparken?
Ich habe für mein Büro einen Kundenparkplatz und einen Privatparkplatz für mich in der Tiefgarage. Wenn ich morgens ins Büro komme, ist meistens der Kundenparkplatz von Anwohnern belegt. Oft parkt auch tagsüber jemand dort. Alles Reden und "Untersagen" bringt nichts, da wird sich höchstens eine Woche dran gehalten. Manchmal ist auch mein Tiefgaragenplatz belegt und dann habe ich ein Problem, denn man kann ich der Umgebung nirgends kostenfrei parken. Nun meine Frage: Da ich jeden Monat viiiel Geld für die Parkplätze zahle, würde ich gern wissen, ob ich den Falschparker zuparken darf? Da ich während der Arbeit schlecht mein Auto wegfahren kann falls derjenige dann raus muss, möchte ich wissen, ob ich dann sagen kann, ich fahre es in der Mittagspause bzw. nach Feierabend weg. Ich weiß, dass es echt bös ist, aber langsam verzweifel ich hier. Und derjenige hat ja auch wirklich nicht auf meine Kosten da zu parken.
17 Antworten
Eigentlich soll man Tote ja ruhen lassen .. ich weiß. War nur grad selbst mit einem ähnlichen Problem beschäftigt.
Wenn du einen bestimmten Parkplatz gemietet hast, könntest du mit vielen lokalen Abschleppunternehmen auch einen Vertrag schließen. Die meisten bieten sogar die Möglichkeit, den Anspruch für die Kosten an sie abzutreten. Bedeutet, das Abschleppunternehmen holt sich die Kosten gleich vom Verursacher (so als wenn die Polizie den Auto hat abschleppen lassen und du an der Verwahrstelle auch erst löhnen musst, bevor es herausgegeben wird). Der Vertrag muss allerdings genau regeln, wie zu verfahren ist. Es kann bspw. sogar eine Art regelmäßige Kontrolle vereinbart werden, was sich wohl eher nur für privat genutzte Parkflächen anbietet (nicht, dass die einen Kunden auf den Haken nehmen)
Hi ! Es wurde eigentlich schon alles gesagt. Nur nicht das wenn du ihn zuparkst es NÖTIGUNG ist und du von ihm belangt werden kannst. Bitte lieber den Vermieter darum das er Parkklappbügel anbringt denn er hat dir den Parkplatz verkauft und "muß" auch dafür sorgen das er dir zur Verfügung steht. Gruß Axel
Der Parkklappbügel macht bei Kundenparklätzen ja richtig Sinn!!!!!! (Ironie)
Also zuparken: eindeutig nein! Abschleppen: eindeutig ja! Aber nur, wenn der Parkplatz eindeutig als Privatparkplatz gekennzeichnet ist!
doch! Es gibt auch Abschleppwagen die in Tiefgaragen fahren können.
Danke, wusste ich nicht!
generell kann du jeden, der unrechtmäßig dort parkt, abschleppen lassen
Abschleppwagen passt leider nicht durch. Deswegen dachte ich ans Zuparken.
ja klar...das kannste natürlich auch machen...so lange du keinen Dritten dadurch behinderst
NEIN! NEGATIV!
Bloß nicht zu parken! Das ist Nötigung und illegal! Dann kann er dich abschleppen lassen und du zahlst saftig. Ich hab das selbe Problem:
Lösungen: http://www.parkplatzdieb.de/ oder Parkkralle (kannst du Abnehmegebür verlangen, wenn du auch ein entsprechendes Schild anbringst, was die Leute warnt! oder Abschleppen (teuer) wenn er nicht zahlt musst du einklagen
halo himmel danke für die seite parkplatzdieb ,, hat mir geholfen
Abschleppdienst kommt hier leider nicht in die Einfahrt. D.h. für mich, ich zahle meinen Parkplatz, andere parken da den lieben langen Tag und ich kann schauen, wo ich mein Auto hinstelle. Echt heftig. Danke!