Parken in der Privatstraße für mieter verbieten. rechtlichelage für vermieter?
Hallo Ein teil einer Privatstraße gehört zu meinem Grundstück die Straße ist Öffentlich zugànglich... Mein Haus befindet sich an der 4 Position und nach mir folgen 3 weitere Häuser... Jetzt zu meiner frage : ein Mieter/in hat mir für mein Zweitwagen den Parkplatz vor dem haus genommen jetzt bin ich gezwungen auserhalb zu parken jeden tag...Ich habe diesen Parkplatz (noch) nicht beschildert und weder noch im Mietvertrag stehen das dem mieter ein Parkplatz in d er Privatstraße zusteht
Ich würde gerne den o. die Mieter/in das Parken auf meinem Grundstück in der Privatstraße komplett untersagen da er/sie dann auf dem Motorradparkplatz (auch auf meinem Grundstück (unbeschildert) ) Parkt und das passieren der straße für andere autos behindert + die Zweiradfahrer zwingt auserhalb zuparken.
Was kann ich dagegen tun ?
Ps :der wagen wird selten bis hin zu garnicht bewegt und reden bringt nur eine zugeschlagene túr.
11 Antworten
Was kann ich dagegen tun ?
Wie Du schon sagst: Dem Mieter (schriftlich) verbieten dort zu parken.
Widersetzt sich der Mieter dieser Aufforderung ist es dein gutes Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen.
Wie kommst Du auf sowas? Ich kenne viele Menschen, die ohne Parkplatz eine Wohnung gemietet haben. Wer eine Wohung vermietet muss doch nicht auch Prakraum zur Verfügung stellen.
Er hat als Vermieter die Pflicht dem Mieter einen Stell- oder Garagenplatz zur Verfügung zu stellen.
Das wäre ja noch schöner. Woher nimmst Du dieses Wissen, dass der Vermieter verpflichtet ist, einen Stellplatz zu überlassen?
Wenn dem so wäre, dürfte das in den innerstädtischen Gebieten von München, Berlin, Hamburg und Co. lustig werden.
Sorry, aber das ist Quatsch.
... ein Blick in die Bauordnung reicht und wenn dem nicht so wäre, warum müssen wir Vermieter an die Stadt heftigst bezahlen, wenn wir keine Parkplätze stellen können/wollen?
Daraus ergibt sich kein Bundesrecht. Ich vermiete innerstädtisch und zahle keinen Cent an die Stadt.
Das sind die Stellplatzsatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Wir mussten für die Erstfahrzeuge der Bewohner 11 Stellplätze nachweisen. Für weitere Fahrzeuge waren wir nicht mehr zuständig
Das sind die Stellplatzsatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Wir mussten für die Erstfahrzeuge der Bewohner 11 Stellplätze nachweisen. Für weitere Fahrzeuge waren wir nicht mehr zuständig
Wahrscheinlich Altbestand.
Quelle? Link?
Du kannst ihr das Parken schriftlich untersagen und wenn sie sich dann nicht daran hält, lässt du sie abschleppen und schickst ihr die Rechnung dafür.
Ist die Privatstraße als solche gekennzeichnet?
nein ist sie nicht :/ ich habe letztens bei der Polizei gefragt ich müsste das abschleppen selber bezahlen
Dann würde ich doch als erste Maßnahme die Privatstraße als solche kenntlich machen.
Dann würde ich ihr schriftlich mitteilen, dass sie dort nicht parken darf.
Reagiert sie immer noch nicht, lässt Du sie abschleppen. Natürlich geht das erstmal zu Deinen Lasten, die Kosten kannst Du aber von ihr zurückfordern.
Trotzdem kommt KillMcScanner nicht an der Vermieter-Pflicht vorbei, einem Mieter einen Stell- oder Garagenplatz am Haus zur Verfügung zu Stellen. Wir mussten 11 Stellplätze auf unserem Grundstück nachweisen, so dass die Erstfahrzeuge aller Bewohner untergebracht werden konnten und nicht auf der Strasse geparkt werden mussten.
Seitwann muss der Vermieter für einen Parkplatz sorgen? wo hast Du das denn her?
Das sind die Stellplatzsatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Wir mussten für die Erstfahrzeuge der Bewohner 11 Stellplätze nachweisen. Für weitere Fahrzeuge waren wir nicht mehr zuständig
Hat mir den Parkplatz vor dem Haus genommen
--> auf der Privatstraße, die sich vermutlich im Gemeinschaftseigentum als Eigentümergemeinschaft nach BGB befindet. Wie habt ihr es also geregelt, dass du der Meinung bist, dass dieser Teil zu deinem Grundstück gehört. Welche Beschlüsse gibt es diesbezüglich. Bist du berechtigt hier einen Privatparkplatz auszuschildern?
Soweit du dich innerhalb deines im Grundbuch eingetragen Alleineigentums befindest, kannst du sie zur Unterlassung auffordern. Ob ihr als Vermieter nun verpflichtet seid, Parkplätze auszuweisen, musst du in deinem Landes- bzw. Kommunalrecht nachlesen.
wenn die straße einem gehört, kann der entscheiden, wer da parken darf
wenn du das bist, kannst du das entscheiden
Trotzdem kommt KillMcScanner nicht an der Vermieter-Pflicht vorbei, einem Mieter einen Stell- oder Garagenplatz am Haus zur Verfügung zu Stellen. Wir mussten 11 Stellplätze auf unserem Grundstück nachweisen, so dass die Erstfahrzeuge aller Bewohner untergebracht werden konnten und nicht auf der Strasse geparkt werden mussten.
Wann war das ,wo ihr gebaut hattet.Anfang der 90er war das so,ist aber nicht mehr.Wie soll das auch gehen,in Stadten wo ein Haus am anderen steht da Parkplätze zu verfügung stellen.
Du musst die Stellplätze zwar nachweisen, hatte ich auch gerade vor kurzem bei einem Umbau. Aber du kannst auch alle Stellplätze einer Wohnung zu ordnen oder getrennt vermieten. Du bist nicht verpflichtet dem Mieter einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. In der Regel wird man es zwar so machen aber dies ist keine Pflicht.
Du solltest die Strasse ordentlich beschildern (lassen).
Woher weiß der Verkehrsteilnehmer sonst das hier Parkverbot herrscht, das es private Rechte gibt?!
Falsch. Er hat als Vermieter die Pflicht dem Mieter einen Stell- oder Garagenplatz zur Verfügung zu stellen. Er kann die Nutzung nicht untersagen.