Privatparkplatz zuhause Falschparker Strafe?
Ich wohne in Miete. In dieser ist auch ein Parkplatz/Stellplatz inbegriffen.
Darf ich, wenn darauf ohne meine Einwilligung geparkt wird diesen Verstoß anzeigen mit der Park & Collect Pro App?
Und wie viel kann ich als Strafe festlegen?
7 Antworten
Bei uns dürfen die lieben Mieter keine Strafe verhängen, dazu haben die keine Potenz.
Aber sie dürfen eine Rechnung schreiben über 50 EUR Nutzungsentgelt und die Forderung auch durchsetzen.
Es geht nicht um eine Haftung, es geht um die Nutzung meines Platzes.
Das ist weder eine Verwarnung noch eine Strafe und auch kein Bußgeld. Auch Punkte gibt es keine.
Vielleicht hilft Dir der BGH, Zitat:
Danach war der Beklagte hinsichtlich der durch das parkende Fahrzeug hervorgerufenen Beeinträchtigung des Besitzes der Klägerin Zustandsstörer.
Er beherrscht die Quelle der Störung, da er allein darüber bestimmen kann, wie und von wem sein Fahrzeug genutzt wird.
Ihm war die Beeinträchtigung auch zuzurechnen.
Da er nichts Gegenteiliges vorgetragen hat, ist davon auszugehen, dass er sein Fahrzeug freiwillig einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr überlassen hat.
Es ist somit sachgerecht, ihm als Halter die Störung zuzurechnen, die dadurch entsteht, dass das Fahrzeug von dieser Person unberechtigt abgestellt wird (vgl. Lorenz, NJW 2009, 1025, 1026; Schwarz/Ernst, NJW 1997, 2550, 2551; aA Woitkewitsch, MDR 2005, 1023, 1026).
Daran ändert es nichts, dass das Ausleihen von Fahrzeugen insbesondere an nahe Familienangehörige sozialadäquat ist.
Zuparken. Wenn du denjenigen auf deine Kosten abschleppen lässt musst du das erstmal bezahlen, kannst dir die kosten von ihm aber wieder einklagen.
Zuparken könnte dir als Nötigung ausgelegt werden, dann wird es teurer als wenn du abschleppen lässt.
Ist richtig. Oder man verwendet Park-Collect
Nein, auf Privatgrund geht das nicht, die Polizei interessiert das auch nicht. Du kannst nur zivilrechtlich gegen den Falschparker klagen. Du kannst ihn auf deine eigene Rechnung abschleppen lassen, aber es ist nicht sicher, ob Du das Geld auch jemals wieder siehst. Du wirst kaum ein Abschleppunternehmen finden, das von Privatgrund abschleppt.
Schleppen werden sie, aber nur gegen Vorkasse. Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen. Er kann die Kosten versuchen vom Falschparker einzuklagen. Was wieder viel Geld und Nerven kostet.
Strafen darfst du keine festlegen. Wenn du den Täter kennst, kannst du spaßeshalber mal eine Mietrechnung hinschicken.
Sperr ihn ab. Mit einer Kette.
Hab ich keine Möglichkeit
Rechts und links eine Stange in den Boden und mit Kette verbinden. Oder gestreifte Plastikhütchen aufstellen.
Hallo,
Ja, als Mieter sind Sie Besitzer dieses Parkplatzes und können mittels dieser Firma gegen Besitzstörungen vorgehen.
Die "Strafe" wird dabei von dieser Firma festgelegt (und auch vereinnahmt). Die Höhe der Kosten hängt dabei vom Aufwand ab den die Firma betreibt (Halterfeststellung. Anschreiben des Halters). Diesen macht die Firma geltend, so dass für Sie insoweit keine Kosten entstehen sollten.
Das würde mich mal interessieren, wie das gehen soll? Es gibt bei Parkverstößen keine Halterhaftung